Die Feuer-Inventarversicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte
Ob landwirtschaftliches Gerät und Maschinen, Ernte oder Ihr Vieh - die Feuer-Inventarversicherung der Öffentlichen Oldenburg bieten den optimalen Schutz für Ihr Inventar.
Auch unsere Feuer-Inventarversicherung ist genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Sie umfasst nicht nur Ihr landwirtschaftliches Gerät und Ihre landwirtschaftlichen Maschinen, sondern auch Ihr Vieh und die gesamte Ernte. Des Weiteren können Sie über eine Ertragsausfallversicherung die Produktionsunterbrechung nach einem Schadenfall versichern.
Summenermittlungsarten in der landwirtschaftlichen Feuer-Inventarversicherung
Einzelwertsummenermittlung
Pauschale Summenermittlung
Ihr zusätzlicher Schutz zur Feuer-Inventarversicherung
FAQ - die häufigsten Fragen zur Feuer-Inventarversicherung
- Gibt es in der Neuwertversicherung eine Entwertungsgrenze?
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Bei der Neuwertversicherung ersetzen wir die mitversicherten Maschinen und Geräte nach einem Feuerschaden zum Neuwert (außer bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und gewerblich genutzten Maschinen), sofern diese noch regelmäßig genutzt werden und voll funktionsfähig sind - unabhängig vom Alter der Maschinen und Geräte.
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- Besteht die Möglichkeit einer individuellen Erweiterung meiner Feuer-Inventarversicherung?
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Über das Haftungspaket Spezial können Sie viele Leistungs-Extras vereinbaren. Hierzu gehören u.a.
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
- Blitzüberspannung bis 100% der Versicherungssumme
- Folgeschäden aus Blitzüberspannung an Tieren des versicherten Tierbestandes bis 100% der Versicherungssumme
- Aufräumungs-/Entsorgungskosten bis 100% der Versicherungssumme
- Vandalismus/böswillige Beschädigung bis 25.000 EUR je Versicherungsfall und Jahr (Selbstbeteiligung 1.000 EUR je Schadenfall)
- Verpuffung, Rauch und Rußschäden bis 100% der Versicherungssumme
- Summenausgleich innerhalb und zwischen den einzelnen Positionen der Inventarversicherung ist vereinbart
- Tierdiebstahl von landwirtschaftlichen Nutztieren und Schäden durch Ripper (maximal 5.000 EUR je Tier) bis 100 % der Versicherungssumme
- Schäden von durch Wildtieren getöteten versicherten landwirtschaftlichen Nutztieren bis 50.000 EUR pro Jahr (maximal 5.000 EUR je Tier)
Das Haftungspaket Spezial beinhaltet noch viele weitere Leistungs-Extras. Gerne stellen wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch vor.Die Gesamtentschädigung aller Haftungserweiterungen beträgt maximal zusätzlich 100% der Gesamtversicherungssumme.
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- Was passiert bei einem Produktionsausfall infolge eines Feuerschadens?
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Wenn nach einem Brand der ganze Betrieb oder einzelne Betriebsteile stillstehen, kann es schnell zu existenzgefährdenden Einkommensausfällen kommen. Wir empfehlen daher Ihre landwirtschaftliche Feuer-Inventarversicherung durch eine Ertragsausfallversicherung zu ergänzen. Diese ersetzt Ihnen den entgangenen Deckungsbeitrag nach einem Versicherungsfall. Hierdurch werden Liquiditätsengpässe vermieden und der Betrieb kann ohne Aufnahme von Krediten fortgeführt werden.
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- Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
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Eine Unterversicherung besteht, wenn der Wert Ihres landwirtschaftlichen Inventars höher ist als die Versicherungssumme. Im Schadenfall würde in einem solchen Fall nur eine anteilige Entschädigung gezahlt werden.Darauf verzichten wir, sofern das betriebliche Inventar durch die regelmäßige Abfrage der Öffentlichen Oldenburg aktualisiert wurde (Einzelwertermittlung) oder aber die Inventarsumme auf Basis der tatsächlich vorhandenen Tierplatzzahlen und Nutzfläche durch uns ermittelt wurde (Pauschale Summenermittlung).
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