• Paar kauft Sachen für ihr Kind

    Elternzeit

Richtig abge­sichert ins Fami­lien­glück

Die Geburts­vor­be­rei­tung, die Baby­aus­stat­tung ein­kau­fen und das Kin­der­zim­mer ein­rich­ten – wenn ein Baby unter­wegs ist, gibt es für wer­den­de Eltern viel zu tun. Dabei ver­ges­sen viele schnell, sich darü­ber Ge­dan­ken zu machen, was wäh­rend der Eltern­zeit mit der eige­nen Alters­vor­sorge pas­siert. Und was ist eigent­lich, wenn einer der Eltern­teile plötz­lich schwer krank wird oder sogar stirbt? Der Vor­sorge­ex­per­te von der Öffent­lichen Olden­burg er­klärt, welche Vor­keh­run­gen Fami­lien tref­fen soll­ten.

02. Januar 2019

Endlich ist es so weit, das Baby ist da! Für Eltern gibt es jetzt nichts Schö­ne­res, als das erste Lachen und die ers­ten Schrit­te ihres Nach­wuch­ses zu be­glei­ten. Mütter und Väter kön­nen ihre Eltern­zeit dafür nutzen und bis zu drei Jahre aus ihrem Beruf aus­stei­gen. „Während die­ser Zeit ent­ste­hen keine finan­ziel­len Nach­teile für die Eltern bei der ge­setz­lichen Alters­vor­sorge, denn sie wird dem Ren­ten­konto als Kin­der­er­zie­hungs­zeit gut­ge­schrie­ben“, weiß der Ex­perte. Aller­dings kann sich nur der Eltern­teil die Er­zie­hungs­zeit an­rech­nen lassen, der haupt­säch­lich für die Er­zie­hung zu­stän­dig ist. Er­zie­hen Mutter und Vater ihren Nach­wuchs ge­mein­sam, fällt der An­spruch auto­ma­tisch der Mutter zu. Wenn Eltern die Kin­der­er­zie­hungs­zeit an­ders ver­tei­len wollen, müssen sie dies der Ren­ten­ver­siche­rung mit­tei­len.
 

Einbußen bei der be­trieb­lichen Alters­ver­sor­gung ver­mei­den

Da in der Eltern­zeit kein tat­säch­licher Lohn ge­zahlt wird, fal­len die Bei­träge bei der be­trieb­lichen Alters­ver­sor­gung aus. Einzige Aus­nahme: wenn im Vor­sorge­ver­trag ver­ein­bart wurde, dass die Bei­träge ein­mal im Jahr mit dem Weih­nachts- oder Urlaubs­geld ge­zahlt wer­den und die Eltern­zeit nicht über ein Jahr hinaus­geht. „Wer mit sei­nem Arbeit­geber etwas an­deres ver­ein­bart hat, kann aber wäh­rend die­ser Zeit selbst Bei­träge in die be­trieb­liche Alters­ver­sor­gung ein­zah­len“. Ledig­lich bei einer Unter­stüt­zungs­kasse sind Eigen­bei­träge nicht zu­ge­lassen.“
 

Von der staat­lichen Kin­der­zu­lage pro­fi­tie­ren

Die gesetz­liche und die be­trieb­liche Alters­ver­sor­gung alleine rei­chen nicht aus, um für das Alter vor­zu­sor­gen. Des­halb för­dert der Staat die pri­vate Alters­vor­sorge. Neben der 175 Euro Grund­zu­lage er­hal­ten Fami­lien für Kin­der, die ab 2008 ge­bo­ren wur­den, wei­tere 300 Euro Kin­der­zu­lage pro Jahr, wenn sie eine Riester-Rente ab­schlie­ßen. Für Kin­der, die vor 2008 ge­bo­ren wur­den, sind es zu­sätz­liche 185 Euro. Ehe­part­ner, die nicht er­werbs­tä­tig sind, können eben­falls pro­fi­tie­ren. „Wenn zwei Riester-Ver­träge über den er­werbs­tä­ti­gen Part­ner ab­ge­schlos­sen wer­den, kann auch der nicht er­werbs­tä­ti­ge Part­ner die staat­liche För­de­rung im Rah­men der Ehe­gat­ten­re­ge­lung nutzen“, em­pfiehlt die Öffent­liche Olden­burg. Um die volle staat­liche För­de­rung zu er­hal­ten, muss jähr­lich ein Min­dest­bei­trag in die Riester-Rente ein­ge­zahlt wer­den. Die­ser Min­dest­ei­gen­bei­trag liegt seit dem Jahr 2008 bei vier Pro­zent des Brutto­ein­kom­mens des Vor­jahrs. Wessen Vor­jah­res­ein­kom­men so ge­ring ist, dass er unter 60 Euro pro Jahr fällt, muss höchstens die­sen Sockel­be­trag zah­len, um die volle staat­liche För­de­rung zu er­hal­ten.
 

Auf alles vor­be­rei­tet

Nachdem alle Vor­keh­run­gen für die eige­ne Alters­ver­sor­gung ge­trof­fen wur­den, wird es spä­tes­tens jetzt Zeit auch Maß­nah­men für den Fall zu tref­fen, dass ein Eltern­teil ernst­haft krank wird oder sogar stirbt. „Zu­min­dest der Haupt­ver­die­ner der Fami­lie soll­te eine Berufs­un­fähig­keits- und eine Risiko­le­bens­ver­siche­rung ab­schlie­ßen“, rät die Öffent­liche. Nur so können Fami­lien im Falle einer Berufs­un­fähig­keit oder eines Todes zu­min­dest die finan­ziel­len Fol­gen mil­dern. „Wenn die Ein­künfte wäh­rend der Eltern­zeit ge­rin­ger aus­fal­len, kann die je­wei­lige Ver­siche­rung pau­siert wer­den. Es ist aber auch mög­lich, die Ver­siche­rungs­bei­träge für die­sen Zeit­raum zu re­du­zie­ren“, er­klärt der Ex­per­te von der Öffent­lichen Olden­burg.

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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