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Betriebliche Altersversorgung
Auch mit niedrigem Einkommen für das Alter vorsorgen
Rund 57 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland haben keine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Öffentlichen Oldenburg. Besonders auffällig: Laut der YouGov-Umfrage schließt nur jeder Dritte Beschäftigte mit einem monatlichen Haushaltseinkommen unter 2.000 Euro einen bAV-Vertrag ab. Dabei wird gerade in Zeiten des demografischen Wandels und eines steigenden Ungleichgewichts zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern die zusätzliche Altersvorsorge immer wichtiger.
02. Januar 2019
„Mit der betrieblichen Altersversorgung sorgen Beschäftigte nicht nur für ihr Alter vor, sondern sparen auch noch Steuern und Sozialabgaben“, erklärt Thomas Blazetta von der Öffentlichen Oldenburg die Vorteile. Wer zum Beispiel im Monat 2.000 Euro verdient und monatlich nur 100 Euro in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, hat durch die Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherung lediglich einen Nettoaufwand von rund 56 Euro. Wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, ist der Arbeitgeber durch das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet, den umgewandelten Beitrag mit 15 % zu bezuschussen. Damit würde sich der Beitrag auf 115 Euro erhöhen. Dies gilt allerdings nur für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen ab dem 1. Januar 2019, wenn der Vertrag über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfond besteht. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungen gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss hingegen erst ab 2022. Der Gesetzgeber hat den Tarifvertragsparteien allerdings die Möglichkeit eingeräumt, diese Verpflichtung in ihren Tarifverträgen auszuschließen.
Zusätzliche Anreize durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Staat zusätzliche Anreize für Arbeitgeber geschaffen, die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu verbessern. Die Förderung gilt für Beschäftigte mit einem Einkommen bis 2.200 Euro. Liegt der Zuschuss des Arbeitgebers zwischen 240 und 480 Euro, erhält der Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteuerverrechnung vom Staat einen Zuschuss in Höhe von 30% der Beiträge.
Trotz kleinem Gehalt gut vorgesorgt
Seit Januar 2002 haben Beschäftigte ein Recht auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV. Dabei wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung um. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde der steuerfreie Förderrahmen verdoppelt und beträgt jetzt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West. Das entspricht im Jahr 2018 einem steuerfreien Höchstbetrag von monatlich 520 Euro. Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bleibt aber auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Die YouGov-Umfrage hat ergeben, dass jeder Dritte Befragte mit einem bAV-Vertrag seine betriebliche Altersversorgung über die eigene Entgeltumwandlung finanziert. Aber eine bAV lässt sich auch anders finanzieren. Entweder zahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils einen Teil der bAV-Beiträge oder der Arbeitgeber finanziert die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter alleine. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber entscheidet selbst über seine Leistungen und die Verträge zur betrieblichen Altersversorgung. Was die Entgeltumwandlung betrifft, kann der Arbeitnehmer hingegen selbst entscheiden, wie viel er von seinem Bruttogehalt zurücklegen möchte. „Deshalb können auch Beschäftigte mit einem kleineren Einkommen mit einer bAV für das Alter vorsorgen.“. „Denn es kann sich lohnen, auch kleinere Summen zurückzulegen – insbesondere, wenn der Arbeitgeber etwas hinzugibt.“
Viele kennen ihren Anspruch nicht
Derzeit besitzen in Deutschland allerdings nur rund 40 Prozent der Arbeitnehmer einen bAV-Vertrag. „Die Umfrage zeigt, dass viele Arbeitnehmer nur unzureichend informiert sind“, sagt Blazetta von der Öffentlichen Oldenburg. Zum Beispiel kannten 11 Prozent der Befragten die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung nicht oder wussten nicht von ihrem Recht auf eine bAV. Zugleich wird einem Drittel der Befragten überhaupt keine betriebliche Altersversorgung von ihrem Arbeitgeber angeboten. „Die Arbeitnehmer müssen sich bewusst werden, dass sie zumindest einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung haben und ihren Arbeitgeber darauf ansprechen“, erklärt der Experte.
Die Befragung
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2033 Personen, darunter 860 Berufstätige, zwischen dem 10.09.2018 und 12.09.2018 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.