Anhänger­versicherung

Wenn Sie mehr trans­portieren möchten

Die Anhänger­versicherung der Öffentlichen Oldenburg

Sie möchten Ihre neue Ein­richtung trans­portieren oder Garten­ab­fälle be­seitigen? Ein An­hänger bietet Ihnen er­weiterte Trans­port­möglich­keiten.

Wer sich einen An­hän­ger kauft, der muss die­sen auch zu­las­sen und ver­sichern. Denn an­ders als viele glau­ben, ist ein An­hän­ger nicht über die Kfz-Ver­siche­rung des Zug­fahr­zeugs ver­sichert.
Unter ge­wis­sen Voraus­set­zun­gen sind An­hän­ger von der Zu­las­sungs­- und Ver­siche­rungs­pflicht aus­ge­nommen. Detail­lier­te In­for­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie in den unten auf­ge­führ­ten FAQ´s.

In­formieren Sie sich jetzt über die Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und unsere er­weiterten An­gebote zur Kasko­ver­sicherung.

Ihre Vorteile
01

Ab­deckung von Per­sonen­schäden bis 15 Mio. EUR und Sach- und Ver­mögens­schäden bis 100 Mio. EUR


02

Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort


03

Kasko­ver­sicherung auch für An­hänger

Anhänger­versicherung für den Privat­verkehr: unsere Tarife im Über­blick

Haftpflicht

Haftpflicht und Teilkasko

Haftpflicht und Vollkasko

Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir wei­sen un­be­rechtigte Schaden­er­satz­an­sprüche für Sie ab und be­gleichen be­rechtigte Forder­ungen von Un­fall­geg­nern.
Per­sonen­schäden
Ein Per­sonen­schaden ist ein kör­per­licher Schaden, der einer anderen Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. EUR
15 Mio. EUR
15 Mio. EUR
Sach- und Ver­mögens­schäden
Sach­schäden sind Schäden an Sachen, wo­durch diese be­schädigt, zer­stört oder un­brauch­bar werden. Ein Ver­mögens­schaden ist die Folge eines Per­sonen- oder Sach­schadens (z. B. Ver­dienst­aus­fall oder Nutzungs­aus­fall).
100 Mio. EUR
100 Mio. EUR
100 Mio. EUR
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­sichert sind Ent­wendung, ins­be­sondere durch Dieb­stahl und Raub, sowie Unter­schlagung.
Brand oder Ex­plo­sion
Ver­sichert sind Brand und Ex­plosion.
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Sturm, Hagel oder Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.
Über­schwem­mung
Ver­sichert ist die un­mittel­bare Ein­wirkung von Über­schwemmungen auf das Fahr­zeug.
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren al­ler Art
Ver­sichert ist der Zu­sammen­stoß des in Fahrt be­find­lichen Fahr­zeugs mit Tieren aller Art.
Glas­bruch und Glas­reparatur
Ver­sichert sind Bruch­schäden an der Ver­glasung des Fahr­zeugs. Ist eine Glas­reparatur mög­lich, über­nehmen wir diese Kosten.
Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
Ver­sichert sind Schäden an der Ver­kabelung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­dingten Über­spannungs­schäden an an­ge­schlossenen Ag­gre­gaten.
Tier­biss
Wir er­setzen Schäden an Schläuchen, Ka­beln und Lei­tungen und Folge­schäden da­raus bis 3.000 EUR.
La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall
La­winen sind auch Dach­lawinen und Eis­zapfen. Erd­fall ist ein natur­be­dingter Ein­sturz von natür­lichen Hohl­räumen.
Schlüs­sel­verlust
Wir er­setzen den Schlüssel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und über­nehmen die Kosten für Tür- und Lenk­rad­schlösser inkl. der Schlüssel.
Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
Bis zur ge­nannten Summen­grenze sind alle Teile mit­ver­sichert, die werk­seitig ein­ge­baut oder werk­seitig durch ent­sprechende Halterung mit diesem fest ver­bunden wurden. Außer­dem sind alle auf­grund ge­setz­licher Be­stimmungen mit­ge­führten Teile sowie Zu­behör für die Pannen­hilfe oder die Un­fall­auf­nahme mit­versichert.
5.000 EUR
5.000 EUR
Van­dalis­mus
Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­sichert gegen mut- oder bös­willige Be­schädigung durch fremde Per­sonen.
Selbst ver­schulde­te Un­fälle
Ver­sichert sind selbst ver­ur­sachte Un­fälle und Schäden an Ihrem Fahr­zeug.
Fahrer­flucht des Unfall­gegners
Be­geht der Un­fall­ver­ur­sacher Fahrer­flucht und ist nicht zu er­mitteln, er­setzen wir den Schaden.
Trans­port auf ei­nem Schiff
Trans­port auf einem Schiff (Havarie Grosse) Ver­sichert sind Schäden beim Trans­port auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kolli­diert, leck­schlägt oder unter­geht, wenn das Fahr­zeug über Bord geht oder der Kapi­tän dieses an­ordnet.
FAQ - die häufig­sten Fragen zur Anhänger­versicherung
Muss ich einen Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden?
Welche Anhänger sind nicht zulassungsfähig?
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger transportiert werden?
Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Anhängers?
Rechtliche Hinweise

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300

Berater Vor Ort

Hier finden Sie Ihren persön­lichen Berater vor Ort.

Vertragsservice

Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 0441 2228 0
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