• Bußgeldvergabe

    Keine Angst vor Knöllchen

    Richtig reagieren bei Bußgeldern

Wie är­ger­lich: Ein Buß­geld­schrei­ben lan­det im Brief­kas­ten oder es steckt ein Knöll­chen hin­term Schei­ben­wi­scher. Um­so wich­ti­ger ist es dann, ru­hig und rich­tig zu rea­gie­ren.

28. September 2022

Das Park­ticket ver­ges­sen, ein biss­chen zu schnell ge­fah­ren oder im ab­so­lu­ten Hal­te­ver­bot ge­parkt – der pas­sen­de Straf­zet­tel da­zu lässt oft nicht lan­ge auf sich war­ten. Dann rea­giert man bes­ser rich­tig, auch um mög­li­che Fol­ge­kos­ten zu ver­mei­den. Aber wie geht das?
Man muss zu­nächst un­ter­schei­den: Um was für eine Art Knöll­chen geht es? „Bei den Straf­zet­teln hin­ter den Schei­ben­wischern han­delt es sich um so ge­nann­te Ver­warn­geld­an­ge­bo­te, die auf­grund ei­ner ge­ring­fü­gi­gen „Ord­nungs­wi­drig­keit“ aus­ge­stellt wur­den“, sagt Felix Müller-Baum­gar­ten vom Auto Club Europa (ACE). „Auch die­se ein­fa­chen Ver­stö­ße kos­ten aber be­­reits bis zu 55 Euro.“

Be­zah­len oder Wi­der­spre­chen

Soll­te die Ver­war­nung be­rech­tigt sein, ist es rat­sam, den Straf­zet­tel in­ner­halb der ge­setz­ten Frist zu be­zah­len, um mög­li­che Fol­ge­kos­ten zu ver­mei­den. Wer hin­ge­gen der Mei­nung ist, nicht ge­gen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen zu ha­ben, kann dies ge­gen­über der Be­hör­de deut­lich ma­chen, in dem er sei­ne Sicht zu dem Vor­wurf schil­dert.
„Hält die Be­hör­de trotz­dem an dem Ver­stoß fest, wird sie aber ein förm­li­ches Buß­geld­ver­fah­ren ein­lei­ten, wel­ches auch wei­te­re Kos­ten nach sich zieht“, er­klärt Daniela Mielchen, Fach­an­wäl­tin für Ver­kehrs­recht. Das passiert auch wenn ein Fahr­zeug­hal­ter gar nicht auf die Ver­war­nung rea­giert. Am Ende kann dann ein Buß­geld­be­scheid er­las­sen wer­den, in dem die Be­hör­de noch zu­sätz­lich 28,50 Euro für Ge­büh­ren und Aus­la­gen gel­tend ma­chen kann.
Wer ei­nen Straf­zet­tel am Au­to fin­det, soll­te aber durch­aus erst ein­mal ei­nen ge­nauen Blick da­rauf wer­fen, be­vor be­zahlt wird. Denn bei öffent­li­chen Park­flä­chen dür­fen Ver­warn­gel­der nur von Mit­ar­bei­ten­den von Ord­nungs­be­hör­den wie der Po­li­zei oder dem Ord­nungs­amt aus­ge­stellt wer­den, so der ACE. Der Ein­satz von Fremd­fir­men zur Er­fül­lung ho­heit­li­cher Auf­ga­ben ist nicht er­laubt.

Knöll­chen auf dem Su­per­markt­park­platz

Et­was an­ders sieht es bei Knöll­chen bei­spiels­wei­se auf Su­per­markt-Park­plät­zen aus, die von pri­va­ten Fir­men über­wacht wer­den. Hier hat laut Müller-Baum­gar­ten der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer Haus­recht. Dies kann er auch durch­set­zen, wenn er mit einer ent­spre­chen­den Be­schil­de­rung über seine AGB dar­über in­for­miert, wer wie lan­ge par­ken darf und wel­che Stra­fe droht.
Meis­tens muss hier ei­ne Park­schei­be gut sicht­bar ins Au­to ge­legt wer­den, um für ein bis zwei Stun­den kos­ten­los par­ken zu dür­fen. Wer das ver­gisst, wird schnell mit Sum­men zwi­schen 20 und 60 Euro zur Kas­se ge­be­ten. Der ADAC warnt auf sei­ner Sei­te da­vor, die pri­va­te Park­raum­über­wach­ung auf die leich­te Schul­ter zu neh­men.
Mit­un­ter hel­fen dort Sen­so­ren und Ka­me­ras da­bei, die Park­zei­ten zu kon­trol­lie­ren. Bei Ver­stö­ßen kann der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ein Au­to so­gar ab­schlep­pen las­sen und muss es erst wie­der her­aus­ge­ben, wenn der Falsch­par­ker die Ab­schlepp­kos­ten be­gli­chen hat.

Straf­zet­tel als ver­spä­te­ter Ur­laubs­gruß per Post

Auch Straf­zet­tel im Aus­land soll­ten Au­to­fah­rer nicht ig­no­rie­ren. „An­ders als in Deutsch­land ist in an­de­ren EU-Län­dern die Hal­ter­haf­tung an­er­kannt“, sagt Felix Müller-Baum­gar­ten. „Das be­deu­tet, dass dort Ver­stö­ße dem Fahr­zeug­hal­ter di­rekt zu­ge­rech­net wer­den kön­nen, wenn der Fah­rer oder die Fah­re­rin nicht er­mittelt wer­den kann.“
Fällt das Buß­geld hö­her als 70 Euro aus, kön­nen an­de­re EU-Län­der den ent­sprech­en­den Straf­zet­tel auch über das Bun­des­amt der Jus­tiz voll­stre­cken las­sen. Aber selbst wenn dies nicht der Fall ist, kann kom­plet­tes Ig­no­rie­ren teu­er wer­den. „Wenn der Fahr­zeug­hal­ter spä­ter ir­gend­wann mal wie­der in das Land ein­rei­sen will, wür­de er bei ei­ner mög­li­chen Kon­trol­le an der Gren­ze sicher­lich zur Ver­ant­wor­tung ge­zo­gen“, so Müller-Baum­gar­ten.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
 
 

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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