Die Kfz-Versicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte
Im landwirtschaftlichen Betrieb ist es von besonderer Tragweite, wenn Fahrzeuge unfallbedingt nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist es wichtig, dass im Arbeitsalltag möglichst wenige Ausfälle oder Behinderungen eintreten.
Dafür haben wir verschiedene Versicherungspakete entwickelt, um Ihnen hier den maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten zu können.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für Landwirte
- Was verstehen wir unter landwirtschaftlichen Zugmaschinen?
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Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind Zugmaschinen, die wegen Ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
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- Welche Fahrzeuge können versichert werden?
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In unserer Kfz-Versicherung für Landwirte können unter anderem folgende Fahrzeuge versichert werden:
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
- Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Anhänger in Sonderausführung
- Anhänger im Werk- und Privatverkehr
- Hub- und Gabelstapler
- Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
- Pkw
- Lkw
- Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile
- Krafträder und Kraftroller
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- Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine auch für andere Fahrzeuge verwenden?
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Der Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kann nur auf eine andere landwirtschaftliche Zugmaschine übertragen werden.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.