• Was ist eine Landtechnikversicherung?

    Landtechnik­versicherung

    Finanzieller Schutz bei Schäden an Ihren
    Maschinen und Geräten

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Die Landtechnik­versicherung

In Ihrer täglichen Arbeit kommen große und technisch anspruchsvolle Maschinen zum Einsatz. Sie stellen einen wertvollen und zentralen Bestandteil Ihres Betriebs dar. Fallen sie aus, wird der Pro­duktionsablauf gestört und es kommen erhebliche Reparatur- oder Wieder­be­schaffungs­kosten auf Sie zu.

Ihre Vorteile

  • Leistungsstarker Ver­sicherungs­schutz für Ihre stationären Ma­schinen, fahr­baren Ge­räte und Elektronik
  • Absicherung gegen hohe Reparatur- und Wieder­be­schaf­fungs­­kosten
  • Fachkundige Unter­stützung im Schaden­fall – auch direkt vor Ort

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Landtechnik­ver­sicherung: das Pro­dukt im Überblick

Für Ihre Maschinen und Anlagen
    • Mit der Land­technik­ver­sicherung sind Sie bestens gegen die finanziellen Folgen abgesichert, wenn Ihre Ma­schinen sowie elek­tro­­nischen bzw. elektro­tech­nischen Anlagen durch unvor­hersehbare Ereignisse beschädigt oder zer­stört werden.
    • Versichert sind unvor­her­seh­bare Sach­schäden, die auf dem vereinbarten Betriebs­grundstück bzw. bei beweg­lich einge­setzten Geräten in der Bundes­republik Deutschland entstehen.
    • Im Schaden­fall wird Ihnen z. B. die Wieder­her­stellung oder Wieder­be­schaffung der ver­sicherten Maschinen und Anlagen entschädigt.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Land­technik­versicherung

Für wen ist eine Land­technik­versicherung wichtig?
  • Die Land­technik­ver­sicherung ist eine wich­tige Grund­lage der Risiko­ab­siche­rung. Daher ist sie für jeden land­wirt­schaf­tlichen Be­trieb zu em­pfehlen, der mit selbst­fahrenden, nicht selbst­fahrenden sowie statio­nären Maschinen und elektro­nischen bzw. elektro­technischen An­lagen ar­beitet.

    Wenn Ihr Maschinen­park mit einem Kre­dit finan­ziert ist, wird er­fahrungs­gemäß eine ent­sprechende Ver­sicherung von der kredit­geben­den Bank ver­langt.
Welche Maschinen und Anlagen sind versichert?
  • In der Land­­technik­­ver­­sicherung be­steht Ver­­sicherungs­­schutz z. B. für:
    • sta­tio­näre Maschinen wie z. B. Melk-, Fütte­rungs-, Mahl- und Misch­anlagen, Körner­gebläse, Trocknungs­anlagen, Heizungs­anlagen, Klima­anlagen
    • selbst­fahrende Arbeits­maschinen wie z. B. Mäh­drescher, Rüben­roder, Rüben­mäuse, Kartoffel­roder, Häcks­ler, Schlepper, Rad­lader, Stap­ler, Teleskop­lader
    • nicht selbst­fahrende Arbeits­maschinen wie z. B. Bo­den­­be­ar­beitungs­ge­räte, Drill- und Pflanz­­ma­schinen, Pflanzen­­schutz- und Dünge­geräte, Ernte­­ma­schinen, Pressen, Be­regnungs­­anlagen, Lade­­wagen, An­hänger, Gülle­wagen, Weide­­zaun­geräte, Tränke­­becken, Futter­raufen
    • elektro­tech­nische oder elektro­nische An­lagen und Geräte wie z. B. Büro­technik, Wiege­­ein­rich­tungen, Bord­­computer, Alarm- und Brand­­melde­anlagen
Welcher Wert ist bei der Land­technik­versicherung versichert?
  • Die Ver­sicherungs­summe orien­tiert sich am Wert der neuen Geräte ohne Ra­batte zzgl. Mon­tage, Fracht und Zöllen. Grund­sätzlich werden Ihnen die Kosten, die ent­stehen, um das ver­sicherte Gerät zu repa­rieren bzw. wieder­herzu­stellen er­setzt.
    Die Grenze der Ent­schädi­gung für statio­näre, selbst­fahrende und nicht selbst­fahrende Arbeits­maschinen im Teil- oder Total­schaden­fall ist immer der Zeit­wert. Der Zeit­wert ergibt sich aus dem Neu­wert durch einen Abzug insbe­sondere für Alter, Ab­nutzung und den tech­nischen Zu­stand des Geräts. Im Falle eines Total­schadens an elektro­technischen oder elektro­nischen An­lagen und Geräten wie z. B. Büro­technik, Wiege­ein­rich­tungen, Bord­computer, Alarm- und Brand­melde­anlagen wird sogar bis zur Höhe des Neu­werts ent­schädigt.
Welche Gefahren und Schä­den sind versichert?
  • Die Land­­technik­­ver­­sicherung bietet eine soge­nannte All-Risk-Deckung bzw. All­­gefahren­­deckung. Damit sind alle Schäden, die nicht aus­drück­lich aus­ge­­schlossen werden, durch die Ver­­sicherung abge­deckt.

    Sie leistet Ent­­schädigung für unvor­her­ge­sehene Schäden an den ver­sicherten Maschinen und An­lagen durch Be­schädi­gung oder Zer­störung.

    Ver­sichert sind insbe­­sondere Be­schädigungen oder Zer­störun­gen durch:
    • Be­dienungs­­fehler, Unge­­schick­lich­keit, Vorsatz Dritter
    • Konstruk­tions-, Material- oder Aus­führungs­­fehler
    • Ver­sagen von Mess-, Regel- oder Sicher­­heits­­ein­­rich­­tun­gen
    • Wasser-, Öl- und Schmier­­mit­tel­­man­gel
    • Über- oder Unter­­druck, Kurz­­schluss, Über­­spannung
    • Sturm, Frost
Welche Gefahren und Schä­den sind nicht versichert?
  • In der Land­technik­ver­sicherung besteht z. B. kein Ver­sicherungs­schutz bei Schäden durch:
    • be­triebs­bedingte normale bzw. vor­zeitige Ab­nutzung oder Alte­rung
    • Vor­satz des Ver­sicherungs­nehmers oder dessen Re­präsen­tanten
    • Kriegs­ereig­nisse jeder Art oder innere Un­ruhen
    • Kern­energie
    • Brand, Blitz­schlag, Explo­sion
Welche Leistungen werden im Scha­den­fall erbracht?
  • Im Schaden­fall ersetzt Ihnen die Land­­tech­nik­­ver­­sicherung den ent­stan­denen finan­ziellen Schaden. Dies können z. B. die Kosten für die Repa­ratur der ver­sicher­ten Ma­schinen sein. Die Grenze der Ent­­schädi­gung für statio­näre, selbst­­fahrende und nicht selbst­­fahrende Arbeits­­ma­schinen im Teil- oder Total­­schaden­­fall ist immer der Zeit­­wert. Der Zeit­­wert ergibt sich aus dem Neu­­wert durch einen Ab­zug ins­be­sondere für Alter, Ab­nutzung und den tech­­nischen Zu­stand des Geräts. Im Falle eines Total­­schadens an elektro­­tech­nischen oder elektro­­nischen An­lagen und Geräten wie z. B. Büro­technik, Wiege­­einrich­tungen, Bord­computer, Alarm- und Brand­­melde­­anlagen wird sogar bis zur Höhe des Neu­werts ent­schädigt.

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.