Der Existenzschutz der Öffentlichen Oldenburg
Was passiert, wenn ich schwer erkranke oder einen Unfall erleide? Reicht mein gesetzlicher Anspruch aus? Wie kann ich weiterhin Auto, Haus, Lebensunterhalt und andere Dinge bezahlen, wenn die finanzielle Existenz für mich und meine Familie gefährdet ist?
Mit unserem Existenzschutz erhalten Sie eine finanzielle Grundabsicherung gegen die unvorhersehbaren Ereignisse im Leben.
- Leistung bei Verlust von Grundfähigkeiten
- Leistung bei schweren Krankheiten
- Laufende Rentenzahlung oder einmalige Kapitalleistung
Existenzschutz: unsere Produktmerkmale im Überblick
Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Existenzschutz | |||
Leistungen bei Beeinträchtigung einer Grundfähigkeit von mind. 12 Monaten
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Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
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Leistungen bei gesetzlicher Betreuung
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Leistung bei schweren Krankheiten
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Persönliches Anpassungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung
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Zinslose Stundung der Beiträge
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Optionale Produktmerkmale: | |||
Dynamische Anpassung der Versicherungsleistungen | ![]() |
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Unvorhersehbare Ereignisse können jeden treffen
FAQ - die häufigsten Fragen zum Existenzschutz
- Wie hoch kann die Absicherung im Existenzschutz sein?
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Die Absicherungshöhe im Existenzschutz darf maximal 60 % des Jahresbruttoeinkommens betragen.
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- Wann erhalte ich die Leistung aus meinem Vertrag?
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Bei Verlust bzw. Beeinträchtigung von mindestens einer Grundfähigkeit des täglichen Lebens während der vereinbarten Versicherungsdauer - längstens für die vereinbarte Leistungsdauer - erhalten Sie eine Leistung in Form einer Rente oder einer einmaligen Versicherungssumme gezahlt.
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- Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten?
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Eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten liegt vor, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die fachärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen eine Beeinträchtigung vorliegen wird.
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- Was sind Grundfähigkeiten?
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Hierzu zählen: Gehen, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Autofahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleichgewicht, geistige Leistungsfähigkeit.
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- Welche schweren Krankheiten lösen eine Leistungspflicht aus?
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Hierzu zählen: Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Herzinfarkt, Koma, Nierenversagen, fortgeschrittene Lungenerkrankung, schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS).
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.