• Hirsch läuft vor ein Auto

    Achtung, Wildwechsel!

    Gefahr in der Dämmerung

Auf Land­stra­ßen in der Dämme­rung pas­siert es am häu­figs­ten: Plötz­lich taucht ein Reh, Hirsch oder Wild­schwein auf und der Fah­rer hat keine Zeit mehr, um zu brem­sen. Ein Unfall lässt sich dann nicht mehr ver­mei­den. Die Folge ist eine ver­beul­te Front­par­tie, eine ka­putte Wind­schutz­schei­be und im schlimms­ten Fall sogar ein totes Tier und ein ver­letz­ter Auto­fah­rer. Im Zeit­raum von April 2016 bis März 2017 hat der Deutsche Jagd­schutz­ver­band rund 230.000 Wild­un­fälle re­gis­triert. Jähr­lich ver­ur­sachen Wild­un­fälle etwa 20 Tote, 3.000 Ver­letzte und Schä­den von bis zu 700 Millio­nen Euro.

02. Januar 2018

In der Morgen- und Abend­dämme­rung sind be­son­ders viele Berufs­pend­ler unter­wegs. Wild­tiere sind dann meist auf Nah­rungs­suche. Die Ver­kehrs­wege kreu­zen den Lebens­raum der Tiere und diese müssen die Straße an Wald- und Feld­rän­dern über­que­ren. „Für Auto­fah­rer gilt grund­sätz­lich die Augen offen halten und brems­be­reit bleiben“, warnt Petra Wordtmann von der Öffent­lichen Olden­burg. Denn die Tiere kön­nen die Ge­schwin­dig­keit von Autos nicht ein­schät­zen und lau­fen auch bei einem heran­fah­ren­den Auto über die Straße.

Melde­pflicht bei Wild­u­nfällen

Das Tempo sollte auf Wald- und Feld­stra­ßen auf 50 bis 60 Kilo­meter pro Stun­de ge­dros­selt wer­den. Wenn Auto­fah­rer Wild­tiere auf der Fahr­bahn sehen, soll­ten sie das Licht ab­blen­den, ab­brem­sen und hupen. „So gibt es noch die Chance, das Auto recht­zei­tig zum Ste­hen zu brin­gen“,er­klärt Petra Wordtmann. Trotz aller Vor­sicht kann es den­noch zu einem Zu­sammen­stoß kommen. Viele Auto­fah­rer wissen dann nicht, wie sie sich ver­hal­ten sollen. „Wich­tig ist erst ein­mal Ruhe zu be­wah­ren, die Unfall­stelle ab­zu­sichern und die Poli­zei zu rufen“, rät die Exper­tin. „Ange­fah­re­ne Tiere soll­te man aber lie­gen lassen und nicht an­fas­sen.“ In elf Bundes­län­dern, wie Bayern oder Thürin­gen, be­steht zu­sätz­lich die Pflicht einen Wild­un­fall zu mel­den. Aber auch wenn es bei einem Aus­weich­manö­ver zu einem Unfall kommt und das Tier in den Wald flieht, soll­ten Auto­fah­rer die Poli­zei und die zu­stän­dige Forst­dienst­stelle be­nach­rich­ti­gen.“

Wildschaden doku­men­tie­ren

Bei einem Brems­manö­ver kann es schnell pas­sie­ren, dass ein Drit­ter auf­fährt. Den Scha­den, der bei einem solchen Unfall ent­steht, zahlt die Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung. Die Teil­kasko­ver­siche­rung kommt für Schä­den am eige­nen Wagen auf, wenn der Auto­fah­rer mit einem Haar­wild wie Rehen oder Wild­schwei­nen zu­sammen­ge­sto­ßen ist. Ein ris­kan­tes Aus­weich­manö­ver deckt die Teil­kasko­ver­siche­rung aller­dings nicht ab. Wenn es bei­spiels­weise bei dem Ver­such, einem Reh aus­zu­weichen, zu einer Kolli­sion mit einem Baum oder einer Leit­planke kommt, kann der Ver­siche­rungs­nehmer zwar Ret­tungs­kos­ten bei sei­nem Ver­siche­rer gel­tend machen. Aller­dings müsste er dazu nach­wei­sen, warum er aus­ge­wichen ist – was in der Regel schwie­rig ist, weil ein un­ver­letz­tes Tier stets die Flucht er­grei­fen wird. Besser ist in einem sol­chen Fall die Voll­kasko­ver­siche­rung, die auch für Schä­den durch Brems- und Aus­weich­manö­ver auf­kommt.
 
„Um den Wild­un­fall nach­zu­wei­sen, be­nö­ti­gen Ver­siche­rungs­neh­mer neben dem Unfall­pro­to­koll und Fotos vom Unfall­ort auch eine Wild­scha­den­be­schei­ni­gung von der Poli­zei oder von der zu­stän­di­gen Forst­dienst­stelle“. „Ohne diese Doku­mente wird es spä­ter schwie­rig der Ver­siche­rung zu be­wei­sen, dass der Scha­den durch einen Wild­un­fall ent­stan­den ist.“ Denn die Poli­zei er­fasst viele Wild­un­fälle, die einen Blech­scha­den ver­ur­sacht haben, als einen Ver­kehrs­un­fall mit Sach­scha­den. Hundert­pro­zen­tig ver­mei­den lassen sich Wild­un­fälle aber nicht. „Damit nach einem Unfall kein finan­ziel­ler Scha­den ent­steht, ist es rat­sam, die rich­tige Kfz-Ver­siche­rung ab­zu­schlie­ßen“, so die Öffent­liche Olden­burg.

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

Alarmstufe Reh - Das soll­ten Auto­fah­rer beach­ten:

  • Das Tempo auf Wald- und Feld­stra­ßen auf 50 bis 60 km/h dros­seln

Wenn Wild auf der Straße steht:

  • Abblen­den, hupen und brem­sen
  • Auto­fah­rer soll­ten mit Nach­züg­lern rech­nen

Nach einem Unfall mit Haar­wild:

  • Unfall­stelle ab­sichern, die Poli­zei und die zu­stän­dige Forst­dienst­stelle in­for­mie­ren
  • Tote Tiere nur mit Hand­schu­hen von der Stra­ße zie­hen
  • Verletzte Tiere nicht an­fas­sen
  • Fotos von der Unfall­stelle machen und ggf. Zeu­gen­aus­sagen auf­neh­men
  • Unfall­pro­to­koll und Wild­scha­den­be­schei­ni­gung von der Poli­zei und von der zu­stän­di­gen Forst­dienst­stelle aus­hän­di­gen lassen
  • Versiche­rung in­for­mie­ren

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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