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Die Gebäude­ver­sicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte

Ihr landwirtschaftlicher Betrieb steht im Mittel­punkt Ihres Berufs­lebens. Ohne aus­reichende Absicherung ist im Schaden­fall deshalb schnell Ihre Existenz bedroht.

Gegen dieses Risiko können Sie sich ab­sichern: Mit einer Ge­bäude­­ver­sicherung der Öffentlichen Oldenburg, die speziell auf die Be­dürfnisse der Land­wirt­schaft zu­ge­schnitten ist. Sie können individuell je Gebäude wählen, ob Sie dieses gegen Feuer-, Sturm-, und/ oder Leitungs­wasser­schäden absichern wollen. Ergänzend besteht noch die Möglichkeit einer Ab­sicherung gegen weitere Naturgefahren.

Im Schaden­fall leisten wir die Zahlungen für die not­wendigen Reparaturen, bei einem Total­schaden auch für den Wieder­aufbau des Gebäudes.

Ihre Vorteile

  • Versicherungsschutz besteht für Wohn- und Wirtschaftsgebäude Ihres landwirtschaftlichen Betriebes.
  • Je nach Nutzung und Zustand des jeweiligen Gebäudes haben Sie die Wahl zwischen ver­schiedenen Ver­sicherungs­­formen, wie z. B. gleitende Neuwert­ver­sicherung oder Zeit­wert­­ver­sicherung.
  • Die technischen Anlagen Ihrer Wirtschaftsge­bäude (wie z. B. Fütterungs- oder Melk­anlagen) können Sie als Gebäude­­­bestand­teile zum gleitenden Neu­wert mit­ver­sichern.

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Unsere Gebäude­ver­sicherung sichert Sie ab bei:

Icon Feuer

Feuer

Die Gebäude-Feuer­ver­sicherung zählt zu den existenziell wichtigsten Ver­sicher­ungen für Ihren Hof.

Neben Blitz­schlag gelten defekte Elektro­leitungen und Brand­stiftungen als haupt­ur­sächliche Brand­ursachen. Bei Teil­schäden leisten wir die Zahlung für die Reparatur, bei einem Total­­schaden für den Wieder­aufbau des Ge­bäudes.

Icon Leitungswasser

Leitungswasser

Es treten immer häufiger Rohr­bruch­schäden in Wohngebäuden auf. Unsere Leitungswasser­versicherung bietet Ihnen vielfältigen Schutz gegen Schäden, die durch bestimmungs­widrig ausgetretenes Wasser infolge Bruch- oder Frost­schäden an Zu- oder Ab­leitungs­­­­rohren innerhalb des Ge­bäudes ent­stehen. Auch Leckagen an Heizungs­anlagen, Klima- und Wärme­­pumpen treten oft auf und ver­ursachen hohe Kosten.

Daher sollten Sie die Ge­bäude-Leitungs­wasser­­ver­sicherung unbedingt in Ihrem Ver­sicherungs­­umfang berücksichtigen.

Icon Sturm

Sturm

Es gibt immer mehr starke Stürme (ab Windstärke 8) oder Hagelereignisse. Dächer werden z. B. ab­ge­deckt oder Licht­platten durch­schlagen.

Unsere Ge­bäude-Sturm­ver­sicherung bewahrt Sie vor er­heblichen Kosten, die mit der Be­seitigung von Schäden in­folge dieser Er­eignisse ver­bunden sind. Ver­sichert sind Ge­bäude­schäden, die durch un­mittel­bare Ein­wirkung von Sturm oder Hagel, um­stürzende Bäume oder andere umher fliegende Gegen­stände ver­ursacht werden.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Gebäude­ver­sicherung

Weitere Naturgefahren

Die Versicherung gegen Weitere Naturgefahren ergänzt Ihre land­wirt­schaft­liche Ge­­bäu­de­ver­sicherung opti­mal, denn schwere Un­wetter und verheerende Wetter­­er­eignisse treten immer häufiger auf.

Die Versicherung gegen Weitere Naturgefahren bietet Ihnen Schutz gegen Schäden an Ihren Ge­bäuden in Folge von Un­wetter­­er­eignissen und Natur­­katastrophen wie z. B. Über­schwemmungen, Rückstau, Schnee­druck und Erd­beben.

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FAQ - die häufigsten Fragen zur Gebäude­ver­sicherung

Was bedeutet er­weiterte Wieder­aufbau­regelung?
  • Sollte an einem Betriebs­gebäude ein Total­schaden entstehen, ist es ausreichend, wenn wieder ein landwirtschaftliches Produktions- oder Lager­gebäude erstellt wird. So kann z. B. statt eines Stalls eine Maschinen­halle gebaut werden.
Warum ist die Absicherung gegen Weitere Naturgefahren sinnvoll?
  • Aufgrund der Klima­erwärmung werden heftige Unwetter immer häufiger auftreten. Die Versicherung gegen Weitere Naturgefahren schützt Sie vor den finan­ziellen Folgen von Un­wetter­­er­eignissen und Natur­­katastrophen wie z. B. Über­schwemmungen, Rückstau, Schnee­druck oder Erd­beben. Diese Vorsorge ist daher kein Luxus, sondern eine sinn­volle Er­gänzung Ihres Ver­sicher­ungs­­schutzes.
Kann ich meine Gebäude über eine private Wohngebäudeversicherung absichern?
  • Nein. Land­wirt­schaft­liche Ge­bäude sind Wirt­schafts­ge­bäude und müssen über eine land­wirt­schaft­liche Ge­bäude­ver­siche­rung ab­ge­sichert wer­den. Das gilt auch für Ihr Wohn­haus. Denn der be­trieb­liche Ge­bäude­be­stand bil­det zusammen mit dem Wohn­haus immer eine Ein­heit. Das gilt nicht für Wohn­ge­bäude, die sich nicht auf dem ver­sicher­ten Grund­stück be­fin­den.

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.