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Versicherungsschutz für unverheiratete Paare
Wo Paare ohne Trauschein sparen können – und wogegen sie sich unbedingt absichern sollten
Rund 2,8 Millionen Paare leben derzeit laut Statistischem Bundesamt ohne Trauschein zusammen. Das sind gut eine Million Paare mehr als im Jahr 1996. Ein Drittel der unverheirateten Paare hat Kinder. „Falls noch nicht geschehen, sollten sich unverheiratete Paare unbedingt um den Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kümmern, damit Partner und Kinder finanziell abgesichert sind“, rät ein Versicherungs-Experte bei der Öffentlichen Oldenburg.
02. Januar 2019
Für die knapp 17 Millionen Ehepaare in Deutschland ist die Sache klar: Manche Versicherungen gelten für beide Partner, andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden. „Unverheiratete Paare haben steuerlich keine Vorteile“, sagt der Experte „Viele nehmen daher an, dass es sich bei Versicherungen ebenso verhält. Das ist ein Irrtum.“ Denn gerade bei ihren Versicherungen können unverheiratete Paare zum einen Geld sparen. Zum anderen sollten auch Unverheiratete ihren Partner und ihre Kinder mit dem richtigen Versicherungsschutz finanziell absichern.
Haftpflichtversicherung ist ein Muss
Die wichtigste Versicherung ist und bleibt die Privat-Haftpflichtversicherung. Denn für selbst verschuldete Schäden haftet der Verursacher in unbegrenztem Umfang. Das kann nicht nur bei jungen Paaren schnell die Existenz bedrohen. Entscheidet sich ein Paar zusammenzuziehen, haben meist beide eine Privat-Haftpflichtversicherung. Das ist eine Police zu viel – völlig unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht. „Ein Vertrag genügt“, sagt der Experte „Den jüngeren Vertrag kann man meist problemlos kündigen.“
Auf den steigenden Wert des Hausrats achten
Ziehen zwei Verliebte zusammen, wird nicht nur einiges an Hausrat zusammengelegt, sondern meist auch zusätzlich angeschafft. Mit der Größe des Hausrats steigt auch sein Wert. Spätestens jetzt empfiehlt es sich, eine Hausratversicherung abzuschließen. Die Hausratversicherung springt bei Schäden an der Wohnungseinrichtung ein, z. B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl.
Hat ein Partner oder haben beide bereits einen Vertrag, sollte man einen Versicherungsfachmann prüfen lassen, ob es günstiger ist, einen der bestehenden Verträge an die neue Wohnung anzupassen und den anderen zu kündigen, oder beide zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen. „Im Normalfall reicht es nicht, nur die Adresse zu ändern. Vor allem die Versicherungssumme sollte an den neuen Wert des Hausrats angepasst werden“, empfiehlt der Experte „Sonst ist man schnell unterversichert.“
Besonders wichtig: Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz
Besonders für unverheiratete Paare ist es wichtig, dass beide Partner finanziell abgesichert sind. Erst recht, wenn einer finanziell vom anderen abhängig ist und Kinder da sind. Wer plötzlich den gelernten Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann, muss leider feststellen, dass die staatlichen Leistungen sehr gering sind. Deshalb sollte man den Verlust der Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.“ Diese kann als Zusatzversicherung auch mit einer Rentenversicherung oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung verbunden werden.
Auch eine Risikolebensversicherung ist für Unverheiratete sinnvoll, denn im Todesfall sorgt sie für finanzielle Sicherheit des Partners. Für Unverheiratete ist dieser Schutz besonders wichtig, da sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente haben. Auch der Hinterbliebenenschutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift bei ihnen nicht. Wer bereits einen Vertrag mit in die Beziehung bringt, sollte diesen überprüfen. Gegebenenfalls muss das Bezugsrecht auf den neuen Partner übertragen werden.