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Die Berufs­haft­pflicht der Öffentlichen Olden­burg

Die Berufs­haft­pflicht hat den Schwer­punkt bei Ver­mögens­schäden, während die Be­triebs­haft­pflicht über­wiegend Personen- und Sach­schäden ver­sichert. Sie ist be­sonders wichtig für Personen, die beruflich Aus­kunft er­teilen, Pläne er­stellen, fremdes Ver­mögen ver­walten oder Gut­achten er­stellen. Dazu ge­hören etwa Rechts­anwälte, Steuer­berater, Architekten und Inge­nieure oder Insolvenz­verwalter.

Ihre Vorteile

  • Sie schützen sich und Ihre Mit­arbeiter mit unserer Be­rufs­haft­pflicht­versicherung um­fassend vor Schaden­ersatz­ansprüchen.
  • Wir bieten Ihnen spezielle Leis­tungen für Ärzte, Architekten und Inge­nieure und damit be­darfs­gerechten Ver­sicherungs­schutz.
  • Die Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht für Ihre be­trieblichen Grund­stücke ist bereits mit in­be­griffen.

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Berufs­haft­pflicht: unser Produkt im Über­blick

  • Vermögensschaden Berufshaftpflichtversicherung

    Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht

    Personen- und Sachschaden Berufshaftpflichtversicherung

    Berufs­haft­pflicht für Personen- und
    Sach­schäden

FAQ - die häufigsten Fragen zu Be­rufs­haft­pflicht­ver­sicherung

Brauche ich auch schon eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­sicherung, wenn ich nur neben­beruflich bzw. nur ein­mal die Woche arbeite?
  • Auch bei nur ge­legentlicher Aus­übung oder neben­beruflicher Tätig­keit haften Sie nach den ge­setzlichen Be­stimmungen. Des­halb ist eine be­rufliche Haft­pflicht­ver­sicherung dringend nötig. Sie haften an­sonsten mit Ihrem ge­samten Privat­ver­mögen.
Ich arbeite als Dozent und Honorar­kraft und habe keine eigene Praxis, brauche ich hierfür auch eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­sicherung?
  • Sie haften auch hier nach den ge­setzlichen Be­stimmungen und be­nötigen da­für Ver­sicherungs­schutz. Sinn­voll ist es sich in den Ver­trag des Arbeit­gebers auf­nehmen zu lassen.
Brauche ich als An­gestellte in einer Praxis für Kranken­gymnastik eine eigene Be­rufs­haft­pflicht­ver­sicherung?
  • Nein, die reine Tätig­keit als An­gestellte ist über die Be­rufs­haft­pflicht­ver­sicherung des Arbeit­gebers ver­sichert. Achtung, wenn Sie auf eig­ene Rechnung bzw. im Freundes- und Be­kannten­kreis un­ent­geltlich ar­beiten, haften Sie per­sönlich!

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.