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Elternzeit
Richtig abgesichert ins Familienglück
Die Geburtsvorbereitung, die Babyausstattung einkaufen und das Kinderzimmer einrichten – wenn ein Baby unterwegs ist, gibt es für werdende Eltern viel zu tun. Dabei vergessen viele schnell, sich darüber Gedanken zu machen, was während der Elternzeit mit der eigenen Altersvorsorge passiert. Und was ist eigentlich, wenn einer der Elternteile plötzlich schwer krank wird oder sogar stirbt? Der Vorsorgeexperte von der Öffentlichen Oldenburg erklärt, welche Vorkehrungen Familien treffen sollten.
02. Januar 2019
Endlich ist es so weit, das Baby ist da! Für Eltern gibt es jetzt nichts Schöneres, als das erste Lachen und die ersten Schritte ihres Nachwuchses zu begleiten. Mütter und Väter können ihre Elternzeit dafür nutzen und bis zu drei Jahre aus ihrem Beruf aussteigen. „Während dieser Zeit entstehen keine finanziellen Nachteile für die Eltern bei der gesetzlichen Altersvorsorge, denn sie wird dem Rentenkonto als Kindererziehungszeit gutgeschrieben“, weiß der Experte. Allerdings kann sich nur der Elternteil die Erziehungszeit anrechnen lassen, der hauptsächlich für die Erziehung zuständig ist. Erziehen Mutter und Vater ihren Nachwuchs gemeinsam, fällt der Anspruch automatisch der Mutter zu. Wenn Eltern die Kindererziehungszeit anders verteilen wollen, müssen sie dies der Rentenversicherung mitteilen.
Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung vermeiden
Da in der Elternzeit kein tatsächlicher Lohn gezahlt wird, fallen die Beiträge bei der betrieblichen Altersversorgung aus. Einzige Ausnahme: wenn im Vorsorgevertrag vereinbart wurde, dass die Beiträge einmal im Jahr mit dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt werden und die Elternzeit nicht über ein Jahr hinausgeht. „Wer mit seinem Arbeitgeber etwas anderes vereinbart hat, kann aber während dieser Zeit selbst Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzahlen“. Lediglich bei einer Unterstützungskasse sind Eigenbeiträge nicht zugelassen.“
Von der staatlichen Kinderzulage profitieren
Die gesetzliche und die betriebliche Altersversorgung alleine reichen nicht aus, um für das Alter vorzusorgen. Deshalb fördert der Staat die private Altersvorsorge. Neben der 175 Euro Grundzulage erhalten Familien für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, weitere 300 Euro Kinderzulage pro Jahr, wenn sie eine Riester-Rente abschließen. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, sind es zusätzliche 185 Euro. Ehepartner, die nicht erwerbstätig sind, können ebenfalls profitieren. „Wenn zwei Riester-Verträge über den erwerbstätigen Partner abgeschlossen werden, kann auch der nicht erwerbstätige Partner die staatliche Förderung im Rahmen der Ehegattenregelung nutzen“, empfiehlt die Öffentliche Oldenburg. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss jährlich ein Mindestbeitrag in die Riester-Rente eingezahlt werden. Dieser Mindesteigenbeitrag liegt seit dem Jahr 2008 bei vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahrs. Wessen Vorjahreseinkommen so gering ist, dass er unter 60 Euro pro Jahr fällt, muss höchstens diesen Sockelbetrag zahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Auf alles vorbereitet
Nachdem alle Vorkehrungen für die eigene Altersversorgung getroffen wurden, wird es spätestens jetzt Zeit auch Maßnahmen für den Fall zu treffen, dass ein Elternteil ernsthaft krank wird oder sogar stirbt. „Zumindest der Hauptverdiener der Familie sollte eine Berufsunfähigkeits- und eine Risikolebensversicherung abschließen“, rät die Öffentliche. Nur so können Familien im Falle einer Berufsunfähigkeit oder eines Todes zumindest die finanziellen Folgen mildern. „Wenn die Einkünfte während der Elternzeit geringer ausfallen, kann die jeweilige Versicherung pausiert werden. Es ist aber auch möglich, die Versicherungsbeiträge für diesen Zeitraum zu reduzieren“, erklärt der Experte von der Öffentlichen Oldenburg.