CyberSchutz
Stellen Sie sich vor, beim Öffnen einer E-Mail lädt sich unbemerkt ein Trojaner ins Netzwerk Ihres landwirtschaftlichen Betriebs. Die Schadsoftware verbreitet sich schnell über Ihre gesamte technische Infrastruktur. Angebundene Fütterungsautomaten, der Melkroboter sowie das Herdenmanagement kommen zum Erliegen. Die Folgen einer Cyber-Attacke sind oft enorme Kosten: für die Datenwiederherstellung, für Schadenersatzansprüche, für die Betriebsunterbrechung oder für die Rechtsberatung.
CyberSchutz – unser Produkt im Überblick
- Übergreifende Serviceleistungen und Kosten (Basisschutz)
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Der CyberSchutz bietet schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall durch einen 24/7 telefonischen Notdienst.Darüber hinaus übernehmen wir
- Kosten für forensische Dienstleistungen zur Schadenfeststellung und Schadenbehebung,
- Kosten für die gesetzlich verpflichtete Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen,
- Kosten für Krisenmanagement und PR-Maßnahmen nach einem Hackerangriff und
- Kosten für technische und rechtliche Beratung bei einer Cyber-Erpressung.
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- CyberEigenschäden (Basisschutz)
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Wir übernehmen die Kosten, die Ihnen nach einem Hackerangriff für die Wiederherstellung der Daten, der Systeme sowie des Netzwerks entstehen.
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- CyberHaftpflichtschäden (Basisschutz)
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Schutz bei Haftpflichtansprüchen, die Ihre Kunden oder Geschäftspartner im Zuge eines Cyber-Angriffs auf Ihren landwirtschaftlichen Betrieb gegen Sie geltend machen. Der CyberSchutz leistet bei:
- Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz,
- fahrlässiger Bekanntgabe von fremden Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem digitalen Weg sowie
- nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung infolge eines Cyber-Schadens
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- CyberBetriebsunterbrechung (Zusatzschutz)
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Dieser Zusatzschutz versichert Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfälle, die aufgrund einer Cyber-Attacke entstehen – z. B. weil Schadsoftware in Ihr Netzwerk gelangt ist.
Im Schadenfall wird nach 24 Stunden ein Tagessatz für maximal sechs Monate gezahlt.
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- CyberVertrauensschäden (Zusatzschutz)
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Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die Ihnen unmittelbar entstehen und zwar durch:
- Hackerangriffe und
- unerlaubte, vorsätzliche Handlungen, z. B. Veruntreuung oder Betrug durch Vertrauenspersonen.
Wir ersetzen Ihnen das Geld, das Ihnen durch diese Vertrauensschäden verloren geht.
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- CyberRechtsschutz (Zusatzschutz)
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Der Cyber Rechtsschutz beinhaltet eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt sowie eine erste persönliche Beratung durch einen Anwalt, wenn urheberrechtliche Verstöße im Internet begangen worden sein sollten. Außerdem erhalten Sie in folgenden Fällen finanzielle Hilfe, wenn Sie Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche durchsetzen möchten:
- Rufschädigung im Internet,
- Identitätsmissbrauch,
- Missbrauch von Kredit-, Bank oder sonstigen Debitkarten beim Bezahlen im Internet.
Die Ansprüche dürfen dabei nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen. Hinzu kommt unser Cyber Straf-Rechtsschutz. Dieser greift, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen im Internet vorgeworfen wird, z. B. bei Beleidigung oder der unerlaubten Verwendung von Bildern auf Ihrer Internetseite. Wenn Sie wegen Rufschädigung oder Identitätsmissbrauch im Internet Strafanzeige stellen wollen, hilft Ihnen dieser Baustein zudem als aktiver Straf-Rechtsschutz.
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Cyber – Gefahren und ihre Folgen
Erfahren Sie mehr über Cyber-Risiken und deren oft drastischen Folgen.
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Weiter zu YouTubeFAQ – die häufigsten Fragen zum CyberSchutz
- Für wen ist der CyberSchutz wichtig?
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Der CyberSchutz ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb unverzichtbar, welcher mit Computer, Internet oder E-Mail arbeitet. Die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität wächst stetig und die finanziellen Folgen können schnell Ihre Existenz bedrohen.
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- In welcher Form können elektronische Daten beeinträchtigt werden?
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Durch eine Informationssicherheitsverletzung kann eine Beeinträchtigung der
- Vertraulichkeit (z. B. Hacker entwendet Kundendaten),
- Integrität (z. B. Manipulation von systemrelevanten Daten)
- und Verfügbarkeit (z. B. Betriebsunterbrechung beim Online-Banking)
Ihrer elektronischen Daten entstehen.
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- Für wen besteht Versicherungsschutz?
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Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und die im Versicherungsschein aufgeführten Betriebe – sofern der gleiche IT-Standard für alle Betriebe besteht. Mitversicherte Personen sind alle beschäftigten Arbeitnehmer und Zeitarbeitskräfte aufgrund eines Arbeits-oder Dienstvertrages sowie ordnungsgemäß bestellte Organmitglieder.
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- Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
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Im Schadenfall rufen Sie beim 24/7 telefonischen Notdienst an. Nach positiver Überprüfung des Versicherungsschutzes hilft Ihnen ein externer IT-Experte bei der Schadenanalyse und -behebung per Fernwartung weiter. Sollte der Fernwartungszugriff nicht erfolgreich sein, analysiert und behebt der IT-Spezialist den Schaden bei Ihnen vor Ort.
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