

Tierhalterhaftpflicht für Hunde
Pflicht für Hund und HalterDie Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde
In Niedersachsen sind alle Hundehalter gesetzlich dazu verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit einer erheblichen Geldbuße rechnen.
Sichern Sie sich darum am besten sofort ab: die Hundehalterhaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und schützt Sie zu besonders günstigen Konditionen vor Schadensersatzansprüchen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters
Sie erhalten eine Versicherungsbestätigung im Scheckkartenformat
Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
Tierhalterhaftpflicht für Hunde | |
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Versicherungssumme Wir bieten Ihnen Versicherungssummen je Schadenereignis pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR. | 5 oder 10 Mio. € |
Als Tierhüter und -halter | Enthalten |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte Bei einem Auslandsaufenthalt haben Sie bis zu 3 Jahre Versicherungsschutz | Enthalten |
Welpen Welpen Ihres Hundes sind im Jahr der Geburt bis zum sechsten Monat im Vertrag des Muttertieres mitversichert – Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden. | Enthalten |
Mietsachschäden Wir übernehmen die Kosten aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privavten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden durch Ihr versichertes Tier. | Enthalten |
Was ist das?
Was ist versichert?
Wer ist versichert?
Was wird gezahlt?


Hunde-OP- und Krankenversicherung

Tierhalterhaftpflicht Pferd
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