• Paar mit ihren Anwälten

    Schei­dung - und nun?

    Ände­run­gen bei der Ver­siche­rung

Was sich für Versicherte bei einer Scheidung ändert

Seit zwei Jahren ist die Schei­dung von Angelina Jolie und Brad Pitt rechts­kräf­tig. Aber nicht nur die Traum­paare aus Holly­wood gehen ge­trenn­te Wege. Mittler­weile wird jede zwei­te Ehe in Deutsch­land ge­schie­den. In den ge­mein­samen Jah­ren haben sich die Ehe­paare nicht nur das Zu­hause ge­teilt, son­dern auch die eine oder an­dere Ver­siche­rung ge­mein­sam ab­ge­schlossen. „Weil viele nach einer Schei­dung gerade an­dere Sor­gen haben, ver­gessen sie, dass die Tren­nung auch Aus­wir­kun­gen auf ihre Ver­siche­run­gen hat. Daher müssen sie prü­fen, welche ange­passt und welche neu abge­schlossen wer­den müssen“, er­läu­tert der Ver­siche­rungs-Ex­perte bei der Öffent­lichen Olden­burg.

02. Januar 2019

Die Privat-Haft­pflicht­ver­siche­rung ist eine der wich­tigs­ten Ver­siche­run­gen. Wäh­rend der Trennungs­phase be­steht häu­fig noch Ver­siche­rungs­schutz. Doch mit dem Tag der rechts­kräf­ti­gen Schei­dung er­lischt er in der Regel. „Um einen lücken­losen Ver­siche­rungs­schutz sollte sich aber nicht nur der bis­lang Mit­ver­sicher­te be­mühen“, rät der Ex­perte. „Auch für den Ver­siche­rungs­neh­mer kann es sich an­bie­ten einen neuen Ver­trag ab­zu­schlie­ßen. Da­bei gilt es natür­lich die Kün­di­gungs­fris­ten zu be­ach­ten.“

Drei Monate Zeit für eine neue Kran­ken­ver­siche­rung

Die Kranken­ver­siche­rung ist neben der Privat-Haft­pflicht­ver­siche­rung eine der grund­legends­ten Ab­siche­run­gen. Wenn beide Part­ner berufs­tätig sind, sind Sie ohne­hin auto­ma­tisch pflicht­ver­sichert und brauchen nichts mehr tun. Eine güns­tige Fami­lien­ver­siche­rung bei der Kran­ken­kasse, bei der der nicht er­werbs­täti­ge Part­ner mit­ver­sichert ist, en­det hin­ge­gen mit der Schei­dung. Da­nach hat der Mit­ver­sicherte bei der ge­setz­lichen als auch bei der pri­va­ten Kran­ken­ver­siche­rung drei Mona­te Zeit, um einen neuen Ver­trag ab­zu­schlie­ßen.

Haus­rat­ver­siche­rung an neue Wohn­situa­tion an­passen

Wer sich trennt, braucht räum­lichen Ab­stand. Das gilt auch schon vor der Schei­dung. Die Fra­ge ist nur, wer zieht aus dem ge­mein­sa­men Zu­hause aus und was ist dann mit der Haus­rat­ver­siche­rung? Der Ver­siche­rungs­schutz gilt nicht nur für die ge­mein­same Woh­nung, son­dern für eine ge­wisse Über­gangs­zeit auch für eine Zwei­te. Aller­dings ist es an beiden Part­nern ge­le­gen, den Ver­trag so schnell wie mög­lich an­zu­passen be­zie­hungs­weise einen eige­nen Ver­trag ab­zu­schlie­ßen.

Auf­ge­passt beim Scha­den­frei­­heits­ra­batt

Der Scha­den­frei­­heits­­ra­batt in der Kraft­fahrt­ver­siche­rung ist auch immer wieder Streit­thema bei Schei­dun­gen. Häu­fig läuft die Kfz-Police nur auf einen Ehe­part­ner, dem der Rabatt for­mal zu­fällt. Der ande­re Part­ner muss hin­ge­gen eine neue Auto­­ver­siche­rung ab­schlie­ßen. „Damit er in dem neu ab­ge­schlos­se­nen Ver­trag nicht als Fahr­an­fän­ger ein­ge­stuft wird, muss er dem Ver­siche­rer dar­legen können, dass er das Fahr­zeug über­wie­gend ge­fah­ren ist“, er­klärt der Ex­per­te. „Nur dann kann er den Scha­dens­frei­heit­ra­batt er­hal­ten.“

Ge­setz über Ver­sor­gungs­aus­gleich teilt die Alters­vor­sor­ge-An­sprüche

Ein be­son­ders wich­ti­ges The­ma nach einer Schei­dung ist die Alters­vor­sorge. Seit In­kraft­tre­ten des Ge­setzes über den Ver­sor­gungs­aus­gleich vom 1. Sep­tem­ber 2009 gilt im Falle einer Schei­dung grund­sätz­lich die Auf­tei­lung der wäh­rend der Ehe er­wor­be­nen An­sprüche zu glei­chen Tei­len auf beide Ehe­gatten. Be­trof­fen sind z. B. An­sprüche aus der ge­setz­lichen Ren­ten­ver­siche­rung, der Beam­ten­ver­sor­gung, der pri­va­ten und der be­trieb­lichen Alters­ver­sor­gung. Aus­gleichs­pflich­tig ist der­jeni­ge Ehe­part­ner mit den höhe­ren Ren­ten­an­sprüchen.
 
Bei Risiko­lebens­ver­siche­run­gen soll­te ins­be­son­de­re ge­prüft wer­den, ob die Ver­siche­rungs­leis­tung auch nach der Schei­dung noch an die ur­sprüng­lich vor­ge­sehene Per­son gehen soll. Auch bei Be­rufs­­un­fähig­keits­­ver­siche­run­gen ist es sinn­voll zu hin­ter­fra­gen, ob sie noch zu den neuen Ge­geben­hei­ten passen. Zum Bei­spiel könn­te even­tuell eine An­passung der Ver­siche­rungs­leis­tung sinn­voll sein.

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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