• Schlamm nach Hochwasser

    Hochwasserschäden In NRW und Rheinland-Pfalz

    Flutkatastrophe hat nach ersten GDV-Schätzungen Milliardenschäden verursacht.

Die vom Tief­druck­ge­biet „Bernd“ aus­ge­löste Flut­ka­tastro­phe der ver­gan­ge­nen Woche in Nord­rhein-West­falen und Rhein­land-Pfalz hat nach ersten vor­läu­fi­gen GDV-Schätzungen Mil­liar­den­schä­den ver­ur­sacht.

28. Juli 2021

 „Wir rech­nen mo­men­tan mit ver­sicher­ten Schä­den in Höhe von 4 bis 5 Mil­liar­den Euro“, sagte der Haupt­ge­schäfts­führer des Gesamt­ver­ban­des der Deutschen Versiche­rungs­wirt­schaft, Jörg Asmussen, am Mittwoch in Berlin. „Die Schäden dürf­ten sogar noch über denen des August-Hoch­was­sers im Jahr 2002 von 4,65 Milliarden Euro liegen. Tief ‚Bernd‘ gehört damit zu den ver­heerend­sten Un­wet­tern der jüngeren Ver­gan­gen­heit“, so Asmussen.
 
Die Schä­den in Sachsen und Bayern sind in dieser ersten Schät­zung noch nicht ent­halten. Die zer­stör­te Infra­struk­tur er­schwert Kom­mu­ni­ka­tion und Be­sichti­gung der Schäden vor Ort. Die Eva­lu­ierung der Ereig­nis­se durch die Ver­sicherer dauert noch an. Eine aktua­li­sier­te Scha­den­schät­zung der Juli-Un­wetter kündigte der Ver­band für kom­men­de Woche an. 

„Schaden­träch­tig­stes Jahr seit 2002“

„Ins­ge­samt dürfte dieses Jahr mit Stür­men, Über­schwem­mung, Stark­regen und Hagel zum schaden­träch­tig­sten Jahr seit 2002 werden“, sagte Asmussen. Damals lag der ver­sicher­te Un­wet­ter­scha­den bei 10,9 Milliarden Euro. Bereits im Juni hat­ten Stark­regen und Hagel einen ge­schätzten ver­sicher­ten Schaden von 1,7 Milliarden Euro ver­ursacht.
 
Laut Asmussen arbeiten die Versi­che­rer seit Tagen unter Hoch­druck an der Schaden­be­gut­achtung und -regu­lierung in den betrof­fenen Ge­bieten: „Wir tun alles, um prag­ma­tisch und effizient zu helfen, damit die Schäden unserer Kun­din­nen und Kunden schnell und un­kom­pli­ziert bear­beitet werden kön­nen“, so der GDV-Haupt­geschäfts­führer. „Meine Gedan­ken sind bei den Menschen, die Ange­hörige und Freun­de ver­loren haben und denen, die um Ihr Hab und Gut ban­gen.“

„Pflicht­ver­sicherung allen­falls inner­halb von Gesamt­kon­zept sinn­voll“ 

Zurück­hal­tend äußerte sich Asmussen zur Debatte um eine Pflicht­ver­siche­rung gegen Elementar­schäden. „Als einzelnes Instrument lehnen wir sie ab, weil sie den Anreiz nimmt, sich gegen Flut- und andere Extrem­wetter­risiken abzu­sichern“, so Asmussen. Eine Pflicht­versicherung könne nicht die Kosten der fehlenden Klima­folgen­an­pas­sung schultern. „Sie wäre allen­falls dann sinn­voll, wenn sie in ein neues Gesamt­konzept für Flächen- und Bau­planung sowie den Katastrophen­schutz ein­ge­bun­den wäre.“
 
Mit Blick auf die von der Bundes­regierung beschlossenen Hoch­wasser-Sofort­hilfen sagte Asmussen: „Die jetzt ent­stan­denen Schäden über­stei­gen die Selbst­hilfe­kräfte der Kom­munen und Land­kreise bei weitem. Zur Lin­de­rung der un­mittel­baren Not ist die Aus­zahlung von Sofort­hilfen daher sinn­voll.“

Nur 46 Prozent Ab­deckung mit Elementar­schaden­ver­siche­rungen

Bundes­weit sind fast alle Wohn­ge­bäu­de gegen Sturm und Hagel ab­ge­sichert. Aller­dings besitzen nur 46 Prozent der Haus­besitzer den Schutz vor wei­te­ren Natur­ge­fahren wie Stark­regen und Hoch­was­ser. „Es ist zwar er­freu­lich, dass in­zwischen fast die Hälfte der Gebäude­be­sitzer Schutz vor wei­teren Natur­ge­fahren hat. Aber für die anderen gilt, dass sie ihren Versicherungs­schutz über­prüfen und an­pas­sen sollten“, sagte Asmussen.
 
Um Haus­besitzer für die Gefahr durch Natur­katas­tro­phen zu sensi­bi­li­sie­ren, bie­tet der GDV den „Natur­ge­fahren-Check“ an. Immo­bilien­be­sitzer und Mieter er­fah­ren auf der Online­platt­form, welche Schäden Un­wetter in der Ver­gan­gen­heit an ihrem Wohn­ort ver­ur­sacht ha­ben und kön­nen so ihr indi­vi­duel­les Risiko bes­ser ein­schätzen.
Quelle GDV-Medieninformation  

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