

Ambulante Zusatzversicherung
Für noch mehr GesundheitDie ambulante Zusatzversicherung
Eine Ergänzung, die sich lohnt! Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ verringert Zuzahlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.
In Kombination mit unseren attraktiven Zahn-Zusatztarifen können Sie davon profitieren.
Highlights
01
Heilpraktikerleistungen und alternative Heilbehandlung durch Ärzte
02
Kostenerstattung für Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen
03
Reduzierung des Eigenanteils u. a. bei Physiotherapie, Arzneimitteln, Hilfsmitteln
Unsere EmpfehlungAmbulante ZusatzversicherungBasis Absicherung 23,68 Euro/mtl.*
Der Tarif top fit erstattet bei medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlung die Kosten für Heilpraktiker. Es werden 80% des Rechnungsbetrages bis max. 520 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Auch Sehhilfen sind im Versicherungsschutz enthalten. Darüber hinaus wird die gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel erstattet. Andere gesetzliche Zuzahlungen wie z.B. die für Arznei- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel werden anteilig übernommen.
Auch bestimmte Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffen vor privaten Auslandsreisen sind Bestandteil des Tarifes. Erstattet werden max. 105 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif top fit kann nur in Verbindung mit einem Zahnzusatztarif abgeschlossen werden.
Preisbeispiel: Ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung – unsere Tarife im Überblick
Hier sehen Sie die Leistungen in Kombination mit unseren Zahnzusatztarifen.
Top fit 90 | Top fit 50 | Top fit 30 | |||
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Heilpraktiker
Kostenübernahme von 80 % (bis zu 520 €)
für Behandlungen durch Heilpraktiker inklusive
verordneter Arzneimittel.
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Sehhilfen
Bis zu 260 € alle 36 Monate oder bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien.
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Zuzahlungen und Vorsorge
Kostenbeteiligung für sonstige Zuzahlungen in
Höhe von 90 % (bis 400 €) – z. B. für Arznei-,
Verbands- und Hilfsmittel, stationäre Krankenhausbehandlung
sowie für Glaukom- und
Hautkrebsfrüherkennung
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Heilmittel
Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils bei
Heilmitteln und -behandlungen, wie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Massagen sowie medizinische Bäder jeder Art.
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Kurtagegeld
13 € je Tag, während stationärer Kuren und Sanatoriumsaufenthalte der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherungsträger.
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Auslandreiseschutz
Auslandsreiseschutz (ambulant, stationär und Zahn) während vorübergehender Reisen bis zu 6 Wochen Dauer, inkl. der Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports.
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Impfungen vor Auslandreisen
Schutzimpfungen vor privaten Auslandsaufenthalten (z. B. Cholera) bis zu 105 € pro Versicherungsjahr.
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Zahnersatz und Einlagefüllungen
Zahnersatz wie z. B. Kronen, Brücken und Prothesen. Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: max. Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags. | |||||
Implantate
Zahnersatz 50: maximale Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: maximale Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags (Es gilt ein max. Rechnungsbetrag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.). | |||||
Inlays
Zahnersatz 50: maximale Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags. Zahnersatz 30: maximale Erstattungsleistung 30 % des Rechnungsbetrags (Es gilt ein max. Rechnungsbetrag i. H. v. 400 € pro Jahr.). | |||||
Plastische Zahnfüllungen
Zahnbehandlung 90: max. Erstattungsleistung 90 % des Restkostenanteils
Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags
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Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung 90: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung (Prophylaktische Leistungen gehören hier zu den allgemeinen zahnärztlichen Leistungen.)
Zahnersatz 50: 50 € pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
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Kieferorthopädie bis Alter 18
Zahnbehandlung 90: max. Erstattungsleistung 90 % des Restkostenanteils (Es gelten weitere Höchstgrenzen.)
Zahnersatz 50: max. Erstattungsleistung 50 % des Rechnungsbetrags
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Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Wurzelbehandlung
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Parodontologische Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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Chirurgische Leistungen
Erstattungsfähig sind 90 % des Restkostenanteils.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung
Welche Ambulante Zusatzversicherung brauche ich?
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Für wen ist eine Ambulante Zusatzversicherung wichtig?
Was spricht für den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung?
Gibt es Wartezeiten, bis der Versicherungsschutz wirkt?
Bis zu welchem Beitrag werden meine Kosten im Bereich Zahnersatz erstattet (Zahnstaffel)?
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