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Die Tier-Ertrags­schaden­versicherung

Wenn Sie Ihr Ein­kommen aus der Tier­produktion be­ziehen, sind die Tiere Ihr wichtigstes Kapital. Doch was ist, wenn durch plötzlich auf­tretende Tier­seuchen oder Tier­krank­heiten die Verkaufs­­erlöse aus der Produktion weg­fallen, Ihre Kosten für Futter, Betriebs­mittel etc. jedoch weiter­laufen?

Dann ist eine Ab­sicherung Ihrer Ein­nahmen not­wendig, um nicht in Liquiditäts­eng­pässe zu geraten oder die wirt­schaft­liche Existenz zu ge­fährden.

Ihre Vorteile

  • Ihnen wird der Ertrags­ausfall ersetzt, der infolge von an­zeige­­pflichtigen Tier­seuchen, Dieb­stahl, akutem Botulismus oder Unfällen in der Tier­produktion ent­steht.
  • Kontamination und über­trag­bare Tier­krank­heiten können optional mit­ver­sichert werden.
  • Liquiditäts­eng­pässe können über­wunden und der Betrieb auf­recht­er­halten werden.

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Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung: das Produkt im Überblick

Eine Tier-Ertragsschadenversicherung ist existenziell für Rinder- und Schweinehalter.
Sie beinhaltet folgende Leistungen:
      • Die Tier-Ertragsschaden­versicherung schützt Sie vor finanziellen Aus­fällen in­folge an­zeige­pflichtiger Tier­seuchen, akutem Botulismus, Unfällen, Dieb­stahl sowie Tier­krank­heiten

      • Im Schadenfall werden Ihnen Ihre Ertrags­aus­fälle aus der Tier­produktion in Form des ent­gangenen Deckungs­beitrags wie z. B. Minder­erlöse durch Über­mast oder Weg­fall des Milch­geldes er­setzt

      • Mehrkosten wie z. B. erhöhte Zukaufs­preise von Zucht­tieren, Ent­sorgungs­kosten für Gülle und Fest­mist und Kosten für Des­infektion sind eben­falls ab­ge­deckt.

      • Unabhängig davon, ob die Seuche in Ihrem Be­trieb aus­ge­brochen ist oder Ihr Betrieb im Sperr- oder Beobachtungs­bezirk liegt: Ihr Ertrags­ausfall wird Ihnen ent­schädigt

Das Produkt wird in Kooperation mit der "Mitversicherungs­gemeinschaft Tier" angeboten. Gesellschafter der Mit­versicherungs­gemeinschaft Tier sind die Landschaftliche Brand­kasse Hannover, die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G., die Westfälische Provinzial Versicherung Aktien­gesellschaft und die Bayerische Versicherungs­verband Versicherungs­aktien­gesellschaft. Die Geschäfts­führung liegt bei der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen, Registergericht: AG Lüneburg HR B 120469.

 

FAQ - die häufigsten Fragen zur Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung

Warum ist die Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung wichtig?
  • Die Keulung oder Sperre Ihres Tier­bestands infolge an­zeigen­pflichtiger Tier­seuchen kann in spezialisierten Futterbau- oder Ver­edelungs­betrieben existenz­ge­fährdend sein.

    Im Fall einer durch die Veterinär­behörde an­ge­ordneten Keulung mit oder ohne Sperre er­setzt Ihnen die Tier­seuchen­kasse den gemeinen Tier­wert. Wird ein Produktions­ver­fahren wie z. B. die Milch- oder Ferkel­er­zeugung für einen längeren Zeit­raum unter­brochen, so ent­stehen Ihnen aber auch Einnahme­verluste. Zudem sind weiter­hin die laufenden Kosten wie Löhne, Futter und Betriebs­mittel zu zahlen. Sichern Sie sich daher für den Fall der Fälle ab und sorgen Sie mit der Tier-Er­trags­schaden­ver­sicherung vor.
Wer benötigt eine Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung?
  • Die Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung ist für jeden land­wirt­schaft­lichen Be­trieb wichtig, der Tier­haltung be­treibt.
Was ist eine Tierseuche?
  • Tierseuchen sind an­steckende Tier­krank­heiten, die kraft Tier­seuchen­gesetzes in den Status einer Seuche er­hoben werden. Anzeige­pflichtige Tier­seuchen sind z. B. Maul- und Klauen­seuche, Tuber­kulose, Blau­zungen­krankheit und Schweine­pest etc.
Was trägt die Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung?
  • Die Tier-Ertrags­schaden­ver­sicherung ent­schädigt den ent­gangenen Deckungs­beitrag des ver­sicherten Produktions­ver­fahrens für einen Zeit­raum von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens ab­züglich des ver­einbarten Selbst­behalts.

    Da­neben sind Schäden durch Unfall, akuten Botulismus und Dieb­stahl ver­sichert. Optional können Konta­mination und Tier­krank­heiten mit­ver­sichert werden.
Welche Produktions­verfahren können ver­sichert werden?
  • Es können sämt­liche Pro­duktions­ver­fahren der Rinder- und Schweine­haltung ver­sichert werden.

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