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Sturmschaden

Hier finden Sie Hinweise, wie Sie sich bei einem Sturmschaden verhalten sollten.

Dokumentieren Sie die Schäden
  • Nach einem Sturmschaden ist es wichtig genau zu dokumentieren, was beschädigt wurde und zwar bevor die Reparaturen in Angriff genommen werden. Dies ist wichtig, damit wir den Schaden nachvollziehen können. Machen Sie hierzu auf jeden Fall aussagekräftige Fotos und ggf. Filme.
    Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung.
Verhindern Sie Folgeschäden
  • Sorgen Sie dafür, dass dem ersten Schaden nicht weitere folgen. Sollten Sie z.B. ein beschädigtes Dach haben, dann lassen Sie es nicht etwa zu Beweiszwecken uns gegenüber unrepariert. Sind durch den Sturm z.B. Ziegel herunter gefallen, dann kann der nächste Regen verheerende Folgen haben. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu einem Dachdecker-Fachbetrieb auf, schildern möglichst genau die Lage und lassen eine (notfalls provisorische) Reparatur durchführen.
Unverzügliche Schadenmeldung
Welche Versicherung zahlt was?
  • Die Wohngebäudeversicherung ist für Schäden an der Eindeckung, der Dachkonstruktion, Wänden und Böden zuständig.
    Die Hausratversicherung ist für die Schäden an Gegenständen, beispielsweise technischen Geräten oder Möbeln durch Wassereintritt zuständig.

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