Tierhalter

 

 

Hundehalter-Haftpflicht

Aktuell:

Ab 01.07.2011 besteht in Niedersachsen eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter: Die Hundebesitzer müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen und diese bei Kontrollen auch nachweisen können.

Um den Versicherungsschutz jederzeit bei Kontrollen nachweisen zu können, erhalten Sie als besonderen Service unsere kostenfreie HundeCard: einen Versicherungsnachweis im Scheckkartenformat.

Im Rahmen des neuen Hundegesetzes ist darüber hinaus geregelt, dass alle Hunde eine eindeutige Kennzeichnung durch einen Chip benötigen. Den Chip erhalten Sie beim Tierarzt oder Züchter. Die Chipnummer wird auf unserer HundeCard eingetragen.

Die Halterhaftung ist im §833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wie folgt definiert:

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Unsere Leistungen:

Wir kommen für entstandene Schäden auf. Neben einer zuverlässigen Schadenregulierung übernehmen wir auch noch einiges mehr für Sie:

  • Wir prüfen die Frage, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht.
  • Wir wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie ab.
  • Wir führen den Prozess und tragen alle anfallenden Kosten bei einem Rechtsstreit.

Mitversichert sind außerdem:

  • Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen.
  • Welpen bis zum Alter von 6 Monaten.
  • Gewollter und ungewollter Deckakt.
  • Teilnahme an Hundeschauen.

Nicht alle Hunderassen versicherbar

Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Rassen können bei uns leider nicht haftpflichtversichert werden. Als solche gelten insbesondere:

  • Pit-Bull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal, Karabash
  • Kaukasische Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano

sowie aus Kreuzungen mit diesen Hunderassen hervorgegangene Mischlinge ersten Grades. Für nähere Einzelheiten oder Rückfragen sprechen Sie uns bitte direkt an.

 

Pferdehalter-Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung für Pferdehalter schließt ein

  • den nicht gewerbsmäßigen Tierhüter in dieser Eigenschaft;
  • den unentgeltlichen Verleih des Pferdes. Das gilt auch für Ansprüche der fremder Tierbenutzer (Fremdreiterrisiko);
  • Fohlen bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres;
  • Kutschfahrten zu privaten Zwecken;
  • Teilnahme an Reitturnieren;
  • Mietsachschäden an Pferdeboxen und Stallungen;
  • weltweiten Versicherungsschutz für Versicherungsfälle im Ausland.



 

Versicherte Leistungen

Wer ist versichert

Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Hunde- bzw. Pferdehalter.

  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
  • Wir bieten weltweiten Versicherungsschutz, für Aufenthalte in Europa unbegrenzt, für Aufenthalte außerhalb Europas höchstens 1 Jahr.

Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung

Unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen

  • zahme Haustiere, (z.B. Schafe und Ziegen)
  • gezähmte Kleintiere (z.B. Wellensittiche, Goldhamster, Kaninchen, Bienen und Katzen)

Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt sie sogar, wenn Sie z.B. den Hund Ihres Nachbarn für ein Wochenende betreuen.