Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.
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Berufs-Rechtsschutz
ÖRAG Rechtsschutzversicherung
Ihr Berufs-Rechtsschutz
Ob Mobbing am Arbeitsplatz, Abmahnung oder fristlose Kündigung: Wir schützen Sie als Arbeitnehmer! Denn in einem Arbeitsrechtsstreit trägt jede Partei die Kosten bis zur ersten Instanz selbst – auch wenn Sie gewinnen.
Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.
Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.
Beispiele für Ihren Berufs-Rechtsschutz
Unstimmigkeiten mit dem Chef oder der Berufsgenossenschaft? Wir sind für Sie da! Ihr Berufs-Rechtsschutz greift zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Sie erhalten die Kündigung. Das wollen Sie nicht akzeptieren und müssen binnen drei Wochen Klage erheben.
- Sie erhalten wegen angeblich schlechter Leistung eine Abmahnung. Diese wird zu Ihrer Personalakte genommen. Sie möchten, dass eine Gegendarstellung aufgenommen wird.
- Sie werden von Ihrem Chef gemobbt. Es stellt sich daraufhin eine psychische Erkrankung ein. Sie verklagen Ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld.
- Auf dem Fußweg zur Arbeit werden Sie von einem Auto angefahren und verletzt. Die Berufsgenossenschaft will dies nicht als Wegeunfall anerkennen. Sie legen Widerspruch ein.
- Bei der Festsetzung Ihrer Einkommenssteuer werden Ihre berufsbedingten Umzugskosten nicht anerkannt. Sie legen Einspruch ein.
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie, Ihr Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder. Auch Ihre volljährigen Kinder sichern wir bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit ab, solange sie unverheiratet sind, bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.
Was zahlt Ihr Berufs-Rechtsschutz?
Ihr Berufs-Rechtsschutz übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt!
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung*– auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig! - Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe. - Mediation
Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie
Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €! Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.**
* Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
**Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
**Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.