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Dein Auslandsjahr: so wird’s ein Erfolg!
Alles Wichtige zu Visum, Kindergeld und mehr.
Du hast den Abschluss endlich in der Tasche und die Nase erst mal voll vom Lernen? Keine Angst, genau so geht es tausenden Schulabgängern nach den Prüfungen. Ein Auslandsjahr mit Work & Travel, auch Gapjahr genannt, kommt da gerade recht. Aber wie läuft das eigentlich ab? Benötigt man ein Visum? Bekommt man weiterhin Kindergeld? Und wie läuft das mit der Krankenversicherung? Wir verraten es dir!
02. Januar 2019
Außerhalb der EU ist das Visum Pflicht.
Wenn du ein Jahr im Ausland planst, musst du dich natürlich auch irgendwie finanzieren. Das Work & Travel-Prinzip hat sich hier als äußerst nützlich erwiesen. Doch ohne Visum geht außerhalb der EU erst mal nichts. Deshalb solltest du dich unbedingt rechtzeitig um das passende Aufenthaltsdokument kümmern. Für Kanada, Australien, Neuseeland, Chile, Singapur, Japan, Südkorea, Hong Kong und Israel benötigst du das sogenannte Working Travel-Visum, während du in Amerika ein J1-Visum brauchst. Für alle anderen Länder musst du dir ein Arbeits- oder Touristenvisum besorgen. Die Papiere kannst du einfach bei der jeweiligen Botschaft des Einreiselandes zu einem Preis zwischen 30 und 300 € beantragen.
Außerhalb der EU ist das Visum Pflicht.
Wenn du ein Jahr im Ausland planst, musst du dich natürlich auch irgendwie finanzieren. Das Work & Travel-Prinzip hat sich hier als äußerst nützlich erwiesen. Doch ohne Visum geht außerhalb der EU erst mal nichts. Deshalb solltest du dich unbedingt rechtzeitig um das passende Aufenthaltsdokument kümmern. Für Kanada, Australien, Neuseeland, Chile, Singapur, Japan, Südkorea, Hong Kong und Israel benötigst du das sogenannte Working Travel-Visum, während du in Amerika ein J1-Visum brauchst. Für alle anderen Länder musst du dir ein Arbeits- oder Touristenvisum besorgen. Die Papiere kannst du einfach bei der jeweiligen Botschaft des Einreiselandes zu einem Preis zwischen 30 und 300 € beantragen.
Kein Kinderspiel: Kindergeld im Auslandsjahr.
Kindergeld ist natürlich eine willkommene Unterstützung im Auslandsjahr, doch dazu gibt’s zunächst eine ernüchternde Nachricht: Im Alter von 18 – 25 bekommst du die staatliche Unterstützung nur, wenn du dich gerade in einer Erstausbildung befindest. Und Work & Travel zählt leider nicht dazu. Aber es gibt Ausnahmen. Wenn du dich z. B. nachweislich auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz bewirbst, hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld, auch wenn du abgelehnt wirst, da du dich in einer Art Wartemodus befindest. Auch Sprachkurse bei anerkannten Sprachschulen oder ausbildungsbedingte Praktika während deines Aufenthalts berechtigen unter Umständen zum Bezug von Kindergeld. Ganz so aussichtslos ist die Situation also doch nicht und es lohnt sich, den persönlichen Fall einmal genau abzuklären.
Eine Krankenversicherung gehört ins Gepäck.
Bei der Planung deines Auslandsjahrs solltest du natürlich auch an deine Gesundheit denken. Ganz wichtig: Die „normale“ Krankenversicherung greift, wenn überhaupt, nur bei Aufenthalten innerhalb der EU. Eine spezielle Krankenversicherung für längere Auslandsaufenthalte ist also unbedingt empfehlenswert. Achte beim Abschluss auch darauf, dass du mit deiner Krankenversicherung im Ausland arbeiten darfst. Es heißt ja schließlich Work & Travel.
Nicht weniger wichtig bei längeren Auslandsreisen ist die passende Unfallversicherung, denn gerade in ungewohntem Terrain kann schnell mal was passieren. Am besten du schließt beide Versicherungen zusammen ab, dann kann auf deinem Trip fast nichts mehr schiefgehen. Jetzt musst du nur noch deinen Rucksack packen, in den Flieger steigen und die Welt gehört dir.
Gute Reise!
Nicht weniger wichtig bei längeren Auslandsreisen ist die passende Unfallversicherung, denn gerade in ungewohntem Terrain kann schnell mal was passieren. Am besten du schließt beide Versicherungen zusammen ab, dann kann auf deinem Trip fast nichts mehr schiefgehen. Jetzt musst du nur noch deinen Rucksack packen, in den Flieger steigen und die Welt gehört dir.
Gute Reise!