Ein junger Mann springt kopfüber von einem Steg in einen ruhigen See, sein Schatten reflektiert auf der Wasseroberfläche.

Reise­kran­ken­versicherung

Die Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: HRB: Oldenburg 110012.

Die Rei­se­kranken­versicherung

Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch - den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie gibt es hier. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine Reisekrankenversicherung bewahrt Sie vor hohen Kosten bei medizinischer Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.

Highlights
01

Privatpatientenstatus im Ausland


02

Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen, vertretbaren Rücktransport 


03

Last minute abschließbar

Reisekranken­versicherung – die Tarife im Über­blick

AK-E (Für Einzelpersonen)

AK-F (Für die ganze Familie)

Reisekrankenversicherung
Reise­dauer
Die Ver­siche­rung deckt alle Urlaubs- und Ge­schäfts­rei­sen eines Jah­res ab, je­doch nur maxi­mal die ersten 8 Wochen je­der Reise.
Jeweils maxi­mal 8 Wochen
Jeweils maxi­mal 8 Wochen
Ver­sicher­te Per­sonen
Als Fami­lien­an­ge­höri­ge gel­ten der Ehe­part­ner/Lebens­part­ner so­wie deren Kin­der (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege­kin­der) bis 18 Jahre. Alle Per­so­nen müssen in häus­licher Ge­mein­schaft leben.
Einzel­per­so­nen
Fami­lien
Ambu­lante Heil­be­hand­lun­gen

Zu den am­bu­lan­ten Heil­be­hand­lun­gen zäh­len:
- Ärzt­liche Leis­tun­gen
- Leis­tun­gen von Heil­prak­ti­kern, Chiro­prak­ti­kern und Osteo­pathen
- Arznei- und Ver­band­mittel
- Hilfs­mittel (z. B. Krücken; Kosten für Seh­hil­fen und Hör­ge­räte wer­den nicht er­stat­tet)
- Heil­mittel (z. B. Wärme­be­hand­lun­gen)
- Trans­port zum nächst­er­reich­baren Arzt oder Kran­ken­haus nach Unfall oder Not­fall

Sta­tio­näre Heil­be­hand­lun­gen

Zu den sta­tio­nä­ren Heil­be­hand­lun­gen zäh­len:
- Ärzt­liche Leis­tun­gen
- Kran­ken­haus­leis­tun­gen ein­schließ­lich Kran­ken­pflege, Unter­kunft und Ver­pfle­gung
- Trans­port zum nächst­er­reich­ba­ren ge­eig­ne­ten Kran­ken­haus durch an­er­kann­te Ret­tungs­dienste

Zahn­ärzt­liche Heil­be­hand­lun­gen

Zu den zahn­ärzt­lichen Heil­be­hand­lun­gen zäh­len:
- Schmerz­stillen­de Zahn­be­hand­lun­gen ein­schließ­lich Zahn­fül­lun­gen in ein­facher Aus­füh­rung
- Pro­vi­so­rischer Zahn­er­satz in ein­facher Aus­füh­rung
- Repa­ra­tur, Wider­her­stel­lung der Funk­tion und Wie­der­ein­glie­de­rung des bei Reise­an­tritt vor­han­de­nen Zahn­er­satzes in ein­facher Aus­füh­rung

Rück­trans­port nach Hause
Medi­zi­nisch sinn­voller und ver­tret­ba­rer Rück­trans­port
Suche, Ret­tung und Ber­gung
Muss die ver­sicher­te Per­son auf­grund einer im Aus­land ein­ge­tre­te­nen Er­kran­kung, eines Un­falles oder wegen Tod ge­sucht, ge­rettet oder ge­bor­gen wer­den, er­stat­ten wir die hier­für an­fallen­den Kosten bis zu 5.000 EUR.
bis zu 5.000 EUR
bis zu 5.000 EUR
Betreu­ungs­leis­tun­gen für Kin­der
Die Be­treu­ungs­leis­tun­gen um­fassen eine Be­gleit­per­son für min­der­jähri­ge Kin­der im Kran­ken­haus und eine Reise­be­treu­ung für min­der­jähri­ge Kin­der, die auf­grund be­stimm­ter Voraus­setzun­gen eine Reise alleine fort­setzen oder ab­brechen müssen.
Über­füh­rungs­kosten bei Tod
Stirbt die ver­sicher­te Per­son während des Aus­lands­auf­ent­hal­tes, orga­ni­sie­ren wir die Über­füh­rung des Ver­stor­be­nen an sei­nen letzten stän­di­gen Wohn­sitz und er­stat­ten die un­mittel­ba­ren Kosten der Über­füh­rung. Im Falle einer Beisetzung im Ausland übernehmen wir die entstandenen Bestattungskosten. Wir erstatten aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären.
24-Stun­den-Not­ruf-Ser­vice
Zur Bera­tung oder Unter­stützung bei Ein­tritt eines Ver­siche­rungs­falls im Aus­land können Sie den 24-Stun­den-Not­ruf-Ser­vice unter der +49(0)4441/905-4441 ein­schal­ten.
<b>Ihr Jahres­bei­trag</b>
Bei Fami­lien ist das Alter des ältesten Fami­lien­mit­glieds maß­geb­lich.
Pro Person
Pro Familie
0 - 59 Jahre
11,40 EUR
26,40 EUR
60 - 69 Jahre
33,60 EUR
66,60 EUR
ab 70 Jahre
51,60 EUR
103,60 EUR
FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­kran­ken­versicherung

Tarif ARK-S: Auslandsprogramme für junge Leute

Versicherungsschutz für zum Beispiel Au-pairs und Aus­tausch­studenten

Als jun­ger Mensch haben Sie die Chance, Europa und die Welt zu ent­decken. Aus­lands­semes­ter, Sprach­rei­sen und Au-pair- oder Work & Travel-Pro­gramme sind gerade für Schü­ler und Stu­den­ten interes­sant, um neue Pers­pek­ti­ven zu er­öff­nen.

Die Aus­lands­reise­kran­ken­ver­siche­rung für Schü­ler und Stu­den­ten rich­tet sich spe­ziell an junge Men­schen, die für einen be­stimm­ten Zeit­raum (max. 5 Jahre) von oder nach Deutsch­land rei­sen, um im Aus­land oder hier zu stu­die­ren oder zu ar­bei­ten.

Je nach ge­wünsch­ter Ab­siche­rung können Sie inner­halb der Pro­dukt­va­rian­ten „BASIC“, „PROFI“ und „PREMIUM“ ver­schie­de­ne Leis­tungs­pakete nutzen. Der be­son­dere Service unse­rer Not­ruf­nummer er­leich­tert zu­sätz­lich die medi­zi­nische Hilfe vor Ort durch pro­fes­sio­nelle Unter­stützung. Da­durch haben Sie un­ab­hän­gig von Ihren Zie­len immer die Ge­wiss­heit, bestens ab­ge­sichert zu sein. Auf Rei­sen so sicher wie zu Hause! 

Bei­träge im Über­blick:

BASIC PROFI PREMIUM
Monats­bei­trag bis zum 12. Monat 31,00 EUR 39,00 EUR 44,00 EUR
Monats­bei­trag ab dem 13. Monat bis 60. Monat 44,00 EUR 55,00 EUR 64,00 EUR

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300

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