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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unse­rer Feuer-Inhalts­ver­siche­rung

Was be­deu­tet Unter­ver­siche­rungs­ver­zicht?
  • Darauf verzichten wir z.B. sofern die Inventar­summe auf Basis der tatsächlich vorhandenen Tier­platz­zahlen und Nutzfläche durch uns ermittelt wurde (Pauschale Summen­er­mittlung). 

Was passiert bei einem Pro­duktions­ausfall infolge eines Feuer­schadens?
  • Wenn nach einem Brand der ganze Be­trieb oder ein­zel­ne Be­triebs­teile still­ste­hen, kann es schnell zu exis­tenz­ge­fähr­den­den Ein­kommens­aus­fällen kommen. Wir em­pfeh­len da­her Ihre land­wirt­schaft­liche Feuer-In­ven­tar­ver­siche­rung durch eine Ertrags­aus­fall­ver­siche­rung zu er­gän­zen. Diese er­setzt Ihnen den ent­gan­ge­nen Deckungs­bei­trag nach einem Ver­siche­rungs­fall. Hier­durch wer­den Liqui­di­täts­eng­pässe ver­mie­den und der Be­trieb kann ohne Auf­nahme von Kre­di­ten fort­ge­führt wer­den.

Kann ich die Leistun­gen indi­vi­duell er­wei­tern?
  • Zum Leis­tungs­paket unserer Feuer-In­halts­ver­siche­rung ge­hören auch Auf­räum- und Ab­bruch­kosten, Über­span­nungs­schä­den durch Blitz, Fer­men­ta­tions- und Schwel­zer­setzungs­schä­den und vieles mehr.

    Über das Haftungs­paket Spe­zial können Sie viele zu­sätz­liche Leistungs-Extras ver­ein­ba­ren und sind im Scha­den­fall somit immer auf der siche­ren Seite. Hier­zu ge­hören u.a.

    • Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­lässig­keit bis zur Ver­siche­rungs­summe
    • Blitz­über­spannung bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Folge­schä­den aus Blitz­über­spannung an Tie­ren des ver­sicher­ten Tier­be­stan­des bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Auf­räumungs-/Ent­sor­gungs­kosten bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Van­da­lis­mus/bös­willige Be­schä­di­gung bis 25.000 EUR je Ver­siche­rungs­fall und Jahr (Selbst­be­teili­gung 1.000 EUR je Scha­den­fall)
    • Ver­puffung, Rauch und Ruß­schä­den bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Fer­men­ta­tion- und Schwel­zer­setzungs­schä­den bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Ein­bruch­dieb­stahl für Werk­zeuge aus ver­schlosse­nen Wirt­schafts­ge­bäu­den des Ver­siche­rungs­neh­mer bis 2% der Ver­siche­rungs­summe, maxi­mal 10.000 EUR
    • Summen­aus­gleich inner­halb und zwischen den ein­zel­nen Posi­tio­nen der In­ven­tar­ver­siche­rung ist ver­ein­bart
    • Tier­dieb­stahl von land­wirt­­schaft­lichen Nutz­­tie­ren und Schä­den durch Ripper (maxi­mal 5.000 EUR je Tier) bis 100 % der Ver­siche­rungs­summe
    • Schä­den von durch Wild­tie­ren ge­tö­te­ten ver­sicher­ten land­wirt­schaft­lichen Nutz­tie­ren bis 50.000 EUR pro Jahr (maxi­mal 5.000 EUR je Tier)

    Das Haftungs­paket Spe­zial be­in­hal­tet noch viele wei­tere Leistungs-Extras. Gerne stellen wir Ihnen diese in einem per­sön­lichen Ge­spräch vor.

    Die Ge­samt­ent­schä­di­gung aller Haftungs­er­wei­te­run­gen be­trägt maxi­mal zu­sätz­lich 100% der Ge­samt­ver­siche­rungs­summe.

Was be­deu­tet Neu­wert­ver­siche­rung ohne Ent­wer­tungs­grenze?
  • Bei der Neu­wert­ver­siche­rung er­setzen wir die mit­ver­sicher­ten Maschi­nen und Ge­räte nach einem Feuer­scha­den zum Neu­wert (außer bei selbst­fah­ren­den Ar­beits­maschinen und ge­werb­lich ge­nutzten Maschi­nen), so­fern diese noch regel­mäßig ge­nutzt wer­den und voll funk­tions­fähig sind - un­ab­hän­gig vom Alter der Maschi­nen und Geräte.

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