• betriebliche Krankenversicherung (bKV)

    Betriebliche Kranken­versicherung (bKV)

    Heben Sie Ihre Arbeit­geber­qualität auf ein neues Level

    • Mitarbeiter gewinnen, binden und fit halten
    • Steuerlich begünstigt durch den Staat
    • Hohe Mitarbeiter­zufrieden­heit und -motivation
Sie sind hier: Startseite |Versicherungen |Vorsorge für Mitarbeiter |Betriebliche Kranken­versicherung

So funktioniert die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Hätten Sie´s gewusst?

Deutsche Arbeit­nehmer ziehen die bKV im Schnitt anderen Arbeit­geber­vorteilen wie einem Nah­verkehrs­ticket, Dienst­wagen oder Mobil­telefon vor.
Jedem Viertem ist die bKV dabei sogar wichtiger als eine Gehalts­erhöhung.
Die Fluktuations­quote in Unter­nehmen mit bKV ist nur halb so hoch wie im Gesamt­durch­schnitt aller Befragten.

(Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung e.V., GFI Gesell­schaft für intelligente Finanz­konzepte GmbH)

Wie gehen Arbeit­nehmer- und geber­vorteile bei einer bKV Hand in Hand?

Arbeitgebervorteile

  • Bestehende und potenzielle Mitarbeiter begeistern: Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung werden von Ihren Mitarbeitern deutlich häufiger weiter­empfohlen. Die Fluktuation sinkt nachweislich.
  • Maßgeschneiderte Absicherung: Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und das bereits ab 5 Mitarbeitern.
  • Steuern sparen: Die Arbeitgeber-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zusätzlich können diese als Sachbezug bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sein. Wir empfehlen, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen.
  • Einfache Verwaltung: Mit unserem Firmenkundenportal verwalten Sie ihre betriebliche Krankenversicherung bequem und zeitsparend online.
  • Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten: Eine Beitrags­befreiung wegen Inan­spruch­nahme von Eltern- oder Pflege­zeit, Sonder­urlaub/ Frei­stellung aus persön­lichen Gründen (Sabbatical/ Betreuung Ange­höriger) oder Arbeits­un­fähig­keit nach Ende des gesetz­lichen Anspruchs auf Entgelt­fort­zahlung im Krankheits­fall ist möglich. Während der Beitrags­befreiung, die für die Dauer von maxi­mal 36 Monaten möglich ist, genießt der Mit­arbeiter weiter­hin vollen Versicher­ungs­schutz.

Mitarbeitervorteile

  • Absicherung auf Privatpatienten-Niveau: Ob bei Vorsorgeuntersuchungen, im Krankenhaus oder bei ambulanten Behandlungen, eine Absicherung auf Privatpatienten-Niveau bietet erlebbare Vorteile.
  • Keine Gesundheitsprüfung notwendig: Bei einer arbeitgeber­voll­finanz­ierten bKV ist für den einzelnen Mit­arbeiter weder eine Gesund­heits­prüfung not­wendig, noch gibt es Warte­zeiten. Die Mit­arbeiter können Leistungen sofort in Anspruch nehmen.
  • Mitversicherung von Familienangehörigen: Familienange­hörige können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungs­spektrum profi­tieren und sich zu günstigen Konditionen, gege­benen­falls auch ohne Gesund­heits­prüfung, ihren indivi­duellen Versicher­ungs­schutz zusammen­stellen.
  • Versicherungsschutz individuell aufstocken: Arbeitnehmer können je nach Tarif ihren Versicherungsschutz individuell aufstocken, um z.B. noch mehr Leistungen bei Zahnersatz zu erhalten.
  • Digitale Gesundheitsservices: Zusätzlich zu unseren ambulanten und stationären Leistungen bieten wir im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung drei digitale Gesundheitsservices, die Ihnen helfen, gesund zu bleiben.

Wie einfach ist die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung?

In 30 Min. zur Mitarbeitervorsorge

Wir servieren Ihnen die bKV in der Zeit einer Kaffeepause
bKV in 30 Minuten

Für jeden Bedarf das passende Tarif­paket: Auf was sich Ihre Mitarbeiter freuen können

Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Sehhilfen, refraktive Chirurgie (bspw. Lasik)
  • Zahnbehandlungen und Zahn­ersatz (z.B. Inlays, Onlays, Kronen, Implantate) und zahn­medizin­ische Pro­phylaxe­behandlungen
  • Ambulante alternative Heilmethoden
  • Vorsorge­unter­suchungen, Schutz­impf­ungen und Malaria­pro­phy­laxe aus privatem Anlass
  • Unvorhergesehene stationäre und ambulante Behand­lungen im Aus­land – auf allen privaten und dienst­lichen Reisen bis 2 Monate
  • Ambulante Heilbehandlung
  • Medizinische Hilfsmittel
  • Chefarzt­behandlung, Ein­bett- oder Zwei­bett­zimmer, auch bei stationärer Psycho­therapie, sowie Tage­geld bei stationären Reha­bili­ta­tions­behandlungen

Unsere Gesundheits­services sind bei allen Tarifen mitversichert

Gesund werden und fit bleiben

Digitale Sprechstunde

Ihr nächster Tele-Arztbesuch nur einen Klick entfernt.

