Achtung Wild!

Tipps der Öffent­lichen zu Wild­un­fällen und Win­ter­reifen

Wildunfälle ver­ur­sachen je­des Jahr Schä­den von rund einer Mil­liar­de Euro. Die Öffent­liche Olden­burg gibt Ver­hal­tens­tipps nach einem Wild­un­fall. Außer­dem gibt es ab sofort eine neue Re­ge­lung für die Auto­be­rei­fung im Win­ter­halb­jahr.

2. Oktober 2024

In der Morgen- und Abend­däm­me­rung be­geg­nen sie sich in die­sen Wochen hun­dert­tau­send­fach: Be­rufs­pend­ler im Auto und Wild­tie­re auf Nah­rungs­suche. Rein rech­ne­risch kol­li­diert dabei nach An­ga­ben des Ge­samt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) alle zwei Minu­ten ein Auto mit einem Tier. Die ent­stan­de­nen Schä­den kos­te­ten die Ver­siche­rer 2023 erst­mals mehr als eine Mil­liar­de Euro. Der durch­schnitt­liche Scha­den nach einem Wild­un­fall be­trug 3.850 (2022: 3.600) Euro. „Für die­sen An­stieg gibt es zwei ganz we­sent­liche Grün­de: Die Ka­ros­se­rie­teile, die nach Wild­un­fäl­len häu­fig aus­ge­tauscht wer­den müs­sen, sind teu­rer ge­wor­den und die Kfz-Werk­stät­ten ver­lan­gen hö­he­re Stun­den­sätze“, er­mit­tel­te der GDV.

Fahrweise anpassen

Die Öffent­liche Olden­burg rät Auto­fah­rern, die Warn­schil­der vor Wild­wech­sel zu be­ach­ten und ihre Fahr­wei­se ent­spre­chend an­zu­pas­sen. Am Rand von Wie­sen, Fel­dern und Wäl­dern soll­ten Fah­rer vor allem in der Däm­me­rung die Ge­schwin­dig­keit ver­rin­gern. Wenn Wild auf der Stra­ße oder am Stra­ßen­rand auf­taucht, soll­ten Auto­fah­rer das Fern­licht ab­blen­den und lang­sam fah­ren. „Ris­kan­te Aus­weich­ma­nö­ver sind nicht rat­sam: Die Kol­li­sion mit einem an­de­ren Auto oder einem Baum ist in der Regel ge­fähr­licher als der Zu­sam­men­prall mit einem Wild­tier“, so der Re­gio­nal­ver­siche­rer.

Sollte es trotz­dem zu einem Wild­un­fall kom­men, gibt die Öffent­liche ein paar Ver­hal­tens­tipps: Zu­nächst die Un­fall­stel­le sichern mit Warn­blink­licht und Warn­drei­eck. Dann die Poli­zei be­nach­rich­ti­gen. Das Tier mög­lichst nicht an­fas­sen. Fotos machen. Von Poli­zei, Förs­ter oder Jagd­päch­ter eine Wild­un­fall­be­schei­ni­gung aus­stel­len las­sen. Schließ­lich den Ver­siche­rer an­ru­fen – und zwar bevor die Wild­spu­ren be­sei­tigt sind oder das Fahr­zeug re­pa­riert, ver­schrot­tet oder ver­kauft wird. „Nach Wild­un­fäl­len ent­schä­digt die Voll- bzw. Teil­kasko­ver­siche­rung die Schä­den“, so die Öffent­liche.

M+S-Reifen sind keine Win­ter­reifen mehr

Zum bevor­ste­hen­den Win­ter in­for­miert der Re­gio­nal­ver­siche­rer auch noch über eine Än­de­rung bei der Auto­be­rei­fung. Seit dem 1. Ok­to­ber 2024 gel­ten M+S-Rei­fen nicht mehr als Win­ter­rei­fen. Bei win­ter­lichen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen dür­fen die­se Rei­fen nicht mehr ge­nutzt wer­den; sie wer­den be­han­delt, als wären sie Som­mer­rei­fen. „Wer bei Eis und Schnee mit ihnen unter­wegs ist, ris­kiert ein Buß­geld und einen Punkt in Flens­burg. Außer­dem dro­hen Ein­schnit­te beim Ver­siche­rungs­schutz der Kasko­ver­siche­rung“, er­klärt die Öffent­liche. Auf Num­mer sicher gehen Auto­fah­rer nur noch mit an­er­kann­ten Win­ter­rei­fen. Sie sind am Alpine-Symbol (Schnee­flocke und Berg­zacken) zu er­kennen.

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