Die Betriebsschließungsversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Selbst für den gründlichsten Betrieb sind Keime und Verunreinigungen eine hohe Gefahr. Stets besteht ein Restrisiko, dass Krankheitserreger durch Waren, Wasser oder auch durch Menschen eingeschleppt werden. Die Schließung Ihres Unternehmens z. B. aufgrund von Salmonellen, kann hohe finanzielle Einbußen zur Folge haben und das Image Ihres Unternehmens nachhaltig schädigen.
Im Zweifelsfall reicht ein plausibler Verdacht, um Ihren Betrieb zu schließen und eingelagerte Waren zu vernichten. In diesem Fall sorgen die Lohnfortzahlungen und weitere Kostenfaktoren für finanzielle Engpässe. Hier schützt Sie die Betriebshaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg. Informieren Sie sich jetzt.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Betriebsschließungsversicherung
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Für wen ist eine Betriebsschließungsversicherung sinnvoll?
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Der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung ist für
- sämtliche Gastronomiebetriebe, Hotels oder Großküchen
- alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe mit direkten Kunden- oder Patientenkontakt bzw. direkter Arbeit mit infektionsgefährdeten Produkten
- alle Betriebe mit direkten Patienten- oder Kundenkontakten, wie etwa Krankenhäuser oder Heime
sinnvoll. Denn jeder Betrieb kann von einer behördlichen Maßnahme zur Seuchenbekämpfung betroffen sein.
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In welchen Fällen leistet die Be­triebsschließungsversicherung?
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Wir helfen, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen infolge einer versicherten Krankheit die Betriebsschließung oder weitere entsprechende Maßnahmen anordnet.Versichert sind z. B. folgende Krankheiten bzw. Krankheitserreger:
- Cholera
- Masern
- Milzbrand
- Pest
- Tollwut
- Ebolavirus
- Gelbfiebervirus
- Legionellen
- Salmonellen
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Für welche Dauer leistet die Betriebsschließungs­versicherung?
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Die Haftzeit beträgt 30 Arbeitstage (im Krankenhaus- und Heimbereich auch bis zu 60 Tage).
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Was ersetzt die Öffentliche Versicherung im Schadenfall?
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Im Schadenfall ersetzen wir Ihnen z. B. :
- Desinfektionskosten
- Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten von Waren, sofern eine Desinfektion nicht möglich ist
- Brutto-Lohn- und Gehaltsaufwendungen, die bei einem Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter dem Betrieb zur Last fallen
- Schließungsschäden mit pauschaler Tagesentschädigung für entgangenen Gewinn, Aufwendungen zur Wiedereröffnung, Lohn- und Gehaltsaufwendungen für die Einstellung einer Ersatzkraft bei Erkrankung des Betriebsinhabers sowie fortlaufende Kosten (wie z. B. Abschreibungen und Zinsen auf Fremdkapital)
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Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
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In unserer Betriebsschließungsversicherung besteht u.a. kein Versicherungsschutz für
- Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswässern entstehen
- Schäden an Schlachttieren, die nach Beschauung für nicht tauglich erklärt und die nach Einfuhr von der Fleischbeschauung für untauglich erklärt wurden
- Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren
- Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung des Staates hat
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