• Feuerwehrmann zersägt einen nach Sturm heruntergefallenden Ast

    Stürmische Zeiten

    Sturmschäden richtig vorbeugen

Lose Äste, umstür­zen­de Bäu­me, herab­fallen­de Dach­zie­gel können in dieser Woche wieder gefährlich werden. Sturmtief "Ylenia" ist im Anmarsch - es drohen schwere Sturmböen bis hin zu orkanartigen Böen. Wie man sich vor sol­chen Natur­ge­wal­ten rich­tig schützt, er­klärt Scha­den­ex­per­te Werner Korfhage von der Öffent­lichen Olden­burg.

 16. Februar  2022

Auch im Winter kann es in Deutsch­land sehr stür­misch wer­den: dann ist der Tem­pe­ra­tur­unter­schied zwischen war­mer Tro­pen­luft und kal­ter Polar­luft über dem Nord­at­lan­tik be­son­ders groß und es kön­nen sich in­ten­sive Sturm­tiefs bil­den, die in Rich­tung Mittel­europa zie­hen. Um sich vor sol­chen Natur­ge­wal­ten zu schüt­zen, sind zwei Dinge un­er­läss­lich: Das Haus wetter­fest machen und die pas­sen­den Ver­siche­run­gen ab­schlie­ßen.

Die rich­tige Vor­be­rei­tung ist alles

Lose Dach­zie­gel, herum­lie­gen­de Gegen­stän­de im Gar­ten oder mor­sche Äste kön­nen bei einem Sturm Pas­san­ten ver­let­zen oder par­ken­de Autos be­schä­di­gen. Haus­be­sit­zer haben auf ihrem Grund­stück die Ver­kehrs­siche­rungs­pflicht. Das heißt, sie kön­nen bei einem Scha­dens­fall haft­bar ge­macht wer­den, wenn sie Ge­fah­ren­quel­len auf ihrem Grund­stück nicht be­sei­ti­gen. „Damit nichts und vor allem nie­mand zu Scha­den kommt, müssen Haus­be­sit­zer schon von vorn­herein regel­mäßig mög­liche Risi­ken kon­trol­lie­ren und be­he­ben“, warnt Werner Korfhage. Dazu ge­hört zum Bei­spiel das Rei­ni­gen von Dach­rin­nen, das Prü­fen von Fall­roh­ren und das be­sei­ti­gen von Män­geln. Wenn trotz alle­dem etwas pas­siert, kommt die Haft­pflicht­ver­siche­rung für den Scha­den auf.

Wann ist ein Sturm ein Sturm?

Versiche­run­gen spre­chen dann von einem Sturm wenn eine Wind­stär­ke von acht, also min­des­tens 62 Stun­den­kilo­meter, er­reicht wird. Das ist eine Grund­voraus­set­zung damit die Ver­siche­rung zahlt. Um sich vor einem Sturm zu schüt­zen, sind vier Ver­siche­run­gen wich­tig. Neben der Haft­pflicht­ver­siche­rung ist auch die Wohn­ge­bäude-, die Haus­rat- und eine Teil­kasko­ver­siche­rung er­for­der­lich.
Ein Sturm kann Haus­dächer ab­decken und ganze Bäume ent­wur­zeln. Aber auch vor dem Inne­ren des Hau­ses machen Stürme kei­nen Halt. Wenn plötz­lich Teile des Dachs ab­ge­deckt wer­den, kann auch die Ein­rich­tung in Mit­lei­den­schaft ge­zo­gen wer­den. Bei Schä­den am Haus kommt die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung auf. „In der Regel sind Sturm­schä­den in der Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung ent­hal­ten. Um sicher­zu­gehen, sollte man aber sei­nen Ver­trag noch ein­mal prü­fen“, rät der Ex­per­te von der Öffent­lichen Olden­burg. Wenn der Sturm die Ein­rich­tung be­schä­digt hat, springt die Haus­rat­ver­siche­rung ein. Damit das eigene Auto ab­ge­sichert ist, ist eine Teil­kasko­ver­siche­rung not­wen­dig. „Wich­tig ist aber in jedem Fall, nach einem Sturm die Schä­den mit Fotos oder Videos zu do­ku­men­tie­ren. Im zwei­ten Schritt soll­te man un­ver­züg­lich die Ver­siche­rung in­for­mie­ren“, em­pfiehlt der Ab­tei­lungs­lei­ter der Scha­den­ab­tei­lung. „Hilf­reich ist, neben Fotos oder Videos, auch eine Liste der zer­stör­ten und be­schä­dig­ten Gegen­stände zu er­stel­len.“

Das sollten Haus­­be­­sit­­zer be­­ach­­ten, wenn es stür­­misch wird:

Sturm­schä­den vor­beu­gen

  • Dach­rinne rei­ni­gen
  • Fall­rohre über­prü­fen
  • Baum­pflege
  • Marode Bäume fällen
  • Sons­tige Män­gel am Haus be­sei­ti­gen
  • Türen und Fenster schlie­ßen
  • Marki­sen ein­rol­len
  • Gar­ten­möbel an­bin­den oder ins Haus brin­gen
  • Während des Sturms im Haus blei­ben

 

Nach einem Sturm

  • Scha­den doku­men­tie­ren (Fotos, Videos, etc.)
  • Liste der zer­stör­ten und be­schä­dig­ten Ge­gen­stän­de an­fer­ti­gen
  • Versiche­rung in­for­mie­ren

Das sollten Haus­­be­­sit­­zer be­­ach­­ten, wenn es stür­­misch wird:

Sturm­schä­den vor­beu­gen

  • Dach­rinne rei­ni­gen
  • Fall­rohre über­prü­fen
  • Baum­pflege
  • Marode Bäume fällen
  • Sons­tige Män­gel am Haus be­sei­ti­gen
  • Türen und Fenster schlie­ßen
  • Marki­sen ein­rol­len
  • Gar­ten­möbel an­bin­den oder ins Haus brin­gen
  • Während des Sturms im Haus blei­ben

 

Nach einem Sturm

  • Scha­den doku­men­tie­ren (Fotos, Videos, etc.)
  • Liste der zer­stör­ten und be­schä­dig­ten Ge­gen­stän­de an­fer­ti­gen
  • Versiche­rung in­for­mie­ren

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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