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Die Bauleistungs­versicherung für Landwirte

Die auf Ihrer Baustelle gelagerten Materialien stellen eine erhebliche Investition dar – ganz zu schweigen vom Rohbau. Dementsprechend kann es schnell teuer werden, wenn durch Vandalismus, extreme Witterung oder Glasbruch Schäden entstehen.

Die Bau­leistungs­versicherung schützt Sie während der Bauphase vor den finanziellen Folgen und kommt für die Kosten auf.

Ihre Vorteile

  • Sie haben finanzielle Sicherheit für die gesamte Bauphase.
  • Das Risiko aus unvorhersehbaren Schäden ist abgedeckt.
  • Ihre Interessen als Bauherr und die Interessen aller am Bau beteiligten Unternehmen sind abgesichert.

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Bauleistungs­ver­sicherung für Land­wirte: das Produkt im Überblick

Für eine reibungs­lose Bauphase
  • Mit der Bau­leistungs­­ver­sicherung für Land­wirte sind Sie umfang­reich gegen die finan­ziellen Folgen durch un­vor­herseh­bare Schäden z. B. durch extreme Witte­rung, Fahr­lässig­keit, Vanda­lismus und bei Dieb­stahl bereits fest einge­bauter Teile abge­sichert.
  • Sie deckt unvor­her­ge­sehene Be­schädi­­gungen von Bau­­leistungen und Bau­­material während der Bau­­zeit ab.
  • Im Schaden­­fall werden sämt­liche Liefe­r­ungen und Leis­t­ungen, die er­forder­lich sind, um den Zustand vor Ein­tritt des Schadens wieder­­her­zu­stellen ersetzt.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Bauleistungs­versicherung für Landwirte

Für wen ist eine Bau­leistungs­versicherung wichtig?
  • Eine Bauleistungs­ver­sicherung ist für jeden zu em­pfehlen, der Bau­maß­nahmen plant und durch­­führt, denn schon der Rohbau und die Bau­materialien stellen eine er­heb­liche Inves­tition dar.
    Schäden können vorher nie in ihrer tat­­säch­lichen Größen­­ordnung kalku­liert werden. Als Bau­­herr können Sie dadurch uner­­wartete finan­zielle Ver­­luste er­leiden. Sie sollten deshalb Ihr Bau­­vor­­haben vom Bau­­beginn an bis zur Fertig­­stellung durch eine Bau­­leistungs­­­ver­sicherung schützen.
Was ist ver­sichert?
  • Versichert sind
    • alle Bauleist­ungen wie z. B. Neu­bauten, Um­bau­vor­haben, Erweiterungs­bauten, Tief­bau­maßnahmen, auch Eigen­leistungen,
    • alle Baustoffe und Bau­teile einschließlich der wesentlich ein­zu­bauenden festen Gebäude­bestand­teile wie Türen und Fenster,
    • Außen­anlagen mit Aus­nahme von Garten­anlagen und Be­pflanzungen, die im Rahmen des Bau­vor­habens ein­ge­bracht bzw. aus­ge­führt werden.
    Nicht versichert sind
    • die Baustellen­einrichtung
    • Zeichnungen und Pläne
    • Baugeräte, Werkzeuge
    • Fahrzeuge aller Art
    • Personenschäden
Wann besteht Ver­sicherungs­schutz?
  • Der Versicher­ungs­schutz beginnt mit dem Bau­be­ginn, frühestens jedoch mit dem ver­ein­barten Zeit­punkt. Der Ver­sicher­ungs­schutz endet ebenfalls mit dem ver­ein­barten Zeit­punkt, ggf. jedoch schon mit der Bezugs­fertig­keit, nach Ablauf von sechs Werk­tagen seit Beginn der Be­nutzung oder mit dem Tag der be­hördlichen Ge­brauchs­ab­nahme.
Welche Gefahren und Schäden sind ver­sichert?
  • Sie er­halten eine Ent­schädi­gung für unvor­herge­sehen ein­treten­de Be­schädi­gungen oder Zer­störun­gen des ver­sicher­ten Bau­vor­habens oder ge­lager­ter Bau­mate­rialien z. B. durch:
    • Vanda­lis­mus, Bös­willig­keit, Sabo­tage
    • Fahr­lässig­keit und Vanda­­lis­mus
    • Unge­schick­lich­keit
    • Dieb­stahl fest einge­bauter Teile
    • unbe­kannte Eigen­schaften des Bau­grunds
    • Bau­gruben­­ein­sturz
    • Fehler bei der Bau­aus­­führung
Welche Ge­fahren und Schäden sind nicht ver­sichert?
  • In der Bauleistungs­versicherung be­steht z. B. kein Ver­sicher­ungs­schutz bei Schäden durch:
    • Vorsatz des Ver­sicher­ungs­nehmers, der mit­ver­sicherten Unter­nehmen oder ihrer Repräsentanten
    • normale Witterungs­einflüsse
    • Diebstahl lagernder Materialien
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • normale Wasser­führung oder normale Wasser­stände von Gewässern
    • Brand, Blitz­schlag und Explosion (hierfür em­pfehlen wir den Ab­schluss einer Feuer-Roh­bau­ver­sicher­ung)
Welche Leis­tungen werden im Schaden­fall er­bracht?
  • Im Schadenfall werden sämtliche Lieferungen und Leistungen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wieder­her­zu­stellen ersetzt. Dazu gehören z. B. auch Auf­räum­kosten und Kosten für die Trocknung von durch­feuchteten Ge­bäude­teilen.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.