Die Tier-Ertragsschadenversicherung
Wenn Sie Ihr Einkommen aus der Tierproduktion beziehen, sind die Tiere Ihr wichtigstes Kapital. Doch was ist, wenn durch plötzlich auftretende Tierseuchen oder Tierkrankheiten die Verkaufserlöse aus der Produktion wegfallen, Ihre Kosten für Futter, Betriebsmittel etc. jedoch weiterlaufen?
Dann ist eine Absicherung Ihrer Einnahmen notwendig, um nicht in Liquiditätsengpässe zu geraten oder die wirtschaftliche Existenz zu gefährden.
Tier-Ertragsschadenversicherung: das Produkt im Überblick
Eine Tier-Ertragsschadenversicherung ist existenziell für Rinder- und Schweinehalter.
Sie beinhaltet folgende Leistungen:
Sie beinhaltet folgende Leistungen:
- Die Tier-Ertragsschadenversicherung schützt Sie vor finanziellen Ausfällen infolge anzeigepflichtiger Tierseuchen, akutem Botulismus, Unfällen, Diebstahl sowie Tierkrankheiten
- Im Schadenfall werden Ihnen Ihre Ertragsausfälle aus der Tierproduktion in Form des entgangenen Deckungsbeitrags wie z. B. Mindererlöse durch Übermast oder Wegfall des Milchgeldes ersetzt
- Mehrkosten wie z. B. erhöhte Zukaufspreise von Zuchttieren, Entsorgungskosten für Gülle und Festmist und Kosten für Desinfektion sind ebenfalls abgedeckt.
- Unabhängig davon, ob die Seuche in Ihrem Betrieb ausgebrochen ist oder Ihr Betrieb im Sperr- oder Beobachtungsbezirk liegt: Ihr Ertragsausfall wird Ihnen entschädigt
Das Produkt wird in Kooperation mit der "Mitversicherungsgemeinschaft Tier" angeboten. Gesellschafter der Mitversicherungsgemeinschaft Tier sind die Landschaftliche Brandkasse Hannover, die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G., die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft und die Bayerische Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft. Die Geschäftsführung liegt bei der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen, Registergericht: AG Lüneburg HR B 120469.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Tier-Ertragsschadenversicherung
- Warum ist die Tier-Ertragsschadenversicherung wichtig?
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Die Keulung oder Sperre Ihres Tierbestands infolge anzeigenpflichtiger Tierseuchen kann in spezialisierten Futterbau- oder Veredelungsbetrieben existenzgefährdend sein.
Im Fall einer durch die Veterinärbehörde angeordneten Keulung mit oder ohne Sperre ersetzt Ihnen die Tierseuchenkasse den gemeinen Tierwert. Wird ein Produktionsverfahren wie z. B. die Milch- oder Ferkelerzeugung für einen längeren Zeitraum unterbrochen, so entstehen Ihnen aber auch Einnahmeverluste. Zudem sind weiterhin die laufenden Kosten wie Löhne, Futter und Betriebsmittel zu zahlen. Sichern Sie sich daher für den Fall der Fälle ab und sorgen Sie mit der Tier-Ertragsschadenversicherung vor.
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- Wer benötigt eine Tier-Ertragsschadenversicherung?
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Die Tier-Ertragsschadenversicherung ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb wichtig, der Tierhaltung betreibt.
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- Was ist eine Tierseuche?
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Tierseuchen sind ansteckende Tierkrankheiten, die kraft Tierseuchengesetzes in den Status einer Seuche erhoben werden. Anzeigepflichtige Tierseuchen sind z. B. Maul- und Klauenseuche, Tuberkulose, Blauzungenkrankheit und Schweinepest etc.
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- Was trägt die Tier-Ertragsschadenversicherung?
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Die Tier-Ertragsschadenversicherung entschädigt den entgangenen Deckungsbeitrag des versicherten Produktionsverfahrens für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.
Daneben sind Schäden durch Unfall, akuten Botulismus und Diebstahl versichert. Optional können Kontamination und Tierkrankheiten mitversichert werden.
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- Welche Produktionsverfahren können versichert werden?
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Es können sämtliche Produktionsverfahren der Rinder- und Schweinehaltung versichert werden.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.