• E-Auto Tiefgarage

    E-Autos in Tiefgaragen

    Keine erhöhte Brand­ge­fahr fest­stell­bar

Einige Kom­mu­nen ver­ban­nen Autos mit Elek­tro­an­trieb aus Tief­ga­ra­gen – aus Sor­ge vor einer grö­ße­ren Brand­ge­fahr. Scha­den­sta­tis­ti­ken be­stä­ti­gen die­se Ängs­te bis­lang je­doch nicht.

29. März 2021

Die Versicherer hal­ten Park­ver­bo­te für E-Autos da­her für un­be­rech­tigt. In Tief­ga­ra­gen par­ken­de E-Autos stel­len kein grö­ße­res Sicher­heits­ri­si­ko dar als Ben­zi­ner oder Die­sel. „Aus un­se­ren Sta­tis­ti­ken gibt es kei­ner­lei Hin­wei­se, dass Elek­tro­fahr­zeu­ge häu­fi­ger bren­nen als Autos mit Ver­bren­nungs­mo­tor“, sagt Alexander Küsel, Lei­ter der Scha­den­ver­hü­tung im Ge­samt­ver­band der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV). Wegen ihres brenn­ba­ren Treib­stoffs be­sä­ßen Au­tos mit Ver­bren­nungs­mo­tor im Ver­gleich zu Stro­mern sogar eine hö­he­re Brand­last. Die Ver­siche­rer stel­len sich damit ge­gen das Vor­ge­hen ein­zel­ner Kom­mu­nen, die E-Autos we­gen einer ver­meint­lich hö­he­ren Brand­ge­fahr aus Tief­ga­ra­gen oder Park­häu­sern ver­ban­nen. „Tief­ga­ra­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge zu sper­ren, wäre ein Rück­schritt beim Aus­bau der Elek­tro-Mo­bi­li­tät in Deutsch­land“, mahnt Küsel. Die Sicher­heit in einer Tief­ga­ra­ge hän­ge von der Qua­li­tät des Brand­schut­zes ab und nicht davon, wel­che Au­tos dort par­ken. „Bei allen An­triebs­ar­ten kann nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass sich ein de­fek­tes Fahr­zeug bei­spiels­wei­se selbst ent­zün­det“, so Küsel.

Unterschiedliche Brand­ge­fah­ren

Die Bekämp­fung von Fahr­zeug­brän­den in ge­schlos­se­nen Ga­ra­gen ist we­gen der ho­hen Tem­pe­ra­tu­ren und der frei­ge­setz­ten Rauch­gase schwie­rig. Dies gilt so­wohl für Fahr­zeu­ge mit Ver­bren­nungs­mo­tor als auch für Elek­tro­fahr­zeu­ge. Bei den Brand­ge­fah­ren gibt es je­doch Unter­schie­de: Bei Elek­tro­fahr­zeu­gen er­ge­ben sich Ri­si­ken bei­spiels­wei­se durch die La­de­in­fra­struk­tur, den La­de­pro­zess oder durch de­fek­te be­zie­hungs­wei­se be­schä­dig­te Bat­te­rien. Bei Fahr­zeu­gen mit Ver­bren­nungs­mo­tor ent­ste­hen Brän­de durch aus­ge­lau­fe­ne Be­triebs­flüs­sig­kei­ten (Ben­zin, Öl), die sich an hei­ßen Fahr­zeug­tei­len ent­zün­den oder auch durch Kurz­schlüs­se im Ka­bel­baum.

Anforderungen an den Brand­schutz

Für einen ef­fek­ti­ven Brand­schutz in ge­schlos­se­nen Ga­ra­gen haben sich Sprink­ler­an­la­gen und Ent­rauchungs­sys­te­me be­währt. Sprink­ler­an­la­gen kön­nen ver­hin­dern, dass sich ein Brand auf be­nach­bar­te Fahr­zeu­ge aus­brei­tet. Die Sicher­heit kann zu­dem durch eine gu­te Zu­gäng­lich­keit des Grund­stücks be­zie­hungs­wei­se der Tief­ga­ra­ge er­höht wer­den. Da­ne­ben soll­ten La­de­ein­rich­tun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge an Stel­len an­ge­bracht wer­den, die für die Feuer­wehr leicht er­reich­bar sind – bei­spiels­wei­se in der Ein­fahrt- bzw. Aus­fahrts­ebe­ne. De­fek­te Fahr­zeu­ge soll­ten in kei­nem Fall in Tief­ga­ra­gen ab­ge­stellt werden.
Quelle: GDV-Medieninformation

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