Ge­wässer­schaden- Haftpflicht­ver­sicherung

Wenn mal Heiz­öl aus­läuft

Die Ge­wässer­schaden-Haft­pflicht der Öffentlichen Olden­burg

Für privat ge­nutzte An­lagen zahlen wir so­gar, wenn durch aus­gel­aufenes Heiz­öl z. B. die Keller­wände Ihres Hauses be­schädigt werden oder das Erd­reich des eigenen Grund­stücks aus­­ge­tauscht und ent­sorgt werden muss.

Aus­ge­nommen bleiben Schäden am Heiz­öl­tank selbst. Für Eigen­schäden be­steht eine Selbst­be­teiligung von 250 EUR pro Schaden­fall.

Ihre Vorteile
01

Mit­ver­sichert sind Schaden­ab­wendungs- und Minderungs­kosten


02

Eigene Schäden sind in­be­griffen


03

Schnelle und unbüro­kra­tische Schaden­regulierung 

Ge­wässer­schaden-Haftpflicht: unsere wichtigsten Leistungen im Über­blick
Ge­wässer­scha­den­haft­pflicht

Ver­sicherungs­summe

Wir bie­ten Ihnen Ver­sicher­ungs­sum­men je Schaden­ereig­nis pauschal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mögens­schäden von 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro.

5 oder 10 Mio. EUR

Haft­pflicht­an­sprüche Drit­ter nach Ge­wässer­ver­un­rei­ni­gung

Enthalten

Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, In­stand­hal­tung und sonsti­gen Be­treu­ung Ihres Öl­tanks be­auf­tragt wer­den

Enthalten

Gut­ach­ter­kos­ten

Enthalten
FAQ - die häufigsten Fragen zur Gewässer­schaden - Haft­pflicht­versicherung
Wer benötigt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung?
Was ist versichert?
Wie können sich die Tankinhaber schützen?
Was sollten Sie im Falle eines Schadens beachten?
Rechtliche Hinweise

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300

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