Rechtsschutz­versicherung

In Streitfragen an Ihrer Seite 

Die Rechtsschutz­versicherung für Landwirte

Als Landwirt in­ves­tie­ren Sie Ih­re Zeit und Ihr Geld in Ih­ren Be­trieb­. Rechts­strei­tig­kei­ten wie z. B. zum straf­recht­li­chen Um­welt­­ri­si­ko oder Strei­tig­­kei­ten aus Kauf­­ver­trä­gen kos­ten Ner­ven und viel Geld für Rechts­­an­wäl­te, Ge­rich­te und Sach­­ver­stän­di­ge. Da­mit Sie und Ih­re Fa­mi­lie nicht auf Ihr gu­tes Recht ver­zich­ten müs­sen, bie­ten wir Ih­nen die Land­­wirt­schafts- und Ver­kehrs­­rechts­­schutz­­­ver­si­che­rung an.

Ihre Vorteile
01

Leistungs­fä­hi­ger Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten im pri­va­ten, land­wirt­schaft­li­chen oder Ver­kehrs-Be­reich


02

Bei Bedarf kön­nen Sie ein Me­dia­tions­ver­fah­ren nut­zen, um Ih­re Kon­flik­te oh­ne Ge­richt bei­zu­le­gen.


03

Unser Rechtsschutz-Telefon hilft Ihnen 24/7 bei Ihren Rechtsfragen. Garantiert!

Rechtsschutz für Landwirte – unser Produkt im ÜberblickLand­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz
  • Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Umfassende Ab­si­che­rung mit nur ei­nem Pro­dukt, das spe­ziell auf die Be­dürf­nis­se Ih­res land­wirt­schaft­li­chen Be­triebs zu­ge­schnit­ten ist.

Mit die­sem Kom­bi­pro­dukt sind Rechts­schutz­fäl­le im pri­va­ten, land- und forst­wirt­schaft­li­chen so­wie Ver­kehrs­be­reich mit nur ei­nem Ver­trag ab­ge­si­chert. Außer­dem ha­ben Sie Ver­si­che­rungs­schutz für al­le Ih­re land- und forst­wirt­schaft­lich so­wie pri­vat ge­nutz­ten Im­mo­bi­lien.

Wir leis­ten für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer, für Ih­re Mit­in­ha­ber, für Ih­ren Le­bens­part­ner, für Ih­re min­der­jäh­ri­gen und un­ver­hei­ra­te­ten voll­jäh­ri­gen Kin­der, bis die­se selbst be­rufs­tä­tig wer­den, für Al­ten­tei­ler und Hof­er­ben, die auf dem ver­si­cher­ten Hof oder in räum­li­cher Nä­he woh­nen – in­klu­si­ve de­ren Le­bens­part­ner und min­der­jäh­ri­ge Kin­der.

Wir tre­ten für Ihr Recht ein, wenn zum Bei­spiel

  • die von Ihnen ge­kauf­ten Schwei­ne an ei­ner Krank­heit lei­den und Sie vom Ver­käu­fer Ihr Geld zu­rück­for­dern möch­ten.
  • ein Päch­ter den ver­ein­bar­ten Pacht­zins nicht zahlt und Sie Ih­ren An­spruch durch­set­zen möch­ten.
  • ein Angestellter ge­gen die Kün­di­gung sei­nes Ar­beits­ver­trags klagt.

Wir bieten Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 15.000 € bei Ent­eig­nungs-, Plan­fest­stel­lungs- und Flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren – d. h., für Neu­bau­ge­bie­te und Straßen wer­den land­wirt­schaft­lich ge­nutz­te Flä­chen be­nö­tigt –, wenn Sie den Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz ab­ge­schlos­sen ha­ben.

Rechtsschutzfall online melden

Sie können Ihren Rechtsschutzfall bequem online melden, bevor Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Dafür übernehmen wir 150,- EUR Ihrer Selbstbeteiligung. 

FAQ – die häufigsten Fragen zur Rechts­schutz­versicherung für Land­wirte
Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
Wie bin ich im Ausland geschützt?
Sind meine Kinder mitversichert?
Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
Welcher ist darüber hinaus mitversichert?
Rechtliche Hinweise

Wir sind für Sie da!

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
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