

Pflegeversicherung
Immer bestens versorgtDie Pflegeversicherung wird immer wichtiger
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder der gestiegenen Lebenserwartung. Denken Sie dabei nicht nur an sich, sondern auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit den Pflegetarifen sichern Sie sich und Ihre Angehörigen finanziell umfassend ab.
Highlights
01
Schutz vor hohen pflegebedingten Kosten
02
Umfassende Service- und Assistance-Leistungen
03
Finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Familie
Pflegeversicherung: die Tarife im Überblick
PflegeSchutz Komfort | PflegeSchutz Premium | PflegeBahr | |||
---|---|---|---|---|---|
Pflegegrad 5
Bei Einstufung in den Pflegegrad 5 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 100%* | ||
Pflegegrad 4
Bei Einstufung in den Pflegegrad 4 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 40,00 € | 60,00 € | 40%* | ||
Pflegegrad 3
Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 20,00 € | 30,00 € | 30%* | ||
Pflegegrad 2
Bei Einstufung in den Pflegegrad 2 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 15,00 € | 20%* | ||
Pflegegrad 1
Bei Einstufung in den Pflegegrad 1 erhalten Sie den versicherten Tagessatz bzw. den Prozentsatz des versicherten Tagessatzes
| 5,00 € | 10,00 € | 10%* | ||
Soforthilfe
Die Soforthilfe erhalten Sie als einmalige Leistung bei der erstmaligen Ersteinstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2). Die Höhe der Soforthilfe beträgt das 30-Fache des vereinbarten Tagessatzes
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Dynamik - auch im Leistungsfall
Tarifliche Erhöhung des Tagesgeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall (Alle 3 Jahre wird das vereinbarte Pflegetagegeld unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes erhöht)
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Umfassende Service und Assistance-Leistungen
Sie können umfassende Service- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen, diese umfassen u.a.: telefonische Hilfestellung zu Pflegethemen sowie die Vermittlung von Menü- und Einkaufsservices, Pflegeheimplätzen oder Hausnotrufdiensten, Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Fahrdiensten, Kinderbetreuungen, Haustierbetreuungen und Pflegediensten.
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Flexibel festlegbarer Schutzumfang
Die Höhe des gewünschten Tagegeldes können Sie flexibel vereinbaren.
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Staatliche Förderung
Der Staat fördert Ihre Absicherung jährlich mit 60 € bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 €.
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Gesundheitsprüfung entfällt
Bei Antragstellung werden für den Tarif PflegeSchutz u. a. Gesundheitsfragen gestellt. Dadurch erfolgt eine Einschätzung Ihres Gesundheitszustands. Diese entfällt jedoch bei dem Tarif PflegeBahr.
| |||||
* des versicherten Tagessatzes | |||||
FAQ - die häufigsten Fragen zur Pflegeversicherung
Welche Unterschiede gibt es in den Tarifen PflegeSchutz und PflegeBahr?
Welche Pflegegrade gibt es und was ist der Unterschied zwischen diesen?
Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
Gibt es Wartezeiten bevor der volle Versicherungsschutz besteht?
Wie hoch ist das Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegegraden und wie wird es ausgezahlt?
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