D&O Ver­sicherung 

Die D&O Ver­sicherung

Immer häufiger werden Führungs­kräfte, Auf­sichts­räte oder Vor­stände aus Unter­nehmen, Ver­einen, Ver­­bänden oder Stiftungen für ein­getretene be­rufliche Fehl­entwicklungen zur Rechen­schaft ge­zogen. Hin­zu kommt, dass neue Ge­setze die Haftungs­situation er­heblich ver­schärfen. Bei be­ruflichen Fehl­ent­scheidungen gehen die Schäden oft in Millionen­höhe.

Sichern Sie sich mit unserer D&O Ver­sicherung finan­ziell ab – da­mit Ihre private Exis­tenz nicht ge­fährdet wird.

Ihre Vorteile
01

Sie schützen sich als Ent­scheidungs­träger mit unserer D&O Ver­sicherung um­fassend vor Schaden­ersatz­ansprüchen aus dem eigenen Unter­nehmen und Dritter.


02

Ihr Privat­vermögen bleibt bei Schaden­ersatz­forderungen un­berührt – eine D&O Ver­sicherung schützt Ihre be­rufliche und private Exis­tenz.


03

Der Ab­schluss der D&O Ver­sicherung er­folgt über das Unter­nehmen zu­gunsten aller Ent­scheidungs­träger.

D&O Ver­sicherung: die Produkte im Über­blick

Für Wirtschafts­unter­nehmenFür jeden Ent­schei­dungs­­träger in Führungs- und Auf­sichts­gremien

Mit unserer D&O Ver­sicherung sind Ver­mögens­schäden ver­sichert, die ver­sehent­lich von Ihnen auf­grund von Fehl­verhalten oder Ver­stößen im Rahmen Ihrer be­ruflichen Tätig­keit ver­ursacht werden.

Sie leistet z. B.

  • bei fehler­hafter/un­qualifizierter Personal­auswahl,

  • Aus­wahl eines in­solventen Liefer­anten, dessen mangelnde Leistungs­fähigkeit ab­seh­bar war, oder

  • bei Firmen­akquisition zu un­günstigen Kondi­tionen.

Im Schaden­fall prüfen unsere er­fahrenen Fach­juristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­ver­pflichtung be­steht.

Be­rechtigte An­sprüche be­gleichen wir. Un­be­rechtigte Forde­rungen wehren wir für Sie ab.

Für ge­mein­nützige Ein­rich­tungenFür Ent­scheidungs­­träger aus Ver­einen, Ver­bänden oder Stiftungen

Mit unserer D&O Ver­sicherung sind Ver­mögens­schäden ver­sichert, die ver­sehent­lich von Ihnen auf­grund von Fehl­verhalten oder Ver­stößen im Rahmen Ihrer be­ruflichen Tätig­keit ver­ur­sacht werden.

Sie leistet z. B.

  • bei falscher Ver­wendung zweck­ge­bundener Spenden­gelder,

  • bei einer nicht form­ge­rechten Kündigung oder

  • weil Sie ver­säumt haben, öffent­liche Mittel zu be­an­tragen.

Im Schaden­fall prüfen unsere er­fahrenen Fach­juristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­ersatz­ver­pflichtung be­steht.

Be­rechtigte An­sprüche be­gleichen wir. Un­be­rechtigte Forde­rungen wehren wir für Sie ab.

Vertrauens­schaden­versicherungFür jedes Unter­nehmen empfehlens­wert

Unsere Ver­trauens­schaden­ver­sicherung be­wahrt Ihr Unter­nehmen vor den finan­ziellen Folgen von Straf­taten im Be­reich der Wirtschafts­krimi­nalität.

Sie leistet z. B. bei

  • Schäden, die Ihr Unter­nehmen auf­grund von un­er­laubten und vor­sätz­lichen Hand­lungen durch Ver­trauens­personen oder auf­grund von Be­trug durch Dritte er­leidet.

  • Schäden, die durch Ver­rat Ihrer oder fremder Be­triebs- und Ge­schäfts­ge­heimnisse durch Ver­trauens­personen oder auf­grund von Hacker­an­griffen ent­stehen, sind eben­falls ab­ge­deckt.

Im Schaden­fall leisten wir Ent­schädigung für Ver­mögens­schäden, die Ihrem Unter­nehmen un­mittel­bar durch vor­sätzliche Hand­lungen von Ver­trauens­personen zu­ge­fügt werden.

FAQ - die häufigsten Fragen zur D&O Ver­sicherung
Wer braucht eine D&O Versicherung?
Von wem können Schadenersatzansprüche gestellt werden?
Wie ist der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes?
Besteht eine Rückwärtsversicherung?
In welcher Höhe wird der Abschluss einer D&O Versicherung empfohlen?
Rechtliche Hinweise

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Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300

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