• Wurst_1680

    Wurst- und Käse-Dosen

    Verpackungsmüll im Supermarkt vermeiden

Selbst wenn wir Plas­tik­tü­ten ver­mei­den, neh­men wir viel Ver­packungs­müll aus dem Su­per­markt mit nach Hau­se. Da­bei lässt er sich in ei­ni­gen Fällen ver­mei­den – et­wa an der Wurst- und Kä­se­the­ke.

20. September 2022

Sie stört es auch, dass Sie mit je­dem Ein­kauf zahl­rei­che Ver­packun­gen mit nach Hau­se brin­gen? So man­che da­von schei­nen un­ver­meid­bar, et­wa das Plas­tik, in das Pro­du­zen­ten Obst und Ge­mü­se pa­cken. Bei an­de­ren Wa­ren kann man aber an der The­ke ei­ne nach­hal­ti­ge­re Lö­sung fin­den. Zum Bei­spiel, wenn Wurst, Kä­se und Brot ein­ge­wi­ckelt und ein­ge­tü­tet wer­den sollen. Denn für das Fach­per­so­nal hin­ter der The­ke gibt es Mög­lich­kei­ten, dem Kun­den die Ein­käu­fe in sei­nen ei­ge­nen Do­sen zu über­ge­ben – im Ein­klang mit den stren­gen Hy­gie­ne­vor­schrif­ten.

Das Pro­blem:

Es gibt zwar kein Ver­bot, ei­ge­ne Be­hält­nis­se und Do­sen zum Ein­pa­cken von Ein­käu­fen mit­zu­neh­men. Aber: Kun­den ha­ben auch kein An­recht da­rauf, dass ihre Be­hält­nis­se be­füllt wer­den.
Denn die Ver­käu­fer kön­nen nicht ga­ran­tie­ren, dass die­se Be­hält­nis­se sau­ber sind – und das kann ein Hy­gie­ne­pro­blem wer­den. Et­wa wenn Kei­me von der Do­se auf die fri­schen Le­bens­mit­tel über­ge­hen, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. Den Kun­den wird des­halb meist gar nicht erst an­ge­bo­ten, ihre ei­ge­nen Be­hält­nis­se mit­zu­brin­gen – oder die Fra­ge da­nach so­gar ab­ge­lehnt.

Die Lö­sung:

Der Händ­ler kann das Be­fül­len zu­las­sen, wenn das Per­so­nal pe­ni­bel da­rauf ach­tet, dass seine Mes­ser, Zan­gen oder Löf­fel nicht mit der mit­ge­brach­ten Ver­packung der Kun­den in Be­rüh­rung kom­men, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. Ein Lö­sungs­an­satz lau­tet da­her, dass der Ver­käu­fer et­wa den Laib Brot oder ein hand­li­ches Hart­wurs­tstück über die The­ke reicht und der Kun­de die­ses dann selbst in sei­ne mit­ge­brach­te Ver­packung steckt.
Für Auf­schnitt­wa­re kann die Lö­sung sein, dass Kun­den ih­re ge­öff­ne­ten Be­hält­nis­se auf ei­nem Ta­blett auf die The­ke stel­len und die­se dort be­fül­len las­sen, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. Oder der Ver­käu­fer nimmt das Ta­blett ent­ge­gen und packt die Wa­re hin­ter der The­ke in den da­rauf ste­hen­den Be­häl­ter – nach Mög­lich­keit, oh­ne die­sen zu be­rüh­ren. An­schlie­ßend wird bei­des zu­rück an den Kun­den ge­reicht.
Wich­tig: Die mit­ge­brach­ten Do­sen müs­sen sau­ber sein. Laut dem Bun­des­zen­trum für Er­näh­rung muss Ver­kaufs­per­so­nal das Be­fül­len ver­schmutz­ter Be­häl­ter ab­leh­nen.
Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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