Digitaler Hautarzt

Hautveränderungen schnell und einfach per App abklären.

Top-Ärzte-Vermittlung

Einfach zum geeigneten Gesundheits-Experten.

Wie hoch ist der Beitrags­vorteil einer betrieb­lichen Kranken­­versicherung?

Im Vergleich sehen Sie, was ein Mit­arbeiter für eine vergleich­bare eigene Zusatz-Kranken­versicherung zahlen müsste.**
Beitragsvorteil 30 Jahre
Beitragsvorteil 50 Jahre
Die Beiträge der betrieb­lichen Kranken­versicherung sind zudem als Betriebs­ausgaben absetzbar.

* Bei Vorerkrankungen: Vereinbarung Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse bzw. eine Absicherung ist nicht mehr möglich. Einhalten von Wartezeiten
** Beispielhafte Berechnung

Die häufigsten Kunden­­fragen zur betrieb­­lichen Kranken­­versicherung und weiter­­gehende Informationen

Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?
  • Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als zusätzliche betriebliche Leistung bietet. Hierbei schließt der Arbeitgeber mit einem privaten Krankenversicherer einen Versicherungsvertrag (Gruppenvertrag) für seine Belegschaft ab. Der Arbeitgeber finanziert die Versicherung und zahlt die Beiträge.

    Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als zusätzliche betriebliche Leistung bietet. Hierbei schließt der Arbeitgeber mit einem privaten Krankenversicherer einen Versicherungsvertrag (Gruppenvertrag) für seine Belegschaft ab. Der Arbeitgeber finanziert die Versicherung und zahlt die Beiträge.

Wie sieht die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zu einer bKV aus?
  • Die Arbeitgeberbeiträge für eine bKV stellen derzeit einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eine ggf. übernommene Pauschalsteuer und übernommene Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind.

    Die Arbeitgeberbeiträge für eine bKV stellen derzeit einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eine ggf. übernommene Pauschalsteuer und übernommene Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind.

Wie lange bin ich als Arbeitgeber an die Sozialleistung der bKV gebunden?
  • Grundsätzlich haben Sie als Arbeitgeber gemäß der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen die Möglich­keit, die betriebliche Krankenversicherung innerhalb der entsprechenden Fristen zu kündigen.

    Inwieweit die durch die bKV entstandene Zusage an die Mitarbeiter zurückgenommen werden kann, hängt unter anderem von der Art und Weise der innerbetrieblichen Umsetzung ab. Gern beraten wir Sie hierzu im Detail in einem Gespräch. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch.

    Grundsätzlich haben Sie als Arbeitgeber gemäß der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen die Möglich­keit, die betriebliche Krankenversicherung innerhalb der entsprechenden Fristen zu kündigen.

    Inwieweit die durch die bKV entstandene Zusage an die Mitarbeiter zurückgenommen werden kann, hängt unter anderem von der Art und Weise der innerbetrieblichen Umsetzung ab. Gern beraten wir Sie hierzu im Detail in einem Gespräch. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch.

Was ist zu beachten, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird?
  • Ihr neuer unbefristet angestellter Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten ab Beschäftigungsbeginn, beziehungsweise nach Ablauf der Probezeit, in der betrieblichen Krankenversicherung angemeldet werden.

    Ihr neuer unbefristet angestellter Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten ab Beschäftigungsbeginn, beziehungsweise nach Ablauf der Probezeit, in der betrieblichen Krankenversicherung angemeldet werden.

Können meine Mitarbeiter auch ihre Familienmitglieder mitversichern?
  • Familienangehörige können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungsspektrum profitieren und sich zu günstigen Konditionen, gegebenenfalls auch ohne Gesundheitsprüfung, ihren individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich hängt die Mitversicherung vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung ab.

    Zur Familie zählen der Ehepartner oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

    Familienangehörige können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungsspektrum profitieren und sich zu günstigen Konditionen, gegebenenfalls auch ohne Gesundheitsprüfung, ihren individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich hängt die Mitversicherung vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung ab.

    Zur Familie zählen der Ehepartner oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht?
  • Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts Ihr Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der vorherige Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Krankenversicherung muss dann vom Mitarbeiter übernommen werden.

    Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts Ihr Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der vorherige Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Krankenversicherung muss dann vom Mitarbeiter übernommen werden.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt?
  • Falls einer Ihrer Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die betriebliche Krankenversicherung zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Fortan trägt er die Kosten seiner Absicherung selbst und erhält den Versicherungsschutz ohne erneute Gesund­heits­prü­fung.

    Falls einer Ihrer Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die betriebliche Krankenversicherung zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Fortan trägt er die Kosten seiner Absicherung selbst und erhält den Versicherungsschutz ohne erneute Gesund­heits­prü­fung.

* Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Tarife und der Gruppenversicherungsvertrag

Unser betrieblicher Krankenversicherer ist die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG

Bayerische Beamtenkrankenkasse AG,
Maximilianstraße 53, 80530 München
HRB: 111650 Registergericht München