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Die Berufshaftpflicht der Öffentlichen Oldenburg
Die Berufshaftpflicht hat den Schwerpunkt bei Vermögensschäden, während die Betriebshaftpflicht überwiegend Personen- und Sachschäden versichert. Sie ist besonders wichtig für Personen, die beruflich Auskunft erteilen, Pläne erstellen, fremdes Vermögen verwalten oder Gutachten erstellen. Dazu gehören etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure oder Insolvenzverwalter.
FAQ - die häufigsten Fragen zu Berufshaftpflichtversicherung
- Brauche ich auch schon eine Berufshaftpflichtversicherung, wenn ich nur nebenberuflich bzw. nur einmal die Woche arbeite?
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Auch bei nur gelegentlicher Ausübung oder nebenberuflicher Tätigkeit haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb ist eine berufliche Haftpflichtversicherung dringend nötig. Sie haften ansonsten mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
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- Ich arbeite als Dozent und Honorarkraft und habe keine eigene Praxis, brauche ich hierfür auch eine Berufshaftpflichtversicherung?
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Sie haften auch hier nach den gesetzlichen Bestimmungen und benötigen dafür Versicherungsschutz. Sinnvoll ist es sich in den Vertrag des Arbeitgebers aufnehmen zu lassen.
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- Brauche ich als Angestellte in einer Praxis für Krankengymnastik eine eigene Berufshaftpflichtversicherung?
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Nein, die reine Tätigkeit als Angestellte ist über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers versichert. Achtung, wenn Sie auf eigene Rechnung bzw. im Freundes- und Bekanntenkreis unentgeltlich arbeiten, haften Sie persönlich!
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.