• Gebrauchtwagenkauf

    Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!

    Worauf Sie achten sollten

Wer träumt bei sonni­gem Wet­ter nicht schon mal da­von, mit einem Cabrio durch die schönen Land­schaften Deutschlands zu fah­ren? Aber nicht je­der kann sich einen Neu­wagen leisten und auch der Ge­braucht­wa­gen­kauf ist eine Ver­trauens­sache. Aus diesem Grund haben wir eini­ge wert­volle Tipps für Sie – da­mit nach dem Ge­braucht­wagen­kauf keine bö­se Über­raschung auf Sie war­tet.

18. August 2021

Ka­ros­se­rie und Lackie­rung

Zu­erst ein­mal soll­ten Sie sich einen Ein­druck vom äuße­ren Zu­stand des Fahr­zeugs ver­schaf­fen. Hier­für gehen Sie ein­mal lang­sam um das Auto herum und ach­ten da­rauf, ob Del­len, Schram­men oder Stein­schlä­ge zu er­ken­nen sind. Außer­dem soll­ten Sie un­be­dingt auf Farb­unter­schie­de oder mat­te Stel­len ach­ten. Diese könn­ten ein Hin­weis da­für sein, dass Unfall­schä­den nach­lackiert wur­den. Wichtig ist auch, ob das Fahr­zeug rostige Stel­len auf­weist. Ist dies der Fall, soll­ten Sie sich Hilfe bei einem Fach­mann suchen.

Licht und Lam­pen

Kon­trol­lieren Sie un­be­dingt sämt­liche Lampen am Fahr­zeug. Funktio­nieren die Blin­ker und das Rück­licht? Prüfen Sie zu­dem, ob die Schein­wer­fer Ris­se haben oder ob in ihnen Feuch­tig­keit zu er­ken­nen ist. Denn in sel­te­nen Fäl­len kann das Kon­dens­was­ser in den Schein­wer­fern da­zu füh­ren, dass der Licht­ke­gel nicht mehr opti­mal strahlt und den Ge­gen­ver­kehr blen­det. Noch sel­te­ner passiert es, dass die Schein­werfer „blind“ wer­den. Das ist dann der Fall, wenn sie so stark be­schla­gen, dass kaum noch Licht ab­strah­len kann. Spä­tes­tens dann sollte man den kom­plet­ten Schein­werfer aus­tauschen. Zu­satz­kosten, die Sie sich spa­ren kön­nen.  

Motor und Öl­stand

Den Zu­stand des Motors zu be­ur­teilen, ist für den Laien na­tür­lich etwas schwie­ri­ger. Soll­te der Motor eines Ge­braucht­wa­gens wie neu strah­len, könn­te dies ein Hin­weis da­rauf sein, dass der Be­sitzer mit einer Motor­wäsche un­dichte Stel­len ver­heim­lichen möchte. Hier ist Vor­sicht ge­bo­ten. Kon­trol­lie­ren Sie Öl- und Wasser­stand und über­prü­fen Sie die Schläuche. Die­se dür­fen nicht porös oder undicht sein.  

Türen und Innenraum

Natürlich sollte auch der In­nen­raum Ihren An­sprüchen ge­nü­gen. Sind Sitze und Polster in Ordnung, funk­tio­nie­ren die Sicher­heits­gur­te oder riecht es vielleicht mo­drig? Außer­dem soll­ten Sie sämt­liche Auto­tü­ren testen und kon­trol­lieren, ob diese ein­fach schließen oder ob irgend­et­was klemmt. Eine Kon­trol­le der Dich­tungs­gum­mis ist außer­dem sinn­voll, um zu ver­hin­dern, dass der In­nen­raum feucht wird. Denn im schlimmsten Fall kann Schim­mel ent­stehen.

Probe­fahrt und Unter­boden

Eine Probe­fahrt ist sehr wichtig. Ach­ten Sie da­rauf, dass Sie so­wohl mit nie­driger als auch mit ho­her Ge­schwin­dig­keit fah­ren. Kon­trol­lieren Sie die Schal­tung, die sich leicht und sau­ber be­tä­ti­gen las­sen muss. Wich­tig ist auch, dass das Auto in der Spur bleibt. Las­sen Sie bei der Probe­fahrt das Radio aus und ach­ten Sie auf Fahr­ge­räusche. Testen Sie auch die Brem­sen. Aber Ach­tung: Ge­fähr­den Sie da­bei nicht den Straßen­ver­kehr und testen Sie die Brem­sen auf keinen Fall auf der Auto­bahn. Nach der Probe­fahrt soll­ten Sie sich auch noch den Unter­boden des Fahr­zeugs an­schauen. Denn dann lassen sich die Män­gel am besten er­ken­nen. Tropft Öl? Wie sieht die Aus­puff­an­lage aus und haben die Rei­fen noch ge­nü­gend Profil?

Blick in den Fahr­zeug­brief

Der Fahrzeugbrief gibt Auskunft über die Anzahl der Vorbesitzer.

Schrift­licher Kauf­vertrag

So­fern Sie sich für den Kauf eines Ge­braucht­fahr­zeug ent­schieden haben, sollte dies in einem schrift­lichen Kauf­ver­trag do­ku­men­tiert wer­den. Auch Zu­sa­gen des Ver­käufers – zum Beispiel „unfall­frei“, „mängel­frei“ oder der Kilo­meter­stand – lassen sich hier fest­halten.

Grund­sätzlich gilt: Wenn Sie sich bei dem Fahr­zeug oder in der Ver­kaufs­situ­ation un­sicher sind, soll­ten Sie bei einem Fach­mann Rat holen.
Quelle: ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
 

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