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Die Kfz-Versicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte

Im land­wirtschaft­lichen Betrieb ist es von besonderer Trag­weite, wenn Fahr­zeuge unfall­bedingt nicht zur Ver­fügung stehen. Dabei ist es wichtig, dass im Arbeits­alltag mög­lichst wenige Aus­fälle oder Be­­hin­de­run­gen ein­treten.

Dafür haben wir ver­schiedene Ver­sicherungs­pakete ent­wickelt, um Ihnen hier den maß­ge­schneiderten Ver­sicherungs­schutz an­bieten zu können.

Ihre Vorteile

  • Günstige Bei­träge, speziell für Land­wirte
  • Besondere Vor­teile für land­wirtschaft­liche Fahr­zeuge mit grünem Kenn­zeichen
  • Indi­viduelle Be­ratung vor Ort, auch im Schaden­fall

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FAQ - die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für Landwirte

Was verstehen wir unter land­wirtschaft­lichen Zug­maschinen?
  • Land­wirtschaft­liche Zug­ma­schinen sind Zug­ma­schinen, die wegen Ihrer Ver­wendung in der Land- und Forst­wirt­schaft von der Kraft­fahr­zeug­steuer frei­ge­stellt sind und ein amt­liches grünes Kenn­zeichen führen.
Welche Fahr­zeuge können versichert werden?
  • In unserer Kfz-Ver­sicherung für Land­wirte können unter anderem folgende Fahr­zeuge ver­sichert werden:

    • Land­wirtschaft­liche Zug­ma­schinen und Raupen­schlepper
    • An­hänger für land­wirtschaft­liche Zug­ma­schinen
    • An­hänger in Sonder­aus­führung
    • An­hänger im Werk- und Privat­verkehr
    • Hub- und Gabel­stapler
    • Selbst­fahrende land­wirtschaft­liche Arbeits­ma­schinen
    • Pkw
    • Lkw
    • Camping­fahr­zeuge bzw. Wohn­mobile
    • Kraft­räder und Kraft­roller
Kann ich den Schaden­freiheits­rabatt einer land­wirtschaft­lichen Zug­maschine auch für andere Fahrzeuge verwenden?
  • Der Schaden­freiheits­rabatt einer land­wirtschaft­lichen Zug­ma­schine kann nur auf eine andere land­wirtschaft­liche Zug­ma­schine über­tragen werden.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.