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Die E-Scooter­versicherung der Öffentlichen Olden­burg

Start frei in die neue Sai­son: Ab 1. März be­nötigen Sie für Ihren E-Scoo­ter eine neue Ver­siche­rungs­pla­kette. Diese er­halten Sie direkt in Ihrer Geschäfts­stelle oder Spar­kasse.
Sie können aber auch ganz ein­fach mit ein paar Klicks die Pla­ket­te zu sich nach Hause bestellen.

Sichern Sie sich jetzt die günstigen Bei­träge und den um­fassenden Service der Öffentlichen Olden­burg!

  • Be­sonders günstige Bei­träge
  • Er­weiterung Ihres Ver­sicherungs­schutzes mit der Teil­kasko­ver­sicherung zur Ab­sicherung Ihres Fahr­zeuges mög­lich
  • Günsti­gere Ein­stu­fung für Ihr Kfz bei schaden­freiem Ver­lauf der E-Scooterver­sicherung

E-Scooter­versicherung: unsere Tarife im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Bitte das Smartphone drehen.
Haft­pflicht Haft­pflicht und Teil­kasko mit 150 Euro Selbst­be­teili­gung
Beitrag Haft­pflicht­ver­sicherung ab 1. Mai
i
26 €*
Beitrag Teil­kas­ko­ver­sicherung ab 1. Mai
i
26 €* (150 € Selbstbeteiligung)
Ge­samt­bei­trag (inkl. VersSt.) ab 1. Mai
i
26 €* 52 €*
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
i
Per­so­nen­schä­den
i
15 Mio. € 15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
i
100 Mio. € 100 Mio. €
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
i
Brand oder Ex­plo­sion
i
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
i
Über­schwem­mung
i
Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren
i
Glas­bruch
i
Kurz­schluss an der Ver­kabelung
i
Tier­biss
i
La­wi­nen, Erd­rutsch, Erd­fall
i
Schlüs­sel­ver­lust
i
Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le
i

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* Hinweis: Für Moped, Kranken­fahr­stühle, Seg­ways, vier­rädrige Leicht­kraft­fahr­zeuge etc. gelten ge­sonderte Bei­träge.

FAQ - die häufig­sten Fragen zur E-Scooter­versicherung

Welche Unter­lagen be­nö­tige ich für den Ab­schluss der Ver­sicherung?
  • Gehen Sie mit der Be­triebs­er­laubnis Ihres E-Scooters zu Ihrer Geschäftsstelle oder Spar­kasse. Dort be­zahlen Sie auch den Bei­trag für Ihre Ver­sicherung.
Kann ich meine E-Scoo­ter­pla­ket­te auf ein an­de­res Fahr­zeug über­tragen?
  • Nein, eine Über­tragung ist nicht mög­lich. Für jedes Fahr­zeug muss eine neue Pla­ket­te bean­tragt werden.
Welche Dauer hat meine E-Scoo­ter­ver­sicherung?
  • Die Ver­sicherung gilt immer für den Zeit­raum vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folge­jahres. Bei einem Ver­trags­beginn ab 1. Mai be­rechnet sich der Bei­trag natürlich nach der kürzeren Lauf­zeit.
Warum gibt es ver­schiedene Plaketten-Farben?
  • Das Kraft­fahrt­bundes­amt legt die Farbe der Plaketten für jedes neue Ver­sicherungs­jahr fest. Die Aktuali­tät der Plakette ist damit auf den ersten Blick zu er­kennen.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.