• Was ist eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung?

    Ma­schinen-Betriebs­unter­brechungs­ver­sicherung

    Schutz bei Aus­fall Ihrer Maschinen

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Die Ma­schinen-Betriebs­unter­brechungs­ver­sicherung

Ohne funktion­ierende Maschinen steht Ihr Be­trieb ge­gebenen­falls monate­lang still. So­lange Schäden repariert werden oder Er­satz be­schafft wird, können Sie keine Auf­träge um­setzen und keine Ein­nahmen er­wirt­schaften. Der Er­trags­aus­fall­schaden ist für Ihr Unter­nehmen unter Um­ständen existenz­ge­fährdend. Gehen Sie des­halb lieber auf Nummer sicher.

Ihre Vorteile

  • Sie er­halten Er­satz Ihres finan­ziellen Ver­lusts auf­grund des Unter­brechungs­schadens.
  • Die Liquidität Ihres Be­triebs bleibt er­halten. Sie können sicher­stellen, dass alle Ihre Zins­ver­pflichtungen aus be­trieblichen Krediten er­füllt werden.
  • Den Bei­trag zur Be­triebs­­unter­brechungs­­ver­­sicherung können Sie steuer­lich als Be­triebs­­aus­gaben ab­setzen.

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Maschinen-Betriebs­unter­brechungs­ver­sicherung: das Produkt im Überblick

Maschinen-Be­triebs­­unter­brechungs­­ver­sicherung für stationäre Maschinen
  • Mit der Maschinen-Be­triebs­­unter­­brechungs­­ver­sicherung werden Ihnen der finan­ziellen Ver­lust eines Unter­brechungs­­schadens, wenn die technische Ein­satz­­möglichkeit Ihrer Maschinen oder maschi­nellen An­lagen durch einen Sach­schaden unter­brochen oder be­ein­trächtigt ist, er­setzt.
  • Neben dem ent­gangenen Ge­winn werden Ihnen auch die fort­laufenden fixen Kosten, wie z. B. Personal­­kosten und Provi­sionen, Mieten und Pachten er­setzt.
  • Spezialisten helfen Ihnen, den Schaden möglichst schnell zu be­heben – damit Sie weiter­arbeiten können.
  • Es wird so lange ge­leistet, bis Ihr Unter­­nehmen wirt­schaftlich wieder so da­steht wie vor dem Schaden­­fall, längstens bis zum Ende des ver­ein­­barten Zeit­raums.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Maschinen-Be­triebs­unter­brechungs­ver­sicherung

Für wen ist eine Maschinen-Betriebs­unter­brechungs­ver­sicherung wichtig?
  • Eine Maschinen-Betriebs­unterbrechungs­versicherung ist für jedes Unternehmen zu empfehlen, das mit seinen stationären Maschinen Betriebs­gewinne und fort­laufende Kosten erwirtschaftet, insbesondere dann, wenn es sich bei den Maschinen um sogenannte „Eng­passmaschinen“ handelt, bei deren Ausfall ein Unter­brechungsschaden zu befürchten ist. Für folgende Branchen könnte dies beispielsweise der Fall sein:
    • Grafische Betriebe
    • Metallverarbeitung
    • Kunststoff-, Gummi- und Lederverarbeitung
    • Holzbearbeitung
    • Textilbetriebe
    • Nahrungs­mittel­her­stel­ler
    Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Betreiber der Maschine Eigen­tümer sind, oder ob diese finanziert, geleast oder nur gemietet ist.
Welche Risiken sind versichert?
  • In der Ma­schinen-Be­triebs­unter­brechungs­ver­sicherung sind die finanziellen Folge­schäden versichert, die durch den Aus­fall der Maschinen entstehen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
  • Die Ver­sicherungs­summe ist eine Jahres­versicherungs­summe. Sie wird gebildet aus dem Betriebs­gewinn und den fort­laufenden Kosten, die die versicherte Maschine ohne Unter­brechung erwirtschaftet hätte.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Die Ma­schinen-Be­triebs­unter­brechungs­versicherung leistet Ent­schädigung für unvor­hersehbare Schäden an den versicherten Maschinen und Anlagen durch Be­schädigung oder Zerstörung. Diese können z. B. verursacht werden durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
    • Material-, Konstruktions-, Ausführungsfehler
    • Sturm, Frost, Eisgang
    • Zerreißen infolge Fliehkraft
    • Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel
    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits­einrichtungen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In der Ma­schinen-Be­triebs­unter­brechungs­ver­sicherung besteht z. B. kein Versicherungs­schutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Abnutzung oder Alterung
    • Vorsatz des Ver­sicherungs­nehmers oder dessen Re­präsentanten
    • Kriegs­ereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
    • Überschwemmung
    • Brand, Blitzschlag, Explosion und Diebstahl (hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Feuer- bzw. Einbruch­diebstahl-Betriebs­unter­brechungs­versicherung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wird die technische Einsatzmöglichkeit einer betriebsfertigen Sache (Maschine, maschinelle Einrichtung oder sonstige technische Anlage) infolge eines eingetretenen Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, wird je nach vereinbarter Haftzeit Entschädigung für den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden (Betriebsgewinne und fortlaufende fixe Kosten) geleistet.

Schnelle und einfache Hilfe

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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.