• Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Landwirte?

    Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht

    Ver­mieter und Ver­pächter von Ge­bäuden und Grund­stücken brauchen be­sonderen Schutz

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Die Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht für Land­wirte der Öffentlichen Olden­burg

Eigen­tum ver­pflichtet. Wenn jemand zu Schaden kommt, weil z. B. Dach­ziegel vom Dach fallen, ein morscher Baum um­stürzt oder es durch einen tech­nischen Defekt zu einem Brand kommt, der möglicher­weise sogar auf die Sachen des Pächters über­greift, kommt es schnell zu teuren Aus­einander­setzungen.

Bei Ver­letzung Ihrer Pflichten als Haus- und Grund­besitzer, haften Sie für den ent­standenen Schaden.

Ihre Vorteile

  • Wir über­nehmen den Schrift­wechsel mit dem Ge­schädigten.
  • Wir prüfen den An­spruch und leisten Schaden­ersatz.
  • Unbe­rechtigte An­sprüche wehren wir ab und tra­gen die er­forder­lichen Kosten.

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Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht:
unsere Leis­tungen im Über­blick

  • Icon Verpächter-Haftplicht

    Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht für Land­wirte (Ver­pächter­haftpflicht)

    Icon private Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

    Pri­vate Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht

    Icon Privathaftpflicht

    Privat­haftpflicht-
    ver­sicherung

    Icon landwirtschaftliche Umwelthaftpflicht

    Umwelt­haftpflicht-
    ver­sicherung

FAQ - die häufigsten Fra­gen zur Haus- und
Grund­besitzer­haftpflicht

Warum ist eine Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht wich­tig?
  • Jeder Haus­eigen­tümer muss dafür sor­gen, dass in seinem Haus und auf seinem Grund­stück niemand zu Schaden kommt (so ge­nannte Ver­kehrs­sicherungs­pflicht). Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er für die Fol­gen auf­kommen.
    Unsere Haus- und Grund­besitzer-Haftpflicht­ver­sicherung
    • prüft, ob und in welcher Höhe der Ges­chädigte einen ge­setz­lichen Schaden­ersatz­an­spruch hat,
    • leistet Schaden­ersatz bei be­rech­tigten Forde­rungen,
    • wehrt unbe­rech­tigte und über­höhte An­sprüche ab und trägt die er­forder­lichen Kosten.
Was ist ver­sichert?
  • Ver­sichert ist das Haus- und Grund­stücks­risiko. Dazu ge­hören auch:
    • Pflan­zen, Bäume und Teiche
    • Ver­wen­dung von Arbeits­geräten und selbst­fahrenden Arbeits­maschinen (z. B. Rasen­mäher und Rasen­mäher-Robo­ter)
    • Um­welt­schäden für Klein­gebinde bis 205 l (Einzelgebinde) / 5000 l (Gesamtfassungsvermögen)
Hafte ich auch, wenn ich die Streu­pflicht auf meinen Mieter über­tragen habe?
  • Ja, Sie können nicht alle Ver­ant­wor­tung auf den Mie­ter über­tragen. Es bleibt Ihnen noch eine Über­wachungs­pflicht, ob der Mie­ter auch wirk­lich tut, was sie ver­ein­bart haben. Ver­säumen Sie diese Kon­trolle, haften Sie weiter­hin - neben Ihrem Mie­ter.
Bin ich ver­sichert, wenn ich mein Haus reno­viere oder um­bauen lasse?
  • In unserer Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht sind klei­nere Bau­maß­nahmen und Um­bau­ar­beiten mit­ver­sichert. Ab einer Bau­summe von 100.000 EUR be­nötigen sie zusätz­lichen Schutz als Bau­herr.
Ich habe eine Betriebs­haftpflicht. Reicht die nicht aus?
  • Das kommt auf die Nutzung an. Jede Be­triebs­haftpflicht bietet Ver­sicherungs­schutz für das Haus- und Grund­besitzer-Risiko aus den von Ihnen zu be­trieb­lichen Zwecken ge­nutzten Ge­bäuden.
    Wenn Sie je­doch Ge­bäude und Grund­stücke ver­mieten oder ver­pachten ist grund­sätzlich eine zusätz­liche Haus- und Grund­besitzer-Haftpflicht­ver­sicherung nötig.
    Um eine Mehr­fach­ver­sicherung zu ver­meiden, ist es sinn­voll, den Deckungs­umfang der Betriebs­haftpflicht­ver­sicherung zu prü­fen.

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