Lächelnde Mutter und Tochter putzen gemeinsam die Zähne am Waschbecken.

Zahn­zusatz­ver­siche­rung

Für ein strah­len­des Lächeln

Die Zahn­zusatz­versicherung

Zahn­ersatz ist teuer - und als ge­setz­lich Ver­sicher­ter müssen Sie immer einen Eigen­anteil zahlen. Da kommen schnell vier­stellige Beträge zusammen!

Die Zahn­zusatz­ver­siche­rung schützt Sie vor hohen Kosten und sichert Ihnen eine bessere zahn­medi­zinische Ver­sor­gung, sodass Sie zum Privat­patien­ten beim Zahn­arzt werden.

Highlights
 01

Bessere zahn­medi­zinische Ver­sorgung


 02

Eigen­anteil beim Zahn­arzt wird reduziert


 03

Mit­ver­sicher­te Kin­der erhal­ten Familien­rabatt

Zahn­zusatz­ver­siche­rung: die Tarife im Über­blick 

Zahn­ersatz 50

Zahn­ersatz 30

Zahn­be­hand­lung 90

Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
Zahn­er­satz wie z. B. Kro­nen, Brücken und Pro­the­sen.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags.
Im­plan­tate
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.).
In­lays
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 400 € pro Jahr.).
Plas­tische Zahn­fül­lungen
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
Zahn­be­hand­lung 90: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (Pro­phy­lak­ti­sche Leis­tun­gen ge­hö­ren hier zu den all­ge­mei­nen zahn­ärzt­li­chen Leis­tun­gen.).
Zahn­er­satz 50: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung und Pro­phy­la­xe.
Kie­fer­or­tho­pä­die bis Al­ter 18
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils (Es gel­ten wei­te­re Höchst­gren­zen.).
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
All­ge­mei­ne zahn­ärzt­liche Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Wur­zel­be­hand­lung
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Pa­ro­don­to­lo­gische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Chi­rurgische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.

Ihr zusätzlicher Schutz mit der Zahn­zusatz­versicherung

Lächelnde junge Frau mit blonden Haaren, blauen Augen und Zahnspange, sitzt lächelnd mit Händen im Gesicht.
Dental plus 50

Die "Dental plus 50" ist eine Kombi­nation unserer Tarife Zahn­ersatz 50 und Zahn­behand­lung 90.

Hiermit sichern Sie sich eine opti­male Ver­sorgung im Falle einer Zahn­behand­lung, beim Zahn­ersatz und bei kiefer­ortho­pädi­schen Maß­nahmen für Kinder und Jugend­liche.

Lächelnde Frau in einem Zahnarztstuhl, gekleidet in einem blauen Überwurf, mit Zahnarztlampe im Hintergrund.
Dental plus 30

Die "Dental plus 30" ist eine Kombi­nation aus den Tari­fen Zahn­ersatz 30 und Zahn­behand­lung 90.

Sie schützt vor zu hohen Zu­zah­lungen bei Zahn­ersatz und Zahn­behand­lungen.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Zahn­zusatz­versicherung
Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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