Die Gebäudeversicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte
Ihr landwirtschaftlicher Betrieb steht im Mittelpunkt Ihres Berufslebens. Ohne ausreichende Absicherung ist im Schadenfall deshalb schnell Ihre Existenz bedroht.
Gegen dieses Risiko können Sie sich absichern: Mit einer Gebäudeversicherung der Öffentlichen Oldenburg, die speziell auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft zugeschnitten ist. Sie können individuell je Gebäude wählen, ob Sie dieses gegen Feuer-, Sturm-, und/ oder Leitungswasserschäden absichern wollen. Ergänzend besteht noch die Möglichkeit einer Absicherung gegen Elementarschäden.
Im Schadenfall leisten wir die Zahlungen für die notwendigen Reparaturen, bei einem Totalschaden auch für den Wiederaufbau des Gebäudes.
Unsere Gebäudeversicherung sichert Sie ab bei:
Ihr zusätzlicher Schutz zur Gebäudeversicherung
FAQ - die häufigsten Fragen zur Gebäudeversicherung
- Besteht die Gefahr, dass ich unterversichert bin?
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Wir ermitteln für Ihre Gebäude den Wert nicht pauschal, sondern individuell und exakt. Damit ist eine Unterversicherung ausgeschlossen, sofern nicht nachträglich wertsteigernde bauliche Maßnahmen durchgeführt wurden.
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- Was bedeutet erweiterte Wiederaufbauregelung?
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Sollte an einem Betriebsgebäude ein Totalschaden entstehen, ist es ausreichend, wenn wieder ein landwirtschaftliches Produktions- oder Lagergebäude erstellt wird. So kann z. B. statt eines Stalls eine Maschinenhalle gebaut werden.
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- Warum ist die Elementarschadenversicherung sinnvoll?
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Aufgrund der Klimaerwärmung werden heftige Unwetter immer häufiger auftreten. Die Elementarschadenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Unwetterereignissen und Naturkatastrophen wie z. B. Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck oder Erdbeben. Diese Vorsorge ist daher kein Luxus, sondern eine sinnvolle Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes.
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- Welche Folgekosten werden nach einem Feuerschaden übernommen?
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Wir empfehlen Ihnen die Deckungserweiterungen des Haftungspaketes Spezial zu vereinbaren. Folgende Leistungs-Extras beinhaltet das Haftungspaket u.a.:
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
- Aufräumungs- und Abbruchskosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten bis 100% der Versicherungssumme
- Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen bis 100% der Versicherungssumme
- Mietausfall bei Wohngebäuden bis maximal 24 Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles, bei Wirtschaftsgebäuden bis maximal 12 Monaten
- Bauliche Grundstücksbestandteile bis 5% der Versicherungssumme
- Blitzüberspannung bis 100% der Versicherungssumme
- Verpuffung, Rauch- und Rußschäden bis 100% der Versicherungssumme
- Vandalismus/böswillige Beschädigung bis 25.000 EUR je Versicherungsfall und Jahr (Selbstbeteiligung 1.000 EUR je Schadenfall, entfällt bei Beschädigungen von Gebäudebestandteilen von Wohnteilen bzw. Wohngebäuden)
- Mehrkosten für den alters- und behindertengerechten Wiederaufbau von selbst- oder durch Familienangehörige bewohnte Wohnteile bis 10.000 EUR (ab einer Schadenhöhe von 10.000 EUR)
- Beschädigung an Fassaden von Wohngebäuden/-teilen durch wild lebende Tiere bis 5.000 EUR
Das Haftungspaket Spezial beinhaltet noch viele weitere Leistungs-Extras. Gerne stellen wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch vor.Die Gesamtentschädigung aller Haftungserweiterungen beträgt maximal 100% der Gesamtversicherungssumme.
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