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Winter­check für wasser­führende Lei­tungen

Die Erfah­run­gen aus den ver­gan­ge­nen Jah­ren sind be­son­ders wert­voll, wenn es darum geht, Frost­risi­ken ein­zu­schät­zen.

Vor­sicht ist ge­bo­ten, wenn sich etwas ver­än­dert. Eine neue Hei­zung, die effi­zien­ter ar­bei­tet, schützt sich selbst je­doch nicht mehr durch Wärme­ver­luste: Der Hei­zungs­raum muss nun even­tuell be­heizt wer­den. Neue, zu­sätz­liche Fens­ter im Dach können die Tem­pe­ra­tur­ver­hält­nisse im Haus eben­falls be­ein­flus­sen. Wenn er­wach­sene Kin­der das Haus ver­las­sen, wer­den be­stimm­te Räume mög­licher­weise nicht mehr häu­fig ge­nutzt. Den­noch müssen sie in einer Frost­peri­ode aus­reichend be­heizt wer­den, um die Lei­tun­gen zu schüt­zen. Ach­ten Sie also auf Ver­än­de­run­gen in Ihrem Haus, und über­legen Sie, welche Aus­wir­kun­gen auf die Tem­pe­ra­tur­ver­hält­nisse sich er­geben können.
Wärme­däm­mung ist sehr sinn­voll, bie­tet aber allein kei­nen Schutz vor Frost­schä­den: Eine Iso­lie­rung ver­län­gert den Zeit­raum der Aus­küh­lung bis zum Ein­frie­ren; sie kann die Aus­küh­lung je­doch nicht ver­hin­dern. Un­be­heiz­te Be­reiche sind da­her immer frost­ge­fähr­det.
Wie effi­zient eine Wärme­däm­mung ist, kann der Laie oft nicht be­ur­tei­len. Lassen Sie dies daher einen Fach­mann ein­schät­zen – zum Bei­spiel wenn Sie für Ihr Haus einen Ener­gie­pass er­stel­len lassen.
Unsere Check­liste hilft, frost­ge­fähr­de­te Be­reiche in einem Ge­bäude zu iden­ti­fi­zie­ren. Dort soll­ten keine wasser­füh­ren­den Rohr­lei­tun­gen/Ar­ma­tu­ren/Bau­teile vor­han­den sein – häu­fig ist dies je­doch der Fall. Lang­fris­tig soll­ten Rohre aus die­sen Be­reichen ent­fernt oder die Be­reiche vom Fach­mann frost­sicher ge­macht wer­den. Die Check­liste be­schreibt, was Sie kurz­fris­tig tun können, um einen Scha­den zu ver­hin­dern.
 
 

Check­listen für be­heizte und un­be­heizte Ge­bäude

Beheizte Ge­bäude

  • Wird der un­be­heizte Dach­boden, durch den wasser­füh­ren­de Rohre ver­lau­fen, durch die darun­ter lie­gen­den Ge­schosse aus­reichend „mit­be­heizt“?
    ACHTUNG! Bei Ab­wesen­heit darf die Be­hei­zung nicht re­du­ziert wer­den.
    Lassen Sie nach Mög­lich­keit die Rohr­lei­tun­gen aus die­sem Be­reich ent­fer­nen oder die Hei­zungs­instal­la­tion er­weitern.
  • Bei moder­nen Heiz­ther­men im Dach­boden („Dach­zen­trale“) ge­währ­leis­tet die Eigen­wärme oft kei­nen zu­ver­läs­si­gen Schutz vor Frost­schä­den. Stel­len Sie da­her eine aus­reichen­de Be­hei­zung sicher, zum Bei­spiel durch Heiz­kör­per.
  • Lassen Sie den Frost­schutz in Ihrer Solar­hei­zung regel­mäßig vom Fach­mann prü­fen.
  • Wer­den Ab­sei­ten, durch die wasser­füh­rende Rohre ver­lau­fen, aus­reichend durch die an­gren­zen­den Innen­räume „mit­be­heizt“?
    ACHTUNG! Die Frost­schutz­stel­lung am Heiz­kör­per­thermos­tat reicht hier­für nicht aus! Eine Rohr­be­gleit­hei­zung bie­tet in diesen Be­reichen einen siche­ren Schutz vor Frost­ein­wir­kung.
  • Wer­den Rohre in Außen­wän­den durch den Innen­raum aus­reichend „mit­be­heizt“?
    ACHTUNG! Auch hier reicht die Frost­schutz­stel­lung am Heiz­kör­per­thermos­tat nicht aus!
  • Außen­wasser­hähne und de­ren Zu­lei­tun­gen müssen ab­ge­sperrt und ent­leert wer­den.
    Alter­nativ können Sie auch eine Rohr­be­gleit­hei­zung instal­lie­ren lassen.
  • Falls Sie das Ge­bäude über einen län­ge­ren Zeit­raum nicht nutzen, stel­len Sie sicher, dass wäh­rend der Frost­perio­de die Hei­zung auf Funk­tion und das Ge­bäude auf aus­reichen­de Er­wär­mung kon­trol­liert wer­den. Wäh­len Sie die Ab­stände zwischen den Kon­trol­len so, dass auch beim Aus­fall der Hei­zung bis zur nächs­ten Kon­trolle noch kein Frost­scha­den ein­tre­ten kann.
    Für nor­mal ge­dämm­te Ge­bäu­de können fol­gen­de Richt­werte zur Orien­tie­rung dienen:
    - leich­ter Frost (-2 bis -5 °C): alle 3 Tage
    - mäßi­ger Frost (-5 bis -10 °C): alle 2 Tage
    - stren­ger/sehr stren­ger Frost (unter -10 °C): täg­lich

Unbe­heiz­te Ge­bäude

  • Sollte das Ge­bäude über keine Mög­lich­keit zur Be­hei­zung ver­fü­gen oder soll die Hei­zung aus­ge­schal­tet wer­den, muss die Trink­wasser­instal­la­tion ent­leert wer­den. Ach­ten Sie da­rauf, dass die Ent­lee­rung voll­stän­dig durch­ge­führt wird und die Lei­tun­gen trocken­ge­bla­sen wer­den. Das Ent­lee­ren der Lei­tun­gen kann wiederum Korro­sions­schä­den und Hygie­ne­män­gel her­vor­rufen. Zur Er­hal­tung der Trink­wasser­qua­li­tät müssen die Lei­tun­gen bei der Wieder­in­be­trieb­nahme voll­stän­dig ge­spült wer­den. Auch eine Kontroll­unter­suchung ist em­pfehlens­wert.
  • Ebenso muss die ge­samte Hei­zungs­an­lage ent­weder ent­leert oder mit aus­reichen­dem Frost­schutz ge­füllt wer­den.
  • Zum Schutz Ihrer Sani­tär­ob­jekte können Sie Salz als Frost­schutz in die Ge­ruchs­ver­schlüsse füllen.
  • Den­ken Sie auch an ande­re Geräte und Be­häl­ter, die mit Wasser ge­füllt sind – zum Bei­spiel ober­irdische Regen­zis­ter­nen, Hoch­druck­reini­ger, Regen­tonnen, Gar­ten­schläuche und Teich­pum­pen.
Dies ist ein Service des IFS – Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V..
Weitere Informationen finden Sie unter www.ifs-ev.org
Quelle: Broschüre "Wintercheck für wasserführende Leitungen" vom IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung)

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