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Autonomes Fahren – wer haftet bei Unfällen?
Fahrer? Auto? Hersteller?
Für alle Fälle und Unfälle.
Auch wenn schon kräftig entwickelt und getestet wird: Bis zur Marktreife eines vollkommen autonom fahrenden Autos dürften wohl noch so einige Jährchen ins Land gehen. Mit Einparkhilfe, Tempomat und Ähnlichem gibt es allerdings in vielen Autos bereits autonome Teilfunktionen. Nur was passiert eigentlich, wenn sich ein Fahrer darauf verlässt und einen Schaden verursacht? Haftet er dann selber oder der Hersteller?
02. Januar 2019
Sie setzen beim rückwärts Einparken auf Ihre Einparkhilfe – und rammen das Auto hinter Ihnen. Sie vertrauen dem Tempomaten, überschreiten trotzdem die zulässige Höchstgeschwindigkeit, werden geblitzt und mit einem Bußgeld belegt. Sie verlassen sich zur Abstandhaltung auf den Stauassistenten und fahren auf.
Wem so etwas passiert, der kann sich gleich zweimal ärgern: Zum einen, weil die teure Technik in seinem Auto versagt hat, zum anderen, weil er auch noch selber die Haftung dafür übernehmen muss.
Mein Auto, meine Schuld.
Die Rechtslage ist hier ziemlich klar: Als Fahrer bin ich dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass alles seine Ordnung hat. Überschreite ich die Höchstgeschwindigkeit, trage ich dafür nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von 2006 auch die Konsequenzen.
Ähnlich, wenn es bei einem Einsatz von Assistenzsystemen zu einem Unfall kommt. §7, Absatz 1, StVG spricht eine eindeutige Sprache: „Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Ausnahmen gelten nur im Fall von höherer Gewalt oder wenn sich der Unfallverursacher des Autos unrechtmäßig bemächtigt hat, also ohne Wissen und Verschulden der Fahrzeughalters.
Ähnlich, wenn es bei einem Einsatz von Assistenzsystemen zu einem Unfall kommt. §7, Absatz 1, StVG spricht eine eindeutige Sprache: „Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Ausnahmen gelten nur im Fall von höherer Gewalt oder wenn sich der Unfallverursacher des Autos unrechtmäßig bemächtigt hat, also ohne Wissen und Verschulden der Fahrzeughalters.
Bleibt das auch in Zukunft so?
Nach dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das der Bundestag am 30. März 2017 beschlossen hat, darf sich der Fahrer eines vollkommen autonomen Fahrzeugs zwar grundsätzlich vom Verkehrsgeschehen abwenden. Er muss aber bereit bleiben, um sofort wieder eingreifen zu können, wenn ihn die Fahrautomatik dazu auffordert. Das Stichwort lautet hier: Wahrnehmungsbereitschaft.
Ähnlich wie in einem Flugzeug wird im vollautonomen Auto eine Blackbox installiert sein, die das Geschehen dokumentiert. Bei einem Unfall können im Anschluss also der Hergang rekonstruiert und Schuldfragen geklärt werden.
Ähnlich wie in einem Flugzeug wird im vollautonomen Auto eine Blackbox installiert sein, die das Geschehen dokumentiert. Bei einem Unfall können im Anschluss also der Hergang rekonstruiert und Schuldfragen geklärt werden.
Versicherer prüfen Verantwortung.
Autobauer und Versicherer nehmen die Position ein, dass auch bei vollautonom fahrenden Autos im Falle eines Unfalls zunächst der Fahrzeughalter hafvten sollte. Denn den Opfern wäre es nicht zuzumuten, einen langen juristischen Weg zu beschreiten, um eine Entschädigung zu bekommen.
Allerdings – und das ist sehr wichtig – prüfen die Versicherer dann jeweils, inwieweit für den entstandenen Schaden die Technik und damit also der Autohersteller bzw. sein Zulieferer verantwortlich sind. Das könnte den Fahrer dann gegebenenfalls wieder entlasten.
Fazit: Es bleibt noch manches undeutlich, wenn es um rechtliche Aspekte des autonomem Fahrens geht. Klar aber ist: Wenn Sie eine Kfz-Versicherung suchen, die Ihnen in allen Fragen rund ums Auto eindeutig weiterhilft, sind Sie hier richtig.
Allerdings – und das ist sehr wichtig – prüfen die Versicherer dann jeweils, inwieweit für den entstandenen Schaden die Technik und damit also der Autohersteller bzw. sein Zulieferer verantwortlich sind. Das könnte den Fahrer dann gegebenenfalls wieder entlasten.
Fazit: Es bleibt noch manches undeutlich, wenn es um rechtliche Aspekte des autonomem Fahrens geht. Klar aber ist: Wenn Sie eine Kfz-Versicherung suchen, die Ihnen in allen Fragen rund ums Auto eindeutig weiterhilft, sind Sie hier richtig.