Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht

Ver­mieter und Ver­pächter von Ge­bäuden und Grund­stücken brauchen be­sonderen Schutz

Die Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht für Land­wirte der Öffentlichen Olden­burg

Eigen­tum ver­pflichtet. Wenn jemand zu Schaden kommt, weil z. B. Dach­ziegel vom Dach fallen, ein morscher Baum um­stürzt oder es durch einen tech­nischen Defekt zu einem Brand kommt, der möglicher­weise sogar auf die Sachen des Pächters über­greift, kommt es schnell zu teuren Aus­einander­setzungen.

Bei Ver­letzung Ihrer Pflichten als Haus- und Grund­besitzer, haften Sie für den ent­standenen Schaden.

Ihre Vorteile
01

Wir über­nehmen den Schrift­wechsel mit dem Ge­schädigten. 


02

Wir prüfen den An­spruch und leisten Schaden­ersatz. 


03

Unbe­rechtigte An­sprüche wehren wir ab und tra­gen die er­forder­lichen Kosten. 

Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht: unsere Leis­tungen im Über­blick
Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht für Land­wirte (Ver­pächter­haftpflicht)

Land­wirte, die Ge­bäude oder Flächen (z. B. Park­plätze)  zu land­wirt­schaft­lichen oder ge­werb­lichen Zwecken ver­mieten oder ver­pachten, be­nötigen eine Ver­pächter­haftpflicht.   

Für die Risi­ken aus der be­trieb­lichen Tätig­keit und den Be­triebs­ge­bäuden ist die Betriebs­haftpflicht­ver­sicherung un­ver­zichtbar.

Pri­vate Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht

Für pri­vate Ver­mie­ter von

  • Ein­familien­häusern
  • Mehr­familien­häusern
  • Eigen­tums­wohnungen
  • Unbe­bauten Grund­stücken
Privat­haftpflicht- ver­sicherung

Für das selbst­ge­nutzte Eigen­heim bie­tet unsere Privat­haftpflicht Schutz.

Die Deckung gilt in be­stimmten Fällen auch für ver­mietete Woh­nungen. Die Privat­haftpflicht ist in unserer Be­triebs­haftpflicht für Land­wirte inklu­sive.

Umwelt­haftpflicht- ver­sicherung

Wenn Sie mit Öl heizen, be­nötigen sie eine sepa­rate Haftpflicht­ver­sicherung für den Tank. Für Wohn­ge­bäude ist das die Gewässer­schaden­haftpflicht, für be­trieb­lich ge­nutzte Ge­bäude die Umwelt­haftpflicht­ver­sicherung. Schäden an der Umwelt sind in beiden Varian­ten mit­ver­sichert.

FAQ - die häufigsten Fra­gen zur Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht
Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig?

Jeder Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass in seinem Haus und auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt (so genannte Verkehrssicherungspflicht). Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er für die Folgen aufkommen.
Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

  • prüft, ob und in welcher Höhe der Geschädigte einen gesetzlichen Schadenersatzanspruch hat,
  • leistet Schadenersatz bei berechtigten Forderungen,
  • wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab und trägt die erforderlichen Kosten.
Was ist versichert?

Versichert ist das Haus- und Grundstücksrisiko. Dazu gehören auch:

  • Pflanzen, Bäume und Teiche
  • Verwendung von Arbeitsgeräten und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Rasenmäher und Rasenmäher-Roboter)
  • Umweltschäden für Kleingebinde bis 205 l (Einzelgebinde) / 5000 l (Gesamtfassungsvermögen)
Hafte ich auch, wenn ich die Streupflicht auf meinen Mieter übertragen habe?

Ja, Sie können nicht alle Verantwortung auf den Mieter übertragen. Es bleibt Ihnen noch eine Überwachungspflicht, ob der Mieter auch wirklich tut, was sie vereinbart haben. Versäumen Sie diese Kontrolle, haften Sie weiterhin - neben Ihrem Mieter.

Bin ich versichert, wenn ich mein Haus renoviere oder umbauen lasse?

In unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind kleinere Baumaßnahmen und Umbauarbeiten mitversichert. Ab einer Bausumme von 100.000 EUR benötigen sie zusätzlichen Schutz als Bauherr.

Ich habe eine Betriebshaftpflicht. Reicht die nicht aus?

Das kommt auf die Nutzung an. Jede Betriebshaftpflicht bietet Versicherungsschutz für das Haus- und Grundbesitzer-Risiko aus den von Ihnen zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden.
Wenn Sie jedoch Gebäude und Grundstücke vermieten oder verpachten ist grundsätzlich eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nötig.
Um eine Mehrfachversicherung zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Deckungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung zu prüfen.

Wohngebäudeversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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