Unfall­ver­sicherung

Für alle Fälle gut abgesichert

Die Unfall­ver­sicherung der Öffentlichen Oldenburg

Alle 4 Sekunden passiert ein Unfall in Deutschland

Rund 9 Millionen Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Unfall.
Wenn die Freizeit beginnt, endet der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, denn mehr als 7 von 10 Unfällen passieren in der Freizeit.
Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus und plötzlich verändert sich alles. Sichern Sie Ihren erarbeiteten Lebensstandard langfristig ab.

Ihre Vorteile
01

Finanzielle Sicherheit
- durch individuelle Absicherung


02

Soforthilfe nach dem Unfall
- mit vielen und schnellen Leistungen


03

Betreuung und Hilfe im Fall der Fälle
- mit unserem Reha-Management

Un­fall­ver­sich­erung: un­sere wich­tigsten Ta­rife im Über­blick

Leistungsarten

Leistungs­ar­ten: In den Pro­dukt­li­nien Kom­fort und Pre­mium können in­di­vi­duel­le Ver­siche­rungs­sum­men ver­ein­bart wer­den. Somit können Sie maß­ge­schnei­der­ten Ver­siche­rungs­schutz aus­wäh­len - ganz nach Ihren Be­dürf­nis­sen und Ihrer Lebens­si­tua­tion. Eine grobe Über­sicht der drei Pro­dukt­linien er­hal­ten Sie in un­se­rer Kurzübersicht.

Basis*
Komfort**
Premium***

Invaliditätsgrundsummer

Wenn die kör­per­liche oder geis­ti­ge Leis­tungs­fähig­keit durch einen Unfall dauer­haft be­ein­träch­tigt ist, er­hal­ten Sie von uns einen Ka­pi­tal­betrag als Ein­mal­zahlung. Der Betrag ist ab­hän­gig von der ver­ein­bar­ten Ver­siche­rungs­summe, der gewähl­ten Pro­gres­sion und der Inva­li­di­täts­be­mes­sung durch einen Gutachter.

50.000 €

bis 300.000 €

bis 300.000 €

Unfall-Rente

Eine kluge Er­gän­zung zur Inva­li­di­täts­leis­tung und zu­sätz­licher Schutz bei Dauer­fol­gen ab 50 % Inva­li­di­täts­grad. Wir zah­len die Unfall-Rente monat­lich und ein Leben lang. Damit Sie auch die lau­fen­den Be­las­tun­gen stem­men können. Für einen klei­nen Mehr­bei­trag können Sie die Unfall-Rente mit Mehr­leis­tung ab 90 % Inva­li­di­tät ver­ein­baren. Sie er­hal­ten dann die ver­ein­barte Ver­siche­rungs­summe in dop­pel­ter Höhe – ein Leben lang. 

bis 2.000 €

bis 2.000 €

- mit Mehrleistung ab 90 %

bis 4.000 €

bis 4.000 €

Krankenhaustagegeld

Die ver­sicher­te Per­son be­fin­det sich un­fall­be­dingt in medi­zi­nisch not­wen­di­ger voll­sta­tio­närer Kran­ken­haus­heil­be­hand­lung. Im ak­tuel­len Tarif zah­len wir das Kran­ken­haus­tage­geld be­reits ab 1. Tag in dop­pel­ter Höhe. Für Kran­ken­haus­auf­ent­halte im Aus­land zah­len wir das ver­ein­barte Kran­ken­haus­tage­geld sogar in drei­facher Höhe – und zwar für 28 Tage.

10 €

bis 100 €

bis 100 €

- mit Verdoppelung ab 1. Tag

20 €

bis 200 €

bis 200 €

Todesfallkapital

Führt ein Unfall inner­halb von zwei Jah­ren zum Tod, zah­len wir das ver­ein­bar­te Todes­fall­kapi­tal. Bei Ver­schol­len­heit wird die Leis­tung eben­falls er­bracht. Neu ist die zusätz­liche Leis­tung für min­der­jährige Voll­wai­sen beim Tod der ver­sicher­ten Eltern – bis zu 40.000 € insgesamt.

10.000 €

bis 300.000 €

bis 300.000 €

Tagegeld

Das Tage­geld wird für die Dauer der ärzt­lichen Be­hand­lung für max. ein Jahr ab dem Unfall aus­be­zahlt. Das Tage­geld gleicht Lohn­ver­luste aus, wenn die ver­sicher­te Per­son nach einem Unfall der­art be­ein­träch­tigt ist, dass sie nicht – oder nur ein­ge­schränkt ar­bei­ten kann. Die Leis­tungs­art ist in erster Linie für Selbständige wich­tig. Für Ar­beit­neh­mer, die während der ers­ten 42 Tage Lohn­fort­zah­lungs­an­sprüche haben, ist der Ab­schluss eines Tage­gel­des ab 43. Tag möglich.

bis 100 €

bis 100 €

Sofort- und Pauschalleistungen sowie Kostenerstattungen

Der Gesamt­leis­tungs­übersicht können Sie die ver­schie­de­nen Leis­tun­gen ent­neh­men. Nicht jeder Unfall führt zu einer dauer­haf­ten Be­ein­träch­ti­gung. Wir zah­len be­reits bei am­bu­lan­ten Ope­ra­tio­nen, bei Rooming-in, bei Frak­tu­ren und Bänder­ris­sen und für eine Viel­zahl von Ver­let­zun­gen und Situa­tio­nen Sofort- und Pauschal­leis­tun­gen und er­brin­gen Kos­ten­er­stat­tun­gen.

