Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.
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Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
ÖRAG Rechtsschutzversicherung
Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
Ob Streit mit dem Nachbarn, Ärger mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft: Unser Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz bietet Mietern und Eigentümern umfassenden Schutz!
Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.
Beispiele für Ihren Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
Ob als Mieter oder Eigentümer – wir stehen an Ihrer Seite! Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz greift zum Beispiel in folgenden Fällen:
- In Ihrer Wohnung hat sich Schimmel gebildet. Ihr Vermieter behauptet, Sie lüften falsch, und weigert sich, die Mängel zu beseitigen.
- Die Bäume Ihres Nachbarn beeinträchtigen Ihr Grundstück. Ihr Nachbar ist nicht einsichtig. Sie schalten einen Anwalt ein.
- Ihr Haus wird von einem Graffiti-Sprayer besprüht. Sie wollen bei dem „Künstler“ die Kosten für die Beseitigung der Schmierereien geltend machen.
- Sie sind mit Ihrem Abgabenbescheid über Müll-, Abwassergebühren etc. nicht einverstanden und legen Widerspruch ein.
- Sie besitzen eine Eigentumswohnung. Bei der letzten Eigentümerversammlung wurden umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung beschlossen. Ihr Anteil beträgt 30.000 €. Sie sind der Ansicht, dass viele der beschlossenen Maßnahmen kein Gemeinschaftseigentum betreffen. Sie fechten den Beschluss an.
Was ist versichert?
Versichert sind alle Ihre selbst genutzten privaten Wohneinheiten sowie die Ihres mitversicherten Lebenspartners und Ihrer mitversicherten Kinder im Inland. Hierzu zählen auch Dauercamping-Stellplätze und Gartenhäuser.
Was zahlt Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz?
Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt!
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung*– auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig! - Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe. - Mediation
Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie
Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!
Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.**
* Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
**Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
**Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.