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Die Photovoltaik­versicherung für Landwirte

Solarenergie ist umwelt­freundlich, ergiebig und besonders wirt­schaftlich – aber nur, so­lange nichts passiert. Nimmt die Elektronik einen Schaden oder werden beispiels­weise die Solar­module durch einen Sturm be­schädigt, ist die Strom­produktion gestört, ein Total­ausfall ist möglich.

Die Photovoltaik­ver­sicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten und Ertrags­aus­fällen durch Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage.

Ihre Vorteile

  • Sie erhalten eine umfassende Absicherung Ihrer Photovoltaik-Anlage gegen Beschädigungen oder Zerstörungen zum Neuwert.
  • Der Versicherungsschutz gilt auch bei Schäden, die während der Erstmontage an bereits montierten, mit dem Gebäude fest verbundenen Teilen der Photovoltaik-Anlage z. B. durch Brand oder Hagel entstehen.
  • Sie erhalten Ersatz für die entgangene Einspeise­vergütung im Falle eines Ertragsausfalls.

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Photovoltaik­versicherung für Landwirte: das Produkt im Überblick

Zum Schutz Ihrer Photovoltaik-Anlage
  • Die Photovoltaik­ver­sicherung für Landwirte springt ein, wenn Ihre Photovoltaik-Anlage durch un­vor­her­sehbare Ereignisse wie z. B. einen Sturm beschädigt oder zerstört wird.
  • Im Schadenfall werden Ihnen die Wieder­herstellungs­kosten bis zur Höhe der ver­einbarten Ver­sicherungs­­summe (Neuwert) ersetzt.
  • Sollte es im Schaden­fall zu einer Unter­brechung der Strom­produktion kommen, wird Ihnen der daraus resultierenden Ertrags­­ausfall für einen bestimmten vereinbarten Zeit­raum ersetzt.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Photovoltaik­versicherung für Landwirte

Warum ist eine Photovoltaik­ver­sicherung wichtig?
  • Eine Photovoltaik-Anlage stellt einen hohen Wert dar, der häufig durch einen Kredit finanziert wird. Die Photovoltaik­ver­sicherung schützt Sie vor einer Vielzahl von Gefahren und sichert so Ihre Investition. Da Photovoltaik-Anlagen häufig mit dem Ziel errichtet werden, mit dem einge­speisten Strom Gewinne zu erzielen, sind auch Ertrags­ausfälle versichert, sollte die Anlage einmal durch einen Schaden funk­tions­los sein.
Was ist versichert?
  • Versichert sind die im Versicherungs­schein genannten solar­technischen Anlagen und Geräte für die Stromer­zeugung wie
    • Photovoltaik-Module
    • Modultragegestelle
    • Wechselrichter
    • Einspeise- und Erzeugungs­zähler
    • Akkumulatoren
    • Laderegler
    • Trafos
    • Überspannungs­schutz­einrichtungen
    • Blitzschutzanlagen
    • Gleich- und Wechselstrom­verkabelung
    gemäß Liefer­umfang der Strom­erzeugungs­anlage.

    Nicht versichert sind z. B.
    • Teile, die während der Lebens­dauer erfahrungs­ge­mäß mehrfach aus­ge­tauscht werden müssen
    • Teile, die nicht dem direkten Betrieb der Photovoltaik-Anlage dienen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Die Photovoltaik­ver­sicherung bietet eine so­genannte All-Risk-Deckung bzw. All­gefahren­deckung. Damit sind alle Schäden, die nicht aus­drücklich aus­ge­schlossen werden, durch die Ver­sicherung ab­ge­deckt.

    Sie leistet Ent­schädigung für un­vor­her­seh­bare Be­schädigungen oder Zer­störungen sowie bei Ab­handen­kommen durch Diebstahl.

    Ver­sichert sind ins­be­sondere Be­schädigungen oder Zer­störungen durch:
    • Bedienungs­fehler, Unge­schicklich­keit, Vorsatz Dritter
    • Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Schäden, die durch Lösch­arbeiten ent­stehen
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Sabotage
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Beschädigung durch Tiere, z. B. Tierbisse
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In der Photovoltaik­versicherung besteht z. B. kein Ver­sicherungs­schutz bei Schäden durch:
    • betriebs­bedingte normale bzw. vor­zeitige Ab­nutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Versicherungs­nehmers oder dessen Reprä­sentanten
    • Kriegs­ereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall werden Ihnen die Wieder­her­stellungs- bzw. Wieder­be­schaffungs­kosten bis zur Höhe der Ver­sicherungs­summe (Neuwert) ersetzt.
Was passiert bei einem Ertrags­ausfall?
  • Der Ertragsausfall für die ent­gang­ene Einspeise­vergütung aufgrund eines ver­sicherten Sach­schadens ist automatisch mit­versichert.
    Es wird Ihnen die entgangene Einspeise­vergütung in der tatsächlichen Höhe für den vertraglich verein­barten Zeit­raum erstattet.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.