Sofortleistung für Frakturen und Bänderrisse

In den Produkt­li­nien Kom­fort und Pre­mium zah­len wir für Frak­tu­ren und Bänder­risse eine Sofort­leis­tung. Bei Kin­dern be­steht ein An­spruch bereits bei Grün­holz­frakturen.

500 €

700 €

Sofortleistung ambulante Operation

In allen drei Pro­dukt­li­nien zah­len wir für am­bulan­te Ope­ra­tio­nen eine Sofort­leis­tung, sofern Kran­ken­haus­tage­geld ver­sichert ist.

100 €

100 €

250 €

Sofortleistung Rooming-in

Werden minder­jährige ver­sicher­te Kin­der von einem Eltern­teil während der sta­tio­nären Be­hand­lung be­treut, zah­len wir die Sofort­leis­tung für Rooming-in, sofern für das Kind ein Kran­ken­haus­tage­geld ver­sichert ist.

30 € täglich, mind. 100 €

30 € täglich, mind. 100 €

30 € täglich, mind. 250 €

Sofortleistung Oberschenkelhalsbruch

Hat die ver­sicher­te Per­son einen Ober­schen­kel­hals­bruch er­lit­ten, zah­len wir in den Pro­dukt­linien Kom­fort einen Pau­schal­be­trag. Dabei spielt die Ur­sache der Ver­let­zung keine Rolle.

1.500 €

3.000 €

Pauschalleistung bei Rehabilitationsmaßnahmen

Wir zahlen eine Pau­schal­leis­tung, wenn inner­halb von 3 Jah­ren für einen Zeit­raum von min­des­tens drei Wochen eine medi­zi­nisch not­wen­di­ge ganztägig am­bu­lan­te oder eine sta­tio­näre Re­ha­bi­li­ta­tions­maß­nahme durch­ge­führt wird. 

1.500 €

2.000 €

Kosmetische Operationen

Sofern sich die ver­sicher­te Per­son nach einem Unfall einer kos­me­ti­schen Ope­ra­tion unter­zo­gen hat, um eine un­fall­be­ding­te Be­ein­träch­ti­gung des äußeren Er­schei­nungs­bil­des zu be­he­ben, über­neh­men wir die Kos­ten, sofern kein an­de­rer Leis­tungs­träger zu­ständig ist. Zahn­ärzt­liche un­fall­be­ding­te Be­hand­lun­gen an natür­lichen Zähnen sind mit­ver­sichert. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten ent­neh­men Sie bitte der Ge­samt­leis­tungs­übersicht. 

bis 20.000 €

bis 50.000 €

Bergungskosten

Im Rahmen der Ber­gungs­kos­ten wer­den un­fall­be­ding­te Kos­ten für Such-, Ber­gungs- oder Ret­tungs­ein­sätze über­nom­men, so­fern kein anderer Leis­tungs­träger zu­stän­dig ist. Es steht einem Unfall gleich, wenn dieser un­mit­tel­bar drohte oder nach den kon­kret­en Um­stän­den zu ver­mu­ten war. 

bis 20.000 €

bis 50.000 €

bis 75.000 €

 

Sie haben nicht ge­funden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere aus­führ­liche Leistungs­über­sicht.

* Basis: Solide Absicherung mit einer Invaliditätssumme von 175.000 Euro bei Vollinvalidität. Wir verzichten auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen. 

**  Komfort: Gute Absicherung mit individuellen Versicherungssummen und vielen Sofort- und P: auschalleistungen sowie Kostenerstattungen.

*** Premium: Beste Absicherung mit umfangreichem Versicherungsschutz und zahlreichen Sofort- und Pauschalleistungen
sowie Kostenerstattungen. 

Warum ist eine pri­vate Unfall­ver­sich­erung so wichtig?

Eine private Unfallversicherung ist besonders wichtig, weil sie einen entscheidenden Schutz bietet, den die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. Die gesetzliche Versicherung greift nämlich nur in bestimmten Situationen – etwa während der Arbeitszeit, in der Schule oder im Kindergarten sowie auf den direkten Wegen dorthin und zurück. Sobald jedoch ein Unfall in der Freizeit passiert – und das ist bei rund 80 % aller Unfälle der Fall, besteht kein gesetzlicher Schutz mehr.

