• Gebrauchte Haushaltsgeräte_1680

    Schnäppchen

    Beim Kauf gebrauchter Hausgeräte Details beachten

Wer keine neuen Haus­halts­­ge­räte kau­fen will, kann in Zei­tun­gen so­wie on­line nach ge­brauch­ter Ware suchen – und so oft viel Geld sparen. Bei die­sen Schnäpp­chen soll­ten Käu­fer je­doch eini­ges be­ach­ten.

23. Juni 2021

Hochwertige Haus­halts­ge­räte müs­sen nicht teuer sein. Mit et­was Glück fin­den Käu­fer im In­ter­net Schnäpp­chen. Dort gibt es zahl­rei­che Platt­for­men, auf denen Privat­per­sonen und Händ­ler ge­brauch­te Wasch­ma­schinen, Ge­schirr­spüler, Kühl­schrän­ke und an­de­re nütz­liche Haus­halts­hel­fer an­bie­ten.
Vie­len Men­schen ge­läu­fig sind bei­spiels­wei­se ebay, eBay Klein­an­zei­gen oder die Nach­bar­schafts-Platt­form nebenan.de. Eben­so ver­brei­tet sind lo­ka­le Ver­kaufs­sei­ten in so­zia­len Netz­wer­ken, aber auch An­zei­gen von Pri­vat­per­so­nen in Tages- und Wochen­zei­tun­gen.

Prü­fen, wer wirk­lich da­hin­ter steckt

Wer sol­che Platt­for­men nutzt, soll­te da­rauf ach­ten, wer die Ware ver­kauft – ein ge­werb­licher Händ­ler oder eine Pri­vat­per­son. Das macht einen großen Un­ter­schied. „Beim In­ter­net-Kauf von einem ge­werb­lichen Händ­ler gibt es ein 14-tägiges Wider­rufs­recht“, er­klärt Iwona Husemann von der Ver­braucher­zen­tra­le Nordrhein-Westfalen. In die­sem Zeit­raum kön­nen Kun­den die Ware ohne Be­grün­dung zu­rück­geben.
„Kauft man aber bei einem privaten Verkäufer, gibt es dieses Recht nicht. Privatverkäufer können Verbraucherrechte wie Widerrufs- und Gewährleistungsrecht komplett ausschließen“, warnt Husemann. Dann kann man die Ware auch nicht zurückgeben, wenn sie Mängel hat.
Wer Waren von privat innerhalb einer Stadt oder Region über Plattformen kauft, hat einen großen Vorteil: Der Käufer kann die Dinge persönlich abholen – und dabei in Augenschein nehmen. Bevor jemand Produkte endgültig entgegennimmt, sollte er oder sie deren Funktionstüchtigkeit prüfen.

Auf Details wie Alter und Energielabel achten

Von außen sehen Käufer den Geräten ihren Zustand oft nicht an. „Aber es gibt einige Hinweise, die darauf schließen lassen, wie intensiv sie genutzt und wie sie gepflegt wurden“, erklärt Claudia Oberascher, Projektleiterin der Initiative Hausgeräte+.
Eine schwarz verschmutzte Schublade für das Waschmittel deutet auf Hygienemängel hin. Ein unangenehmer Geruch kann ein Anzeichen sein, dass jemand die Maschine über längere Zeit falsch betrieben hat.
Auch Modelljahr, Energielabel und Ausstattung sind ausschlaggebend. „Um zusätzliche Informationen zu bekommen, kann man auf den Homepages der Hersteller nachschauen, ob das Modell noch im Sortiment ist und die Bedienungsanleitungen herunterladen“, rät Oberascher.
Beschädigungen und Mängel müssen Verkäufer angeben. Misstrauisch sollten Käufer werden, wenn Verkäufer wichtige Informationen vorenthalten, warnt Michael Littger, Geschäftsführer des Vereins Deutschland sicher im Netz. „Das kann ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.“ „Vorsicht ist auch geboten, wenn der Verkäufer Druck ausübt“, warnt Littger. Nach dem Motto: Schlagen sie lieber gleich zu, morgen kostet das Produkt das Doppelte.

Preise und Angaben vergleichen

Auch wenn beim Ge­braucht­kauf im In­ter­net Schnäpp­chen mög­lich sind, soll­ten Käu­fer nicht blind zu­schla­gen. „Am besten ist es, das Pro­dukt vor­her in einen Preis­ver­gleichs­rech­ner ein­zu­ge­ben. So fin­det man her­aus, ob der auf­ge­ru­fene Preis an­ge­messen ist“, sagt Husemann. Ge­rade sehr nie­dri­ge Prei­se kön­nen auf un­seriöse An­bie­ter hin­deu­ten.
Um Käu­fer vor Be­trugs­ver­suchen zu schüt­zen, ist ein Kauf auf Rech­nung sinn­voll – erst die Ware, dann das Geld. Ei­ni­ge Platt­for­men bie­ten auch die Funk­tion „Siche­res Be­zah­len“ an. Der be­zahl­te Be­trag geht dann nicht di­rekt an den Ver­käu­fer, son­dern wird bis zu zwei Wochen treu­hän­de­risch auf­be­wahrt.
Erst nach­dem der Käu­fer den Er­halt der Ware be­stä­tigt hat, er­hält der Ver­käu­fer sein Geld. Wird die Ware nicht ver­sandt, be­kommt der Käu­fer den Kauf­preis über den Treu­hand-Ser­vice zu­rück.
 
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/p>
 
 

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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