• Änderungen Straßenverkehr 2022

    Masken und höhere Sprit­preise

    Was sich 2022 im Stra­ßen­ver­kehr ändert

Autofahrer müssen seit Januar noch tie­fer in die Tasche grei­fen, wenn sie Benzin oder Diesel tan­ken. Was sich außer­dem im Stra­ßen­ver­kehr ändert – eine Übersicht.

6. Januar 2022

Das Jahr 2022 begann für die meis­ten Auto­fah­rer mit einer schlech­ten Nach­richt: Die Preise für Die­sel und Ben­zin stei­gen er­neut. Zudem gel­ten schär­fe­re Re­geln für die För­de­rung von Plug-in-Hybriden. An­sons­ten aber hal­ten sich die Än­de­run­gen im Stra­ßen­ver­kehr in Grenzen. Das kommt unter an­de­rem auf Auto- und Motor­rad­fah­rer, Lkw-Fahrer und Rad­ler im nächs­ten Jahr zu:

Diesel und Benzin werden teurer

Der Kraftstoff dürfte 2022 teuer blei­ben. Denn der CO2-Preis er­höht sich auf 30 Euro pro Tonne, wo­durch der Preis für den Liter Ben­zin um 8,4 Cent steigt. Diesel wird um 9,5 Cent teu­rer. Wie viel der Sprit an der Tank­stel­le letzt­lich kostet, hängt aber auch von der Öl­preis­ent­wick­lung ab.
Für 2022 ist das ob­li­ga­to­ri­sche Mit­füh­ren von Mas­ken im Ver­bands­kas­ten ge­plant. Dem ADAC zu­fol­ge soll hier­für die ent­spre­chen­de DIN-Norm für Ver­bands­käs­ten an­ge­passt wer­den. Sie schreibt vor, was in das Not­fall­set ge­hört. Wann die Neu­re­ge­lung kommt und ab wann die zwei Mas­ken mit­ge­führt wer­den müs­sen, steht aller­dings noch nicht fest.

Neue Fahr­as­sis­ten­ten

Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zu­sätz­lichen Assis­tenz­sys­te­men aus­ge­stat­tet sein. Vor­ge­schrie­ben ist dann bei­spiels­wei­se der in­tel­li­gen­te Ge­schwin­dig­keits­as­sis­tent ISA (Intelligent Speed Assistance), der beim Über­schrei­ten der vor­ge­schrie­be­nen Ge­schwin­dig­keit war­nen soll. Auch ein Rück­fahr-, Spur­hal­te- und Not­brems­as­sis­tent sowie ein Mü­dig­keits­war­ner wer­den für neue Typen­zu­las­sun­gen Pflicht.
„Eine wichtige und schon längst über­fäl­li­ge Maß­nah­me ist zudem der ver­pflich­ten­de Einbau von Ab­bie­ge­as­sis­ten­ten für Lkw“, sagt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). Für Fahr­zeu­ge ab 3,5 Ton­nen ist der Ab­bie­ge­as­sis­tent ab 2022 vor­ge­schrie­ben. Ab Juli 2024 müs­sen dann alle Neu­fahr­zeu­ge mit den As­sis­ten­ten aus­ge­stat­tet sein.

Hybridförderung wird ver­schärft

Die Förderung für Plug-in-Hybride (PHEV) wird 2022 neu ge­re­gelt: Den Zu­schuss von bis zu 6.750 Euro gibt es nur noch dann, wenn das Fahr­zeug eine elek­tri­sche Min­dest­reich­weite von 60 Kilo­me­tern auf­weist oder höchs­tens 50 Gramm CO2 pro Kilo­me­ter aus­stößt. Die neue Bun­des­re­gie­rung plant zu­dem, die Min­dest­reich­weite vor­aus­sicht­lich ab 2023 auf 80 km fest­zu­le­gen. Gleich­zei­tig soll die 50g-CO2-Regel ab 1. Oktober 2022 entfallen.
Besitzer von rein elek­trisch be­trie­be­nen Autos kön­nen außer­dem ab 2022 von der so­ge­nann­ten Treib­haus­gas­min­de­rungs-Quote (THG-Quote) pro­fi­tie­ren: Un­ab­hän­gig davon, ob das E-Auto neu, ge­braucht oder ge­least ist, kön­nen Fahr­zeug­hal­ter die CO2-Ein­spa­rung ihres Stro­mers ein­fach zer­ti­fi­zie­ren lassen und an einen Dienst­leis­ter verkaufen.

Alte Führerscheine müssen ge­tauscht werden

Autofahre­rin­nen und Auto­fah­rer, die noch mit einem sprich­wört­lich alten „Lappen“ unter­wegs sind, soll­ten nicht die Frist zum Tausch in einen fäl­schungs­siche­ren Scheck­kar­ten-Füh­rer­schein ver­pas­sen. „Das be­trifft jetzt die Ge­bur­ten­jahr­gän­ge 1953 bis 1958. Die Um­tausch-Frist für sie geht eigent­lich nur noch bis zum 19. Januar 2022“, sagt Jürgen Grieving vom ADAC.
Da es corona­be­dingt aber zu sehr lan­gen Warte­zei­ten bei der Be­ar­bei­tung kommt, haben die Ver­kehrs­mi­nis­ter bei ihrer letz­ten Ta­gung vor­ge­schla­gen, bis zum 19 Juli 2022 keine Buß­gel­der zu ver­hän­gen. Denn wer an­sons­ten ab dem 20. Januar noch mit einem grauen oder rosa­far­be­nen Pa­pier-Füh­rer­schein unter­wegs ist, könnte mit einem Ver­warn­geld von 10 Euro be­langt wer­den. Der Um­tausch des Füh­rer­scheins kostet 25 Euro.

Für Radfahrer zunächst nichts Neues

Keine Neuerungen oder Än­de­run­gen sind bis­lang für Rad­ler in Sicht. „Der im No­vem­ber in Kraft ge­tre­te­ne Buß­geld­ka­ta­log ist die letz­te Neue­rung, die auch Fahr­rad­fah­ren­de be­trifft“, sagt David Koßmann vom Pres­se­dienst Fahrrad (pd-f). „Jetzt heißt es ab­war­ten, was die neue Bun­des­re­gie­rung für die Rad­ler tut.“ Der neue Buß­geld­ka­ta­log sieht unter an­de­rem hö­he­re Buß­gel­der für Auto­fah­rer vor, die auf Rad- und Fuß­we­gen par­ken. Aber auch das Rad­fah­ren auf dem Geh­weg ist teurer ge­wor­den, vorher 10, jetzt 55 Euro.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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