Genau hier setzt die private Unfallversicherung an: Sie schließt diese Versorgungslücke und bietet finanziellen Rückhalt mit zahlreichen Sofort- und Pauschalleistungen sowie Kostenerstattungen. Bei dauerhaften unfallbedingten Gesundheitsschäden werden Einkommensverluste mit einer Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) abgefedert. Zum Beispiel, um notwendige Umbaumaßnahmen (z. B. barrierefreier Wohnraum) zu finanzieren. Insbesondere für Selbstständige, Hausfrauen/-männer, Rentner und Kinder kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, da dieser Personenkreis entweder gar nicht oder nur unzureichend über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

FAQ - die häufig­sten Fra­gen zur Unfall­ver­sich­erung
Welchen Versicherungsschutz bietet die Öffentliche Oldenburg?

Wir leisten nicht nur bei „klassischen“ Unfällen - also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken - sondern z. B. auch bei:

•    erhöhten Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen 
•    Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
•    Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sowie
•    Lebensmittelvergiftungen und Vergiftungen durch Pflanzen
•    Infektionen – auch Impfschäden, Blutvergiftungen und Wundinfektionen
•    u.v.m.

Was bedeutet Invaliditätsgrad und von wem wird er bemessen?

Sie sind aufgrund eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Facharzt bemisst den Grad der Beeinträchtigung. Wenn Gliedmaßen, Sinnesorgane, die Nieren oder der Kehlkopf betroffen sind, wird die so genannte Gliedertaxe zugrunde gelegt. Diese beinhaltet feste Invaliditätsgrade für bestimmte Unfallfolgen. Bei teilweiser Beeinträchtigung bemisst der Facharzt den entsprechenden Teil des Prozentsatzes. Für alle übrigen Verletzungsfolgen bemisst der Facharzt die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Was bedeutet Progression?

Mehr Geld, wenn Sie es brauchen, mit unseren Progressionsmodellen, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % überproportional höhere Leistungen vorsehen.
Wählen Sie: 350 % oder 500 % Progression. Sie erhalten z. B. beim Verlust eines Beines nicht nur 70 % der Versicherungssumme, sondern 200 %. Haben Sie eine Progression von 500 % vereinbart, zahlen wir sogar 260 % Ihrer Versicherungssumme. Je nach Progressionsmodell beläuft sich die Invaliditätszahlung dann bis auf das 5-fache der vereinbarten Versicherungssumme. 

Kann ich eine monatliche Unfall-Rente vereinbaren?

Ja, die monatliche Unfall-Rente bietet Ihnen bei schwerwiegenden Verletzungen eine zusätzliche Einkommensabsicherung – ein Leben lang. Damit sichern Sie Ihren erarbeiteten Lebensstandard ab. Sie können wählen:
•    Unfall-Rente ab 50 % Invaliditätsgrad
•    Unfall-Rente ab 50 % Invaliditätsgrad mit Mehrleistung (ab 90 % Invaliditätsgrad erhalten Sie die doppelte Leistung)

Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind zu beachten?

Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Sie erhalten einen Beitragsnachlass von 10 %, wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit uns vereinbaren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

Wie unterscheiden sich die jeweiligen Tarife?

Wir bieten für unterschiedliche Altersstufen eigene Tarife an.

Kinder erhalten bei uns bis zum 18. Lebensjahr den sehr günstigen Kindertarif. Dieser Tarif ist auf die Bedürfnisse und Lebenssituationen von Kindern zugeschnitten und bietet eine umfassende Absicherung – sowohl bei Unfällen in der Schule oder im Kindergarten als auch in der Freizeit und Zuhause. 

Junge Erwachsene profitieren ebenfalls von einem eigenen günstigen Tarif – sogar bis zum 25. Lebensjahr. Unter dem Motto „Deine Freiheit verdient Schutz“ umfasst der Tarif zahlreiche Leistungsarten und viele Sofort- und Pauschalleistungen.

Generell gilt: Für den Neuabschluss oder auch Vertragsaktualisierungen besteht keine Altersgrenze. Für Senioren werden vier Altersstufen berücksichtigt, die bei bestehenden Verträgen ein Wahlrecht bezüglich gleichbleibendem Beitrag bzw. gleichbleibenden Versicherungssummen vorsehen.

Sie können zwischen den Produktlinien Basis, Komfort und Premium wählen. Alle Einzelheiten dazu finden Sie in der Gesamtleistungsübersicht. 

Werden gesetzliche Leistungen auf die private Unfallversicherung angerechnet?

Die Leistungen, die Sie aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Greift der gesetzliche Unfallschutz – zum Beispiel in der Arbeit oder auf dem Weg dorthin – dann erhalten Sie zusätzlich Geld aus der privaten Versicherung.

Kann ich die Unfallversicherung steuerlich geltend machen?

Ja, die Beiträge für die private Unfallversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Informieren Sie sich zu Ihrem individuellen Anliegen bei Ihrem Steuerberater.

Elementarschadenversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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