Kfz-Versicherung

Leistungs­starker Ver­sicherungs­schutz für Ihren Fuhr­park
  • Günstige Bei­träge, speziell für Land­wirte
  • Besondere Vor­teile für land­wirtschaft­liche Fahr­zeuge mit grünem Kenn­zeichen
  • Indi­viduelle Be­ratung vor Ort, auch im Schaden­fall

Die Kfz-Versicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte

Im land­wirtschaft­lichen Betrieb ist es von besonderer Trag­weite, wenn Fahr­zeuge unfall­bedingt nicht zur Ver­fügung stehen. Dabei ist es wichtig, dass im Arbeits­alltag mög­lichst wenige Aus­fälle oder Be­­hin­de­run­gen ein­treten.

Dafür haben wir ver­schiedene Ver­sicherungs­pakete ent­wickelt, um Ihnen hier den maß­ge­schneiderten Ver­sicherungs­schutz an­bieten zu können.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für Landwirte
Was verstehen wir unter landwirtschaftlichen Zugmaschinen?

Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind Zugmaschinen, die wegen Ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.

Welche Fahrzeuge können versichert werden?

In unserer Kfz-Versicherung für Landwirte können unter anderem folgende Fahrzeuge versichert werden:

  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
  • Anhänger für landwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Anhänger in Sonderausführung
  • Anhänger im Werk- und Privatverkehr
  • Hub- und Gabelstapler
  • Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
  • Pkw
  • Lkw
  • Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile
  • Krafträder und Kraftroller
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine auch für andere Fahrzeuge verwenden?

Der Schadenfreiheitsrabatt einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kann nur auf eine andere landwirtschaftliche Zugmaschine übertragen werden.

Was bietet die Kraftfahrtversicherung der Öffentlichen Oldenburg?

Unsere Kraft­fahrt­ver­siche­rung für land­wirt­schaft­liche Zug­maschi­nen und Pkw kann neben der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung auch eine Fahr­zeug­ver­siche­rung mit vie­len Extras, Leistungs­ver­besse­run­gen und Bei­trags­vor­tei­len be­in­hal­ten – maß­ge­schnei­dert auf Ihre Be­dürf­nisse als Land­wirt.

Mit­ver­sichert in der Kasko­ver­siche­rung sind z. B.:

  • Neu­preis­ent­schä­di­gung für PKW
  • Zu­sammen­stoß mit Tie­ren jeder Art
  • Schä­den durch Schnee­lawi­nen

 

Auf An­trag und ohne Mehr­bei­trag kann der Ver­siche­rungs­schutz für Ihre land­wirt­schaft­liche Zug­maschine auch er­wei­tert wer­den bei Ein­satz Ihrer land­wirt­schaft­lichen Zug­maschine:

  • zum Win­ter­dienst im Auf­trag einer Kommune
  • bei Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen
  • für gemein­nützige Sammel­aktionen  
  • zur Lösch­hilfe

Wir bera­ten Sie gerne aus­führ­lich – am liebsten per­sön­lich: Jetzt den Bera­ter in Ihrer Nähe fin­den! 

Wohngebäudeversicherung | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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