Zahn­zusatz­ver­siche­rung

Für ein strah­len­des Lächeln

Die Zahn­zusatz­versicherung

Zahn­ersatz ist teuer - und als ge­setz­lich Ver­sicher­ter müssen Sie immer einen Eigen­anteil zahlen. Da kommen schnell vier­stellige Beträge zusammen!

Die Zahn­zusatz­ver­siche­rung schützt Sie vor hohen Kosten und sichert Ihnen eine bessere zahn­medi­zinische Ver­sor­gung, sodass Sie zum Privat­patien­ten beim Zahn­arzt werden.

Highlights
 01

Bessere zahn­medi­zinische Ver­sorgung


 02

Eigen­anteil beim Zahn­arzt wird reduziert


 03

Mit­ver­sicher­te Kin­der erhal­ten Familien­rabatt

Zahn­zusatz­ver­siche­rung: die Tarife im Über­blick 

Zahn­ersatz 50

Zahn­ersatz 30

Zahn­be­hand­lung 90

Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
Zahn­er­satz wie z. B. Kro­nen, Brücken und Pro­the­sen.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags.
Im­plan­tate
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.).
In­lays
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 400 € pro Jahr.).
Plas­tische Zahn­fül­lungen
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
Zahn­be­hand­lung 90: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (Pro­phy­lak­ti­sche Leis­tun­gen ge­hö­ren hier zu den all­ge­mei­nen zahn­ärzt­li­chen Leis­tun­gen.).
Zahn­er­satz 50: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung und Pro­phy­la­xe.
Kie­fer­or­tho­pä­die bis Al­ter 18
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils (Es gel­ten wei­te­re Höchst­gren­zen.).
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
All­ge­mei­ne zahn­ärzt­liche Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Wur­zel­be­hand­lung
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Pa­ro­don­to­lo­gische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Chi­rurgische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.

Ihr zusätzlicher Schutz mit der Zahn­zusatz­versicherung

Dental plus 50

Die "Dental plus 50" ist eine Kombi­nation unserer Tarife Zahn­ersatz 50 und Zahn­behand­lung 90.

Hiermit sichern Sie sich eine opti­male Ver­sorgung im Falle einer Zahn­behand­lung, beim Zahn­ersatz und bei kiefer­ortho­pädi­schen Maß­nahmen für Kinder und Jugend­liche.

Dental plus 30

Die "Dental plus 30" ist eine Kombi­nation aus den Tari­fen Zahn­ersatz 30 und Zahn­behand­lung 90.

Sie schützt vor zu hohen Zu­zah­lungen bei Zahn­ersatz und Zahn­behand­lungen.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Zahn­zusatz­versicherung
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?
Was spricht für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?
Ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll?
Gibt es Wartezeiten bis der Versicherungsschutz wirkt?
Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet (Zahnstaffel)?
Rechtliche Hinweise

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300

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