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Achtung, Wildwechsel!
Gefahr in der Dämmerung
Auf Landstraßen in der Dämmerung passiert es am häufigsten: Plötzlich taucht ein Reh, Hirsch oder Wildschwein auf und der Fahrer hat keine Zeit mehr, um zu bremsen. Ein Unfall lässt sich dann nicht mehr vermeiden. Die Folge ist eine verbeulte Frontpartie, eine kaputte Windschutzscheibe und im schlimmsten Fall sogar ein totes Tier und ein verletzter Autofahrer. Im Zeitraum von April 2016 bis März 2017 hat der Deutsche Jagdschutzverband rund 230.000 Wildunfälle registriert. Jährlich verursachen Wildunfälle etwa 20 Tote, 3.000 Verletzte und Schäden von bis zu 700 Millionen Euro.
02. Januar 2018
In der Morgen- und Abenddämmerung sind besonders viele Berufspendler unterwegs. Wildtiere sind dann meist auf Nahrungssuche. Die Verkehrswege kreuzen den Lebensraum der Tiere und diese müssen die Straße an Wald- und Feldrändern überqueren. „Für Autofahrer gilt grundsätzlich die Augen offen halten und bremsbereit bleiben“, warnt Petra Wordtmann von der Öffentlichen Oldenburg. Denn die Tiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen und laufen auch bei einem heranfahrenden Auto über die Straße.
Meldepflicht bei Wildunfällen
Das Tempo sollte auf Wald- und Feldstraßen auf 50 bis 60 Kilometer pro Stunde gedrosselt werden. Wenn Autofahrer Wildtiere auf der Fahrbahn sehen, sollten sie das Licht abblenden, abbremsen und hupen. „So gibt es noch die Chance, das Auto rechtzeitig zum Stehen zu bringen“,erklärt Petra Wordtmann. Trotz aller Vorsicht kann es dennoch zu einem Zusammenstoß kommen. Viele Autofahrer wissen dann nicht, wie sie sich verhalten sollen. „Wichtig ist erst einmal Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu rufen“, rät die Expertin. „Angefahrene Tiere sollte man aber liegen lassen und nicht anfassen.“ In elf Bundesländern, wie Bayern oder Thüringen, besteht zusätzlich die Pflicht einen Wildunfall zu melden. Aber auch wenn es bei einem Ausweichmanöver zu einem Unfall kommt und das Tier in den Wald flieht, sollten Autofahrer die Polizei und die zuständige Forstdienststelle benachrichtigen.“
Wildschaden dokumentieren
Bei einem Bremsmanöver kann es schnell passieren, dass ein Dritter auffährt. Den Schaden, der bei einem solchen Unfall entsteht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Wagen auf, wenn der Autofahrer mit einem Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen zusammengestoßen ist. Ein riskantes Ausweichmanöver deckt die Teilkaskoversicherung allerdings nicht ab. Wenn es beispielsweise bei dem Versuch, einem Reh auszuweichen, zu einer Kollision mit einem Baum oder einer Leitplanke kommt, kann der Versicherungsnehmer zwar Rettungskosten bei seinem Versicherer geltend machen. Allerdings müsste er dazu nachweisen, warum er ausgewichen ist – was in der Regel schwierig ist, weil ein unverletztes Tier stets die Flucht ergreifen wird. Besser ist in einem solchen Fall die Vollkaskoversicherung, die auch für Schäden durch Brems- und Ausweichmanöver aufkommt.
„Um den Wildunfall nachzuweisen, benötigen Versicherungsnehmer neben dem Unfallprotokoll und Fotos vom Unfallort auch eine Wildschadenbescheinigung von der Polizei oder von der zuständigen Forstdienststelle“. „Ohne diese Dokumente wird es später schwierig der Versicherung zu beweisen, dass der Schaden durch einen Wildunfall entstanden ist.“ Denn die Polizei erfasst viele Wildunfälle, die einen Blechschaden verursacht haben, als einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Hundertprozentig vermeiden lassen sich Wildunfälle aber nicht. „Damit nach einem Unfall kein finanzieller Schaden entsteht, ist es ratsam, die richtige Kfz-Versicherung abzuschließen“, so die Öffentliche Oldenburg.