• Gefahrenherd Wallbox

    Gefahrenherd Wallbox

    Das Laden von Elek­tro­fahr­zeu­gen ist nicht un­ge­fähr­lich

Die Öffent­liche Olden­burg hat mit an­de­ren Ver­siche­rern einen Leit­fa­den für die Ins­tal­la­tion von Lade­ein­rich­tun­gen in Ga­ra­gen er­ar­bei­tet. Jan-Bernd Burhop, Di­rek­tions­be­auf­trag­ter Scha­den­ver­hü­tung bei der Öffent­lichen, er­läu­tert Ein­zel­heiten.

10. November 2021

Hybrid- und reine Elek­tro­fahr­zeu­ge wer­den immer be­lieb­ter. Sie müs­sen mit Strom ge­la­den wer­den – immer häu­fi­ger auch in der Ga­ra­ge oder in Tief­ga­ra­gen. Das birgt Ge­fah­ren, denn beim La­den flie­ßen gro­ße Strö­me, die bei tech­ni­schen Fehl­funk­tio­nen Brän­de aus­lö­sen kön­nen. Da kön­nen dann schnell die pri­va­te Ga­ra­ge, das an­gren­zen­de Haus oder die Tief­ga­ra­ge von Mehr­par­tei­en­häu­sern in Mit­lei­den­schaft ge­zo­gen wer­den. Der Brand­schutz ist hier­bei da­her be­son­ders wich­tig. Die deut­schen Ver­siche­rungs­un­ter­neh­men haben hier­zu einen Leit­fa­den ent­wickelt.

Installation nur durch Fach­be­trieb

„Grundsätzlich soll­ten Lade­ein­rich­tun­gen, wie Lade­säu­len oder eine Wall­box, den mo­bi­len Lade­ein­rich­tun­gen, etwa durch an Steck­do­sen be­trie­be­nen Ge­rä­ten, vor­ge­zo­gen wer­den“, er­läu­tert Jan-Bernd Burhop, Di­rek­tions­be­auf­trag­ter Scha­den­ver­hü­tung bei der Öffent­lichen Olden­burg, die den Leit­fa­den mit­ent­wickelt hat. Fest ins­tal­lier­te Lade­ein­rich­tun­gen (z.B. Lade­säu­le, Wall­box) sind für eine Dauer­be­las­tung mit Lade­strom aus­ge­legt. Dies ist bei Schuko- oder CEE Steck­do­sen nicht der Fall. Aus die­sem Grund stellt das La­den über Steck­dosen einen Son­der­fall dar, etwa zum kurz­zei­ti­gen La­den von Hy­brid­fahr­zeu­gen, ist aber nicht für eine Dauer­be­las­tung wie beim La­den von rei­nen E-Fahr­zeu­gen ge­eig­net.
„Bereits in der Pla­nungs­pha­se ist die elek­tri­sche An­schluss­leis­tung durch eine Elek­tro­fach­kraft oder einen Fach­pla­ner Elek­tro­tech­nik zu über­prü­fen“, sagt Burhop. Oft reiche die Leis­tungs­re­ser­ve nicht aus, um An­schluss­punk­te wie Wall­box oder Steck­dose an allen Stell­plät­zen einer Ga­ra­ge gleich­zei­tig zu ver­sor­gen.
„Die Ins­tal­la­tion einer Lade­ein­rich­tung ein­schließ­lich zu­ge­hö­ri­ger Strom­ver­sor­gung darf nur durch einen ein­ge­tra­ge­nen Elek­tro­fach­be­trieb er­fol­gen“, weiß Burhop. An­sons­ten kön­ne im Scha­den­fall der Ver­siche­rungs­schutz be­ein­träch­tigt sein. Über­haupt soll­te man über so ein Vor­ha­ben sei­ne Ge­bäu­de­ver­siche­rung in­for­mie­ren. Zu be­ach­ten ist auch, dass Lade­ein­rich­tun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge dem Netz­be­trei­ber grund­sätz­lich an­zu­zei­gen sind. Ab einer An­schluss­leis­tung von zwölf Kilo­volt­am­pe­re ist zu­sätz­lich die Zu­stim­mung des Netz­be­trei­bers vor In­be­trieb­nah­me ein­zu­holen.

Mindest­an­for­de­run­gen müssen sein

Bei der Instal­la­tion sind laut Burhop norm­ge­rech­te Min­dest­an­for­de­run­gen zu er­fül­len. Dazu zäh­len u.a. die Ins­tal­la­tion von Über­strom­schutz­ein­rich­tun­gen mit Lei­tungs­schutz­schal­tern, ein Feh­ler­strom­schutz­schal­ter (RCD) und ein Über­span­nungs­schutz. Der Ex­per­te der Öffent­lichen nennt wei­te­re Scha­den­ver­hü­tungs­mög­lich­kei­ten: die auto­ma­ti­sche Ab­schal­tung aller Lade­ein­rich­tun­gen in einer Ga­ra­ge beim Aus­lö­sen eines auto­ma­ti­schen Feuer­alarms oder die Ein­rich­tung einer ma­nuel­len Not­ab­schal­tung für die Feuer­wehr, etwa an der Brand­mel­de­zen­tra­le. Dass Lade­sta­tio­nen und Steck­do­sen nicht auf brenn­ba­rem Unter­grund mon­tiert wer­den, ver­steht sich ei­gent­lich von selbst. Nach Ins­tal­la­tion ist der Eigen­tümer bzw. Be­trei­ber für die Ab­nah­me bzw. Erst­prü­fung zu­stän­dig.

Verlängerungs­lei­tun­gen sind tabu

Burhop hat noch wei­te­re Sorg­falts­tipps: „Die Lade­kabel und Lade­ein­rich­tun­gen soll­ten re­gel­mä­ßig, mög­lichst vor je­dem Lade­vor­gang, auf Be­schä­di­gun­gen über­prüft wer­den.“ Ver­mie­den wer­den soll­ten das Über­fah­ren der Lei­tun­gen oder Quet­schun­gen. „Und haus­halts­üb­liche Ver­län­ge­rungs­lei­tun­gen, z.B. Kabel­trom­meln, Mehr­fach­steck­do­sen­leis­ten, oder Adap­ter dür­fen zum La­den von Elek­tro­fahr­zeu­gen nicht ver­wen­det wer­den.“ Für den Brand­schutz­ex­per­ten der Öffent­lichen ist klar: Nur eine fach­ge­recht aus­ge­führ­te, re­gel­mä­ßig ge­prüf­te und in­stand ge­hal­te­ne Elek­tro­ins­tal­la­tion von Lade­sta­tio­nen ge­währ­leis­tet einen stö­rungs­freien und siche­ren Betrieb.

Einen wei­te­ren Be­richt zum The­ma La­den von Elek­tro­fahr­zeu­gen fin­den Sie im Online-Magazin der Öffent­lichen „Wir sind Nähe“ über den Link: https://www.oeffentlicheoldenburg.de/content/privat/magazin/gut-zu-wissen/unterwegs/2021/eautos-laden.